1.11.1 (lut2p): [Entwurf eines Sicherheitspakts]

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Text

RTF

[Entwurf eines Sicherheitspakts]

Ganz geheim!

Herr Chamberlain teilt mit, daß zunächst die Juristen Bericht über ihre Besprechungen zu erstatten hätten.

[710] Sir Cecil Hurst sagt, den Juristen hätten zwei Fragen zur Prüfung vorgelegen. Zunächst die Frage der Redaktion des Artikel 8, über dessen Wortlaut gemäß der Anlage Übereinstimmung erzielt sei3.

Herr Chamberlain: Zu dem Wortlaut dieses Artikels hätten alle Delegationen gleichmäßig beigetragen.

Der Wortlaut des Artikels wird angenommen.

Sir Cecil Hurst: Die zweite Frage betreffe das belgische Memorandum4.

Herr Vandervelde begründet den Antrag der Belgischen Delegation und nimmt zu den Ausführungen Stellung, die die Juristen hierzu gemacht haben5.

Die Belgische Delegation erkläre ihr Einverständnis zu den Bemerkungen, die die Juristen zu Punkt 1 und 2 des belgischen Abänderungsvorschlages gemacht hätten.

Was Nr. 3 ihres Abänderungsvorschlages betreffe, so habe sie sich hinsichtlich der Annahme dieser Bestimmung keinen großen Hoffnungen hingegeben. Sie müsse aber feststellen, daß als ultima ratio der Krieg nicht ausgeschlossen sei. Die Belgische Delegation habe ihren Antrag im Auftrag der Belgischen Regierung und im Anschluß an das Genfer Protokoll6 vorgebracht. Sie habe es getan entsprechend dem Wunsch der organisierten Arbeiter aller Länder. Der Tag müsse kommen, wo alle Streitigkeiten durch Schiedsverfahren beigelegt und der Krieg völlig ausgeschlossen werde. Dieser Tag sei jetzt leider noch nicht gekommen.

Herr Briand erwidert, daß er die Ansicht von Herrn Vandervelde teile, daß kein Krieg entstehen dürfe. Das sei der Sinn der Verhandlungen von Locarno. Er glaube aber nicht, daß eine solche Lücke, wie Herr Vandervelde sie erwähnt habe, existiere. Der Artikel 2 schließe die Möglichkeit aus, zum Kriege zu schreiten. Die Bestimmungen des Paktes böten doch eine ziemlich große Sicherheit gegen die Möglichkeit eines Krieges. Er glaube daher nicht an die Steigerung einer Kriegsmöglichkeit. Man müsse aber der öffentlichen Meinung die Überzeugung beibringen, daß die Arbeiten der Konferenz von Locarno für den Frieden förderlich wirkten. Er bäte also Herrn Vandervelde, sein Urteil vorzubehalten, bis die Schiedsverträge verhandelt würden. Wenn eine Delegation[711] der Ansicht sei, daß die Möglichkeiten des Krieges sich vergrößerten, so würde dieser Eindruck sich in der Öffentlichkeit befestigen, und die Konferenz würde nicht die moralischen Vorteile zur Folge haben, die von ihr zu erwarten seien.

Herr Chamberlain sagt, Herr Vandervelde sei wohl auch nicht der Ansicht, daß die Kriegsmöglichkeiten größer geworden seien, aber er meine, daß immerhin eine sehr entfernte Möglichkeit für einen Krieg bestehe. Im gegebenen Augenblick werde man auf diese Frage wohl noch zurückkommen können. Gerade die Englische Regierung habe auf gewisse Bestimmungen Wert gelegt, die wegen der besonderen Konstruktion des englischen Weltreiches nötig gewesen seien. Sie habe daher der Einrichtung eines obligatorischen Schiedsgerichts für alle Fälle nicht zustimmen können.

Herr Vandervelde erklärt sich im wesentlichen mit den Ausführungen von Herrn Chamberlain einverstanden.

Auch Herr Luther stimmt Herrn Chamberlain zu.

Herr Scialoja bespricht verschiedene Einzelheiten aus dem belgischen Memorandum.

Herr Chamberlain geht sodann die einzelnen Bestimmungen des Entwurfes durch, um festzustellen, wieweit eine Einigung erzielt sei. Er fragt, ob die Präambel einstimmig angenommen würde.

Herr Scialoja bittet, Italien mit in der Präambel aufzuführen7.

Herr Chamberlain erwidert, daß man diesem Wunsche mit Freuden nachkommen werde.

Artikel 1 wird angenommen.

Artikel 2 wird vorbehalten.

Artikel 3 wird angenommen.

Zu Artikel 4 bemerkt Herr Scialoja, daß die Erwähnung von Artikel 180 des Friedensvertrages wohl noch von späteren Diskussionen abhängig sei.

Artikel 5 wird angenommen.

Artikel 6 und 7 werden vorbehalten.

Artikel 8 bis 10 werden angenommen.

Über den Wortlaut von Artikel 11 besteht Einverständnis, wenn über Artikel 7 Einigkeit erzielt worden ist.

Es wird sodann über die Geschäftsordnung und die Anberaumung von weiteren Sitzungen gesprochen.

Es wird der Inhalt eines Presse-Kommuniqués festgestellt.

Nächste Sitzung am Montag, dem 12. Oktober, 10 Uhr 30.

Fußnoten

3

Zur ursprünglichen Fassung und zur vorangegangenen Beratung dieses Artikels s. Anm. 10 zu Dok. Nr. 158 und Dok. Nr. 172. Die anliegende Neufassung lautet: „Der gegenwärtige Vertrag soll gemäß der Satzung beim Völkerbund hinterlegt werden. Er bleibt solange in Kraft, bis der Rat, auf den drei Monate im voraus den anderen Signatarmächten anzukündigenden Antrag eines der Hohen Vertragschließenden Teile, mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen feststellt, daß der Völkerbund den Hohen Vertragschließenden Teilen hinreichende Garantien bietet. Der Vertrag tritt alsdann mit Ablauf einer Frist von einem Jahr außer Kraft.“ (R 43 I /427 , Bl. 95).

4

Es handelt sich um das in der Vollsitzung am 7. 10. eingebrachte zweite belg. Memorandum, in dem drei Änderungsvorschläge zu Art. 3 des Sicherheitspakts enthalten waren. S. Anm. 6 zu Dok. Nr. 175.

5

Dem Protokoll ist ein „Mémorandum de la Délégation Belge consécutif aux discussions du Comité de Juristes relatives à l’article 3“ vom 9. 10. beigefügt, worin die Anregungen des belg. Memorandums vom 7. 10. (s. Anm. 4) nochmals begründet und die hiergegen bei den juristenberatungen erhobenen Einwände kurz zusammengefaßt werden. Das Memorandum in dt. Übersetzung gedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, S. 174 ff.

6

S. Anm. 10 zu Dok. Nr. 179.

7

Vgl. dazu Dok. Nr. 175.

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