2.42.4 (lut1p): 4. Organisation der Handelsvertragsverhandlungen.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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4. Organisation der Handelsvertragsverhandlungen.

Das Kabinett ermächtigte den Herrn Reichskanzler, in Verbindung mit dem Reichsminister des Auswärtigen, dem Reichsminister der Finanzen, dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Organisationsfrage bei Handelsvertragsverhandlungen zu lösen8. Auf den Wunsch der Herren Reichsarbeits- und Reichsverkehrsminister um Aufnahme ihrer Ressorts in den geplanten Ausschuß erwiderte der Herr Reichskanzler daß die Ressorts an den Arbeiten des Ausschusses im Rahmen ihrer Zuständigkeit beteiligt würden.

Fußnoten

8

Vgl. zuvor Dok. Nr. 26, dort bes. Anm. 7. Zur endgültigen Regelung kommt es erst am 25. 3., als sich die beteiligten Ressorts über den Wortlaut zweier Beschlüsse der RReg. zur Errichtung eines Handelspolitischen Ausschusses und zur Geschäftsordnung des Ausschusses einigen. Der Beschluß zur Geschäftsordnung sieht zwei Instanzen vor, und zwar (1) eine Versammlung der vier Staatssekretäre der zuständigen Ministerien und (2) eine Versammlung der vier zuständigen Abteilungsdirektoren als Stellvertreter. Den Vorsitz führt der Vertreter des AA (Schreiben der Rkei an AA vom 25. 3. und Niederschriften dieser Beschlüsse der RReg. in R 43 I /1079 , Bl. 43-45).

Zur ersten Sitzung des „Ständigen Handelspolitischen Ausschusses beim AA“ wird mit Schreiben des AA für den 27. 3. eingeladen (R 43 I /1079 , Bl. 51).

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