2.57.1 (lut1p): 1. Benutzung des Rundfunks für Wahlzwecke.

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1. Benutzung des Rundfunks für Wahlzwecke.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß die Demokratische Partei einen Antrag auf Benutzung des Rundfunks zu Wahlzwecken gestellt habe, den er abgelehnt habe, und zwar mit der Begründung, daß davon nur die Rede sein könne, wenn alle Kandidaten zur Präsidentschaft ein gleiches Verlangen stellten und dafür die technische Möglichkeit gegeben sei. Da diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt seien, schlage er vor, sämtlichen Kandidaten die Benutzung des Rundfunks zu versagen.

Der Reichsminister des Auswärtigen meinte, daß man aus prinzipiellen Gründen ablehnen müsse.

Der Reichskanzler erwiderte, daß man wohl nicht so weit gehen könne, da beim zweiten Wahlgang vielleicht doch eine Benutzung des Rundfunks gestattet werden könnte.

Der Reichsminister des Innern glaubte, daß man davon jetzt noch nichts verlautbaren lassen dürfe.

Das Kabinett stimmte dem Vorschlag des Reichsministers des Innern zu1.

Fußnoten

1

S. weiter Dok. Nr. 72, P. 2.

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