1.88.2 (lut2p): 2. Deutsch-polnische Verhandlungen wegen Einstellung der polnischen Liquidation gegen Deutsche.

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2. Deutsch-polnische Verhandlungen wegen Einstellung der polnischen Liquidation gegen Deutsche.

Minister Göppert berichtete an Hand der Vorlage über die Verhandlungen3.

Staatssekretär Fischer erklärte sich mit den Vorschlägen einverstanden. Notwendig sei jedoch, daß jede Verquickung der neuen deutschen Konzessionen mit den bisher erledigten Liquidationsfällen vermieden werde.

Nach längerer Aussprache, an der sich besonders der Reichskanzler, der Reichswehrminister und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft[1017] beteiligten, wurde dem Plan zugestimmt. Die benötigte Summe beläuft sich auf zehn Millionen Mark4.

Fußnoten

3

In der Vorlage (11. 12.) hatte das AA mitgeteilt, daß die poln. Reg. sich bei den am 23. 11. in Warschau aufgenommenen Verhandlungen bereit erklärt habe, über den Verzicht auf das ihr nach Art. 297 VV zustehende Recht der Liquidation dt. Eigentums zu verhandeln. Voraussetzung für diesen Verzicht seien entsprechende dt. Gegenleistungen. Bei Besprechungen der beteiligten Ressorts sei die Bewilligung eines Kontingents von lebenden Schweinen und Schweinefleisch sowie eines Kohlenkontingents erwogen worden (R 43 I /121 , Bl. 323 f.; abgedr. in ADAP, Serie B, Bd. II, 1, Dok. Nr. 6). – Hiergegen erhob das REMin. mit Schreiben an die Rkei vom 17.12.<in der Druckfassung: 17.2.; Anm. der Online-Edition> starke Bedenken und bat, die Frage von Fleisch- und Viehkontingenten unter allen Umständen aus den Liquidationsverhandlungen herauszuhalten. „Ein Entgegenkommen in der Frage der Fleischeinfuhr könnte unter gewissen Voraussetzungen […] eines der wenigen z. Z. möglichen Zugeständnisse Deutschlands sein. Es darf aber erst dann zur Verhandlung gestellt werden, wenn das Zustandekommen eines Wirtschaftsabkommens mit Polen für eine längere Dauer gesichert erscheint.“ (R 43 I /121 , Bl. 327 f.). – In einem Anschluß-Schreiben zur Kabinettsvorlage wies das AA am 22. 12. schließlich darauf hin, daß Zugeständnisse auf wirtschaftlichem Gebiet bei inzwischen veränderter Verhandlungslage ihre Bedeutung verloren hätten. Die poln. Reg. scheine nunmehr „ein Angebot auf finanziellem Gebiet zu erwarten, sei es in Form einer Barzahlung, sei es in Form eines Entgegenkommens in der Frage der Zusatzentschädigungen für die bereits liquidierten, unzureichend entschädigten Eigentümer“ (R 43 I /121 , Bl. 333).

4

Zum weiteren Verlauf der dt.-poln. Liquidationsverhandlungen vgl. die Aufzeichnung vom 26.4.26 in ADAP, Serie B, Bd. II, 1, Dok. Nr. 173.

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