1.108.3 (lut2p): 3. Förderung des deutschen Exports nach Rußland.

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3. Förderung des deutschen Exports nach Rußland.

Ministerialdirektor Schäffer berichtete über die Vorlage5.

Der Reichsarbeitsminister war gleichfalls der Meinung, daß man es nicht den anderen Ländern überlassen könne, ihren Export mit Subventionen zu fördern. Er stimme also der Idee des vorgelegten Planes zu. Die Einzelheiten müßten jedoch noch geprüft werden. So teile er nicht die Auffassung, daß das Risiko gegenüber Rußland 0 oder 100% wäre. Auch sei er zunächst nicht damit einverstanden, daß den beteiligten Banken ein Risiko überhaupt nicht auferlegt werde. Die in Aussicht genommenen Provisionssätze6 seien außerdem wohl zu hoch.

Der Reichsminister der Finanzen wies auf das Vorgehen in Sachsen hin, bei dem er besonderen Wert darauf gelegt habe, daß das Risiko den Industriellen bleibe. In der bei dem vorgelegten Plane vorgesehenen Risikoabnahme steckten manche Gefahren. Wahrscheinlich sei auch damit zu rechnen. daß dann billiger nach Rußland geliefert werde. Der in Aussicht genommene Diskontsatz sei zu hoch vor allem angesichts der Tatsache, daß die Banken ein Risiko nicht trügen.

Ministerialdirektor Wallroth erklärte für das Auswärtige Amt, daß es dem Plan zustimme.

Der Reichskanzler bat um Mitteilung, ob der Reichstag mit der Frage befaßt werden müsse.

Ministerialdirektor Schäffer erwiderte, daß beabsichtigt sei, die Frage dem Hauptausschuß zur Genehmigung der Reichsgarantie vorzulegen.

[1076] Gegenüber der Auffassung, daß die Banken ein Risiko bei dem Geschäft nicht trügen, erwiderte MinDir. Schäffer, daß für die Industriellen ein Risikobetrag von 40% des Gesamtgeschäftes vorbehalten sei und für diesen Betrag natürlich auch gegebenenfalls die Banken einspringen müßten. Die Lieferfirmen sollten mit diesen 40% vorweg haften. Dazu komme, daß es sich hier um ein ganz außergewöhnliches Geschäft, und zwar ein sehr langfristiges Geschäft handle, das an sich gegen die Natur aller Bankgeschäfte sei. Schon aus diesem Grunde könne man es den Banken nicht verargen, wenn sie eine höhere Gewinnquote für sich in Anspruch nähmen.

Der Reichskanzler wandte sich gegen die in Aussicht genommene Möglichkeit einer Herabsetzung des Industriellen-Risikos von 40 auf 36%. Insbesondere sei es politisch ganz unmöglich, der vorgesehenen interministeriellen Kommission die Verantwortung für eine derartige Herabsetzung im Einzelfalle zu übertragen. Bedenklich sei die Zahl von 40% deswegen, weil sie wohl im wesentlichen nur den möglichen Gewinn decke. Außerdem werde damit gleichsam von Reichs wegen die Gewinnspanne von 40% stabilisiert. Die in Aussicht genommenen Provisionssätze für die Banken (ca. 4%) seien zu hoch und bedürften einer Nachprüfung. Zu erwägen sei, ob nicht die Reichskredit-AG7 in das ganze Projekt eingeschaltet werden könnte.

Der Reichsarbeitsminister schloß sich dieser Auffassung an.

Ministerialdirektor Schäffer erwiderte, daß die Reichskredit-AG wohl nicht über genügend Mittel für diese Zwecke verfüge. Vielleicht sei es möglich, auf diesem Wege 30 Millionen Mark freizubekommen.

Der Reichskanzler schlug daraufhin vor, dem Plan grundsätzlich zuzustimmen, jedoch keine Möglichkeit vorzusehen, dem Unternehmer das Risko unter 40% zu ermäßigen. Das Reichswirtschaftsministerium solle außerdem beauftragt werden, über die Provisionssätze mit den Banken zu verhandeln und dem Kabinett über das Ergebnis zu berichten8.

Dem Vorschlag wurde zugestimmt.

Ministerialdirektor Wallroth bat außerdem um Zustimmung des Kabinetts dazu, einen Betrag von 5 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen für besondere Geschäfte, und zwar vor allem Transitgeschäfte, bei denen es nicht möglich sei, das Risiko des Reichs auf 35% zu beschränken.

Der Reichskanzler bat, davon abzusehen. Wohl aber sei es möglich, diesen Gedanken in das Gesamtobjekt, das sich auf 105 Millionen Mark belaufe, einzuarbeiten. Es könne den Ressorts überlassen bleiben, bei ihren Einzelvorschlägen die eben geäußerten Wünsche zu berücksichtigen.

Dem wurde zugestimmt. Die Einzelvorschläge sind dem Kabinett erneut zur Stellungnahme vorzulegen9.

Fußnoten

5

In einer gemeinsamen Denkschrift des RWiM und des RAM vom 26. 1. wurde auf die Notwendigkeit der Steigerung des dt. Exports nach Sowjetrußland hingewiesen, wofür ein Warenkredit an die UdSSR im Gesamtwert von 300 Mio RM erforderlich sei. Da die dt. Industrie das Risiko nicht allein tragen könne, müsse eine Garantie des Reiches in Höhe von 35% (= 105 Mio RM) des Kaufpreises von Lieferungsgeschäften in Erwägung gezogen werden (R 43 I /1174 , Bl. 329-336). Die Denkschrift ist abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. II, 1, Dok. Nr. 50).

6

Hierzu teilt Generalkonsul Schlesinger mit Schreiben an Botschafter v. Maltzan (Washington) vom 15. 3. u. a. mit: „Die deutschen Banken […] verlangten ursprünglich einen Zinssatz von Reichsbankdiskont plus 2% sowie 2¼% Bereitstellungsprovision, mithin 12¼%. Sie haben jetzt ihren Anspruch auf 11¼% ermäßigt. Die Russen dagegen haben bisher erklärt, daß sie nicht mehr als Reichsbankdiskont plus 2%, also 10%, zahlen werden.“ (Ebd., Dok. Nr. 85).

7

Reichskreditgesellschaft A.G. Berlin, reichseigene Bankanstalt, gegr. 1924.

8

Hierzu führt der RWiM in einer Chefbesprechung am 27. 2. u. a. aus: Die Verhandlungen mit den Banken hätten zu keinem positiven Ergebnis geführt, es sei daher zu erwägen, ob man ihnen in der Frage der Provision nicht durch Zahlung einer Sonderprovision von ½% durch das Reich entgegenkommen könne. Der RAM und der RFM sprechen sich gegen diese Anregung aus (Vermerk Grävells vom 5. 3. in R 43 I /135 , Bl. 79).

9

S. dazu Dok. Nr. 292, P. 2.

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