1.65.1 (lut2p): [Gesetz über den Locarno-Vertrag, Eintritt in den Völkerbund]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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[Gesetz über den Locarno-Vertrag, Eintritt in den Völkerbund]

Der Reichskanzler verlas den anliegenden Brief des Herrn Reichspräsidenten1. Er halte es danach für nötig, daß das Kabinett die Frage in letzter Stunde nochmals prüfe, ob es möglich sei, die Ermächtigung der Regierung zum Eintritt in den Völkerbund von dem eigentlichen Locarno-Gesetz zu trennen.

Reichsminister Stresemann: Er halte diese Auseinanderziehung für unmöglich, denn der Eintritt in den Völkerbund sei die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Locarnovertrages. Wir hätten selber veranlaßt, daß uns die Vertragsgegner die bekannte Kollektivnote zu Art. 16 überreicht hätten2. Nachdem wir in diesem entscheidenden Punkte unser Ziel erreicht hätten, würde es als hinterhältig und wie eine Ausflucht wirken, wenn wir nun eine Verzögerung in der Völkerbundsfrage veranlaßten. Würde entsprechend dem Vorschlage des Herrn Reichspräsidenten verfahren, so bestehe die ernste Gefahr, daß die Einladung nach London zurückgenommen werde.

Der Reichskanzler Der Bayer. Gesandte v. Preger habe ihm heute im Auftrage des Bayerischen Ministerpräsidenten den gleichen Wunsch, den der Reichspräsident äußere, überbracht3. Er habe den bestimmten Eindruck, daß zur Zeit in der Frage der Rückwirkungen nicht mehr zu erreichen sei, daß wir vielmehr, wie auch der Botschafter v. Hoesch mehrfach mitgeteilt habe, in unseren Schritten in Paris die Grenze des Möglichen erreicht hätten. Bei dieser Sachlage sei es unmöglich, durch Trennung der beiden Maßnahmen den Eindruck zu erwecken, als ob wir durch Verzögerung unseres Eintritts in den Völkerbund eine weitere Pression ausüben wollten. Gesetzt den Fall, daß für die Trennung im Reichstag eine Mehrheit zu erreichen sei, so würde eine andere Mehrheit[906] für die Ermächtigung der Regierung zum Eintritt stimmen. Mit diesen zwei verschiedenen Mehrheiten könne man keine praktische Politik treiben. Auf dieser Grundlage sei auch eine Auflösung des Reichstags nicht möglich. Dagegen sei die eingebrachte Resolution der Mittelparteien4 eine Stärkung unserer außenpolitischen Stellung, die er begrüße. Sie enthalte keine Bedingung, sondern eine Mahnung an die Regierung, die man außenpolitisch verwerten könne.

Der Reichsminister Stingl: Die eingebrachte Resolution hätte bei der Bayer. Volkspartei eine schwierige Lage hervorgerufen, aber trotzdem würde die Partei bis auf zwei oder drei Abgeordnete für das ganze Gesetz stimmen. Auch er halte eine Trennung jetzt nicht mehr für möglich.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichskabinett einmütig auf dem Standpunkt stehe, daß es bei der Vorlage verbleiben müsse, wie sie von der Reichsregierung eingebracht sei.

Fußnoten

1

Dieses Schreiben Hindenburgs an den RK vom 27. 11. ist obigem Protokoll nicht beigefügt, sondern befindet sich in R 43 I /447 , Bl. 326. Es lautet: „Dem während der schwebenden Reichstagsverhandlungen aufgetauchten Gedanken, die gesetzgeberische Behandlung des Locarnovertrags in zwei Teile zu zerlegen und bei der heutigen Beschlußfassung nur den Locarnovertrag selbst zu verabschieden, den Eintritt in den Völkerbund aber einem besonderen Gesetze vorzubehalten [Antrag der WV vom 26. 11., RT-Drucks. Nr. 1544, Bd. 405 ], halte ich für sehr beachtlich. Ich glaube, daß es in unserem Interesse liegt, wenn wir die endgültige Entscheidung noch in unserer Hand behalten, namentlich, da in Frankreich wie überhaupt in der Welt gegenwärtig die Entwicklung stark im Fluß ist. Ich bitte Sie daher, Herr Reichskanzler, im Kreise der Reichsregierung noch heute prüfen zu wollen, ob nicht die Reichsregierung sich mit einer solchen Trennung der Gesetzgebungsakte einverstanden erklären könnte.“ Das Schreiben ist abgedr. in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 220.

2

S. Anlage F zum Schlußprotokoll von Locarno, RGBl. 1925 II, S. 1008 .

3

Über diese Unterredung mit v. Preger ein ausführlicher Vermerk Luthers in R 43 I /447 , Bl. 373.

4

Vgl. Anm. 65 zu Dok. Nr. 228.

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