1.6.1 (lut2p): 1. Genehmigung der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen der Deutschen Reichsbahn.

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1. Genehmigung der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen der Deutschen Reichsbahn.

Ministerialdirektor Vogel trug anhand der Vorlage die Bitte um Genehmigung der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen der Deutschen Reichsbahn vor2.

Staatssekretär Joel machte darauf aufmerksam, daß die Berechnungen nur unter Vorbehalt der Nachprüfung durch den Rechnungshof vorgelegt seien, daß daher noch Änderungen eingehen könnten.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß die Zustimmung des Rechnungshofes nicht zu umgehen, aber erst nach etwa drei Jahren zu erwarten sei.

Ministerialdirektor Vogel erklärte, daß, selbst wenn der Rechnungshof die vorgelegten Ziffern nicht völlig billigen sollte, nur geringfügige Änderungen eintreten würden.

Das Kabinett erteilte darauf den Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen einstimmig die Genehmigung.

Fußnoten

2

Der RVM hatte die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen (59 Seiten) – aufgestellt von der „Deutschen Reichsbahn“ für die Zeit vom 15.11.23 bis zum 30.9.24 – mit Begleitschreiben vom 11.9.25 übersandt. Im Begleitschreiben wurde gebeten, die gemäß „Verordnung über die Schaffung eines Unternehmens ‚Deutsche Reichsbahn‘ vom 12. Februar 1924“ (RGBl. I, S. 57 ) erforderliche Genehmigung herbeizuführen. Die Angelegenheit sei besonders dringlich, weil die Zahlen der Schlußbilanz der „Deutschen Reichsbahn“ in die Eröffnungsbilanz der „Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft“ (geschaffen durch Reichsbahngesetz vom 30.8.24, RGBl. II, S. 272 ) übernommen werden müßten. Krohne hob im Begleitschreiben noch hervor, daß es dem Unternehmen „Deutsche Reichsbahn“ im obengenannten Zeitraum gelungen sei, a) das zunächst mit 443 Mio M vorhandene Betriebskapital auf 756 Mio M zu vermehren, b) das gesamte Notgeld im Betrage von 262 Mio M aus eigenen Mitteln einzulösen, c) Lombarddarlehen von 41 Mio M aus eigenen Mitteln voll abzudecken, d) ausgestellte Wechsel im Gesamtbetrage von 114 Mio M auf 14 Mio M zu verringern, e) von den aufgenommenen Schulden im Gesamtbetrage von 502 Mio M einen Betrag von 404 Mio M zu tilgen, so daß nur 98 Mio M auf die neue Reichsbahn-Gesellschaft übergegangen seien, f) die Ausgaben des außerordentlichen Haushalts voll aus den Betriebseinnahmen zu decken (R 43 I /1405 , S. 317-319, 327-385).

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