1.130.2 (lut2p): 2. Völkerbundsfragen.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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2. Völkerbundsfragen.

a) Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß Schweden sich gegen jede Erweiterung des Völkerbundsrats5 mit Ausnahme der durch Deutschland wenden werde, jedoch bei uns angefragt habe, ob wir auch an dieser Auffassung6 festhielten. Er habe diese Frage bejaht7. Auf dieser Tatsache werde sich wohl die Entscheidung aufbauen. Die Frage der Ratssitze für Polen, Spanien und Brasilien8 werde auf die nächste Session verschoben werden. Allerdings bestehe die Gefahr, daß wir zuvor für diese Entscheidung Bindungen eingehen[1155] sollen. Daß Spanien es auf sich nehme, den deutschen Ratssitz zu verhindern, halte er für ausgeschlossen. Was die Bindungen angehe, so könne Deutschland derartige zur Zeit nicht eingehen. Wenn er vor diese Situation in Genf gestellt werde, so beabsichtige er zu erklären, daß die Delegation nicht befugt sei, dazu Stellung zu nehmen, dafür vielmehr ein formeller Kabinettsbeschluß zunächst erforderlich sei.

Damit nun aber auf keinen Fall die Situation entstehe, daß Deutschland in den Völkerbund aufgenommen werde, den Ratssitz nachträglich aber nicht erhalte, müsse zwischen Deutschland und den zehn Ratsmächten ein Gentlemen’s Agreement herbeigeführt werden, das zum Inhalt habe

a)

die Gewißheit, daß Deutschland den Ratssitz sofort erhalte,

b)

die Gewißheit, daß andere Mächte auf dieser Session keine ständigen Ratssitze erhielten.

Zu diesem Zwecke werde eine Demarche bei den zehn Ratsmächten erforderlich sein. Für die Form dieser Demarche möchte er die Absendung einer Note nicht empfehlen; denn durch eine solche würde Frankreich nur in Verlegenheit gebracht werden. Erforderliche Erklärungen müßten mündlich abgegeben werden. Dieses Gentlemen’s Agreement sei in Genf vor den offiziellen Völkerbundsverhandlungen abzuschließen.

Der Reichskanzler warf die Frage auf, ob man nicht noch weiter gehen solle und beschließen müsse, niemals die Zustimmung zu einem ständigen Ratssitz Polens zu geben. Polen sei keine Großmacht, und durch einen Ratssitz Polens werde die ganze Grundlage zerstört, auf der sich Deutschland für den Eintritt in den Völkerbund entschlossen habe.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte sich grundsätzlich damit einverstanden, empfahl aber, die Frage sehr vorsichtig zu behandeln, solange noch nicht die deutsche Angelegenheit endgültig erledigt sei. Man müsse sich grundsätzlich zunächst lediglich auf den Standpunkt stellen, daß eine Erweiterung des Völkerbundsrats im Augenblick nicht angängig sei. Bezüglich des Grundsatzes der Einteilung der Ratsmitglieder in ständige und nichtständige müsse Deutschland sich auf den Standpunkt stellen, daß, wenn dieser Grundsatz überhaupt einen Sinn habe, er doch nur der sein könne, daß lediglich die Großmächte ständige Mitglieder des Rates sein sollen. Polen könne aber weder nach seiner Größe noch nach seiner Vergangenheit als Großmacht angesehen werden.

Der Reichswirtschaftsminister fragte, wie das Verfahren der Aufnahme in den Völkerbund und in den Rat vor sich gehen solle.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte, daß die Aufnahme in den Rat erst im Anschluß an die Aufnahme in den Völkerbund erfolgen werde. Gerade wegen dieses nicht abzuändernden modus procedendi9 sei das vorgeschlagene Gentlemen’s Agreement erforderlich.

Der Reichswirtschaftsminister stellte fest, daß das Kabinett bisher von einer anderen Sachlage ausgegangen sei. Das Kabinett habe beschlossen, den Eintrittsantrag zurückzuziehen, falls nicht der Beschluß bezüglich der Aufnahme[1156] Deutschlands in den Rat gleichzeitig mit dem Beschluß der Aufnahme in den Völkerbund gefaßt werde.

Der Reichsminister des Auswärtigen bestätigte dies. Gerade deswegen halte er den Abschluß des Gentlemen’s Agreement für erforderlich; außerdem habe Deutschland noch die Möglichkeit, von der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden der Locarno-Verträge beim Völkerbund Abstand zu nehmen, falls tatsächlich trotz aller Vorsicht die Aufnahme in den Völkerbund nicht erfolge.

Der Reichswirtschaftsminister fragte, ob es nicht doch zweckmäßig sei, Spanien schon jetzt vertraulich davon Kenntnis zu geben, daß Deutschland sich später für den spanischen Ratssitz einsetzen werde. Er halte dies mit Rücksicht auf die Handelspolitik mit Spanien für sehr zweckmäßig.

Der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichskanzler äußerten dagegen starke Bedenken. Wir dürften an dem Prinzip, daß an dem Völkerbundsrat zunächst nichts geändert werden dürfe, nicht rütteln. Wir würden damit die ganze Situation aufgeben, auf der wir bauten. Das Versprechen an Spanien werde auch nicht geheim bleiben. Auch unsere Lage Schweden gegenüber werde dann eine unmögliche sein.

Es wurde daraufhin folgendes beschlossen:

Deutschland wird noch vor seiner Aufnahme in den Völkerbund auf den Abschluß eines Gentlemen’s Agreement mit den zehn Ratsmächten in Genf hinwirken. Falls dieses Gentlemen’s Agreement nicht zustande kommt, wird Deutschland seinen Aufnahmeantrag zurückziehen. Das Gentlemen’s Agreement hat sicherzustellen, daß Deutschland sofort einen Ratssitz erhält und ferner, daß nicht im Zusammenhang damit andere Mächte ständige Ratssitze erhalten.

b) Vertretung Deutschlands im Rat und im Sekretariat.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß diesmal die Mächte mit zwei Delegierten, entgegen sonst sechs, vertreten sein würden.

Es sei daher zweckmäßig, daß der Reichskanzler und er nach Genf führen. Er habe außerdem die Absicht, Herrn von Hoesch nach Genf zu bitten und werde vom Auswärtigen Amt Staatssekretär von Schubert, Ministerialdirektor Gaus und Vortr. Leg.Rat von Bülow mitnehmen. Die Verhandlungen des Rats würden 10 bis 14 Tage in Anspruch nehmen.

Dem wurde zugestimmt.

Bezüglich der Vertretung im Sekretariat habe Drummond zunächst geäußert, daß Stellen nicht frei seien. Er, Stresemann, habe darauf erwidert, daß Deutschland ja einen Beitrag zahle und infolgedessen Anspruch auf eine Beteiligung an der Verwaltung habe. Drummond habe dies schließlich zugegeben10. Als Beitrag empfehle er, Stresemann, jährlich 2 Millionen Mark zu zahlen. Dies sei etwas weniger als England zahle und etwas mehr als Frankreich zahle. Der Völkerbund habe Deutschland zunächst eine Beitragsleistung in Höhe der italienischen anbieten wollen. Darauf dürfe man nicht eingehen, da dies der Stellung Deutschlands nicht entspreche.

[1157] Von den großen Sitzen in dem Sekretariat nehmen zur Zeit England 17 und Frankreich 12 ein. Deutschland solle zunächst 7 erhalten, und zwar 1 Untergeneralsekretär, der zugleich Direktor für die geistigen Angelegenheiten werden solle und 6 Mitglieder der Gruppe A. Außerdem würde Deutschland dann noch Stellen der Gruppe B und untere Personalstellen erhalten. Die Prozedur der Einstellung solle so vor sich gehen, daß Drummond nur auf Vorschläge der Reichsregierung Entscheidungen treffen werde. Über evtl. Meinungsverschiedenheiten sollen freundschaftliche Verhandlungen stattfinden. Bezüglich der Mitwirkung der Reichsregierung möchte er empfehlen, daß, soweit die Besetzung des Untergeneralsekretärs und der Mitglieder der Gruppe A in Frage komme, das gleiche Verfahren angewandt werde, das in der Geschäftsordnung der Reichsregierung § 18 bezüglich der Ernennung von Beamten, die nach der Besoldungsordnung Einzelgehälter beziehen, Ministerialdirigenten und Ministerialräte, vorgesehen sei11. Vorschläge werde er dem Kabinett unterbreiten. Notwendig sei, daß alle in das Sekretariat zu entsendenden Herren mindestens englisch und französisch sprächen. Die Herren müßten sich auf 7 Jahre verpflichten. Für die Mitglieder der Gruppe A sei eine Altersgrenze von 55 Jahren vorgesehen. Die Bezahlung sei hoch, das Einkommen sei steuerfrei.

Der Reichskanzler schloß sich dem Vorschlage des Reichsministers des Auswärtigen an. Auch er empfehle, die Geschäftsordnung § 18 2 c dahin zu interpretieren, daß die Mitwirkung der Reichsregierung bezüglich der Besetzung der Posten des Untergeneralsekretärs und der Mitglieder der Gruppe A darunter falle. Der Reichsminister des Auswärtigen werde die entsprechenden Vorschläge dem Kabinett zur Entscheidung gemäß dieser Bestimmung der Geschäftsordnung vorlegen. Eine förmliche Ergänzung der Geschäftsordnung der Reichsregierung empfehle er nicht, da diese dann veröffentlicht werden müßte. Eine Veröffentlichung sei aber nicht zweckmäßig.

Es wurde daraufhin so beschlossen.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß er die erforderlichen Vorschläge alsbald dem Kabinett unterbreiten werde12.

Fußnoten

5

Dem Rat des Völkerbundes gehören gegenwärtig an: als ständige Mitglieder: England, Frankreich, Italien, Japan; als nichtständige Mitglieder: Belgien, Brasilien, Schweden, Spanien, Tschechoslowakei, Uruguay.

6

Vgl. die Kabinettsbeschlüsse vom 8. und 11. 2. (Dok. Nr. 284 und 288).

7

S. das Telegramm des Gesandten in Stockholm v. Rosenberg an das AA vom 20. 2. in: ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 113, dort bes. Anm. 8.

8

Spanien und Brasilien beanspruchen seit längerem einen ständigen Ratssitz; der Wunsch nach nichtständiger Ratsmitgliedschaft wurde bisher u. a. von Polen und China für den Fall, daß sie keinen ständigen Sitz erhielten, sowie von Argentinien und einigen brit. Dominions zum Ausdruck gebracht. Ausführlich hierzu Planck in einer Aufzeichnung vom 4. 3. in R 43 I /486 , Bl. 109-112.

9

Vgl. Art. 4 der Völkerbundssatzung.

10

Drummond war vom 15.–17. 2. zu Besprechungen mit Stresemann über Fragen des dt. Völkerbundseintritts in Berlin.

11

Nach § 18 2 c der Geschäftsordnung der RReg. vom 3.5.24 sind Vorschläge zur Ernennung dieser Beamten der RReg. zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Die Geschäftsordnung ist abgedr. in dieser Edition: Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 192.

12

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 309, P. 2.

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