1.168 (lut2p): Nr. 337 Senator Burchard an den Reichskanzler. Hamburg, 19. April 1926

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Nr. 337
Senator Burchard an den Reichskanzler. Hamburg, 19. April 1926

R 43 I /1833 , Bl. 122-128

[Flaggenfrage]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Sie haben mir gestattet, noch einmal auf einige Unterhaltungen mit Ihnen zurückzukommen, an denen anfänglich auch Herr Admiral Behncke teilgenommen hat1; sie betrafen das Flaggen der deutschen Behörden und Privaten im Auslande. Ich habe nach dem Kriege längere Reisen in Südamerika gemacht,[1288] zuletzt von August bis November 1925; ich bin deshalb persönlich seit Jahren durch diese Frage bewegt und darin tätig gewesen, und zwar im Einvernehmen mit den wichtigsten Trägern des Deutschtums in Südamerika wie auch mit namhaften Hamburger Überseekaufleuten.

Sie sind darüber unterrichtet, Herr Reichskanzler, wie viele unerquickliche Einzelfälle vorgekommen sind, in denen Reichsvertreter im Auslande und die große Mehrheit der zu ihrem Sprengel gehörenden Deutschen wegen abweichender Haltung in der Flaggenfrage aufeinanderprallten. Ich gehe aber darauf heute nicht im einzelnen ein, trotzdem die Gefahr weiterer unliebsamer Zwischenfälle noch besteht und die vergangenen als Warnung für die Zukunft dienen. Ich beschränke mich vielmehr auf die Behandlung einer allgemein wichtigen Seite der Sache.

Ich habe im verflossenen August bis November in verschiedenen Staaten Südamerikas wieder nationale Feiertage dieser Länder erlebt, an denen die Ortschaften im reichsten Flaggenschmuck prangten. Dem Brauche entsprechend, flaggen die dortigen Ausländer, indem sie außer der Flagge des Gastlandes die ihrer Heimat setzen; häufig wird mit der Flagge Bekenntnis sowohl zur Staatsangehörigkeit als zum Volkstum abgelegt und die Flagge der alten Heimat noch gezeigt, wenn schon die alte Staatsangehörigkeit verlorengegangen ist; in den Straßen größter und kleinster Städte leuchteten die Farben der bekannten Völker, besonders natürlich der an Handel und Einwanderung hervorragend beteiligten Engländer, Nordamerikaner, Holländer, Italiener, Spanier, Portugiesen und auch Franzosen; aber nicht ein einziges Lebenszeichen Deutschlands war darunter zu bemerken; dabei gehört unser Land angesichts des Wertes der wirtschaftlichen Beziehungen und der Millionenzahl der drüben angesessenen Volksgenossen an Wichtigkeit auf einen der ersten drei Plätze. Der Grund dafür ist der, daß die deutschen Häuser in Übersee, die früher geflaggt haben, jetzt keine Losung haben, wie sie flaggen sollen. Die schwarz-rot-goldene Flagge ist für sie etwas Fremdes, das sie ablehnen. Diese Flagge hat für sie keine Beziehung zu der Bedeutung des deutschen Reiches in den Augen des Auslandes, wie es hinsichtlich der schwarz-weiß-roten Flagge vor dem Kriege und gerade im Kriege mit Begeisterung empfunden wurde. An die Zeiten der schwarz-weiß-roten Flagge, die Zeit seit Erstehung des einigen Reiches, knüpfte sich für die in der Fremde ringenden Landsleute in ganz besonderer Weise die Geltung des deutschen Reiches in der Welt, in politischer, in wirtschaftlicher und kultureller Beziehung – für sie, die unter dieser Flagge ganz anders als in den vorhergehenden Jahrhunderten der Zersplitterung ihr Deutschtum durchsetzen konnten. Die alte schwarz-weiß-rote Flagge kann von ihnen in der Öffentlichkeit vielfach nicht benutzt werden, da eine Reihe von Überseeländern das Gesetz hat, daß dort nur Flaggen der Ausländer gezeigt werden dürfen, die von den auswärtigen Vertretern als verfassungsmäßig anerkannt werden; auch ist die allgemeine Neigung zum Zeigen einer Flagge geringer, wenn man dabei das Volkstum unter rechtlich nicht mehr gültigen Farben herausstellt. Unsere verfassungsmäßige Schiffahrtsflagge2 ist bisher lediglich[1289] als für die Schiffahrt geltend angesehen worden und zur Beflaggung auf dem Lande nicht herangezogen.

Aus dieser Sachlage ergibt sich ohne weiteres die Anregung, den Landsleuten im Auslande die Losung zu geben, bei Gelegenheit zum Flaggen unsere verfassungsmäßige Schiffahrtsflagge zu setzen. Die National-Versammlung in Weimar hat als Flagge der Auslandsgeltung mit gutem Grunde die Flagge gewählt, die im wesentlichen wieder das alte schwarz-weiß-rot zeigt, die neuen Farben schwarz-rot-gold wie etwas mehr Internes zurücktreten läßt in die obere Ecke am Mast. Das Ausland sieht so schon die deutsche Schiffahrt weiter unter der altbekannten Flagge vertreten und würde das Erscheinen der Schiffahrtsflagge auch in den Straßen ohne weiteres als althergebrachte Lebensäußerung des Deutschtums in seinen Mauern verstehen. Es hat die schwarz-rot-goldene Flagge nur kennengelernt, so weit es sie gelegentlich auf einem Gebäude der auswärtigen Reichsvertretungen beachtet haben sollte; und den wenigsten Ausländern ist die schwarz-rot-goldene Flagge als deutsche repräsentative Flagge überhaupt anders als dem Namen nach und durch gelegentliche Zeitungsberichte über den Flaggenstreit bekanntgeworden. Würden wirklich die deutschen Häuser schwarz-rot-gold flaggen, so würde das dem Auslande noch lange Zeit hindurch nicht als deutsches Flaggen klarwerden; ganz abgesehen davon, daß bei der bekannten Verständnislosigkeit der Amerikaner für einen Flaggenwechsel die Wirkung auch unwillkommen sein könnte; daß die Flagge gelegentlich mit der belgischen verwechselt wurde, ist bekannt. Ich möchte nach meiner Kenntnis der Deutschen im Auslande mit größter Bestimmtheit annehmen, daß sie einer von höchster, verehrter deutscher Stelle ausgegebenen Losung, sie möchten die Schiffahrtsflagge zeigen, mit größter Freude und Genugtuung folgen würden, ohne sich bei der Ausführung an dem ihnen bisher nicht genehmen schwarz-rot-goldenen Eckfeld zu stoßen. Zur Begeisterung auch unserer vielen Freunde unter den Ausländern würden wieder zahllose deutsche Flaggen unter den andern den deutschen Lebenswillen erhärten und an Deutschlands Bedeutung denken lassen.

Wenn seitens der deutschen Regierung diese Losung in die Wege geleitet würde, müßte zu gleicher Zeit der andere Schritt getan werden, das Flaggen der deutschen Vertretungen im Auslande mit dem der deutschen Privaten in Einklang zu bringen, indem für sie die Schiffahrtsflagge als Dienstflagge vorgeschrieben wird. Die bisherigen Anträge der Auslandsdeutschen gingen dahin, die Dienstflagge der Reichsmarinebehörden auf dem Lande dafür zu erbitten. Ich selber habe in früheren Jahren auf Bitten der Auslandsdeutschen diesen Wunsch bei unseren Behörden auf das nachdrücklichste vertreten. In Übereinstimmung mit Herrn Admiral Behncke bin ich jetzt durchaus der Ansicht, daß die Führung der Schiffahrtsflagge durch unsere Reichsvertreter mindestens ebenso dienlich sein würde; sie hätte bei Befolgung der hinsichtlich der Losung für die Privaten oben gegebenen Anregung noch den Vorteil, ein vollständig gleichmäßiges Flaggen sowohl des behördlichen wie des privaten Deutschtums zu verwirklichen. Welcher Segen für die so notwendige Einmütigkeit der Kolonien unter sich und mit dem jeweiligen Reichsvertreter; für dessen Einfluß[1290] auf unsere Landsleute und für sein Arbeitsfeld auch unter den Einheimischen und deren Presse!

Nur wer im Auslande gewesen ist und die dortigen Deutschen kennt, weiß wirklich, wie lebenswichtig die schnelle Lösung der Frage des Flaggens im Auslande ist, welcher nicht abschätzbare Schaden verhütet werden muß, der dadurch droht, daß unsere Landsleute sich nicht mehr wie die andern Völker an den allgemeinen Flaggentagen geschlossen farbig zu ihrem Volkstum bekennen. Einmal laufen wir Gefahr der Unterschätzung der Größe und Geschlossenheit des Deutschtums bei den Ausländern. Deutschland ist nicht in der Lage, auf irgendeine Gelegenheit zu verzichten, in der es dem Auslande in der dort üblichen Weise vor Augen führen kann, daß es zusammenhält, etwas bedeutet und auch mitsprechen will. Das ist nicht nur von unmittelbar wirtschaftlicher Wichtigkeit, es spielt keine geringe Rolle für die deutsche Außenpolitik. Kein Land ist zu klein, als daß es nicht heutzutage für uns wertvoll genug wäre, um seine Bürger und deren Erwählte von dem Werte und der Lebenskraft Deutschlands zu überzeugen. Der Schaden ist nicht weniger groß hinsichtlich der inneren Einstellung unserer Deutschen im Auslande zu Deutschland. Man darf keinesfalls mit ansehen, daß sie sich abgewöhnen, gemeinsam mit den behördlichen Vertretern des Reiches das Deutschtum durch Zeigen seiner Flagge zu bekennen; durch das Bekenntnis nach außen kräftigen sie sich auch innerlich in der Aufrechterhaltung der kulturellen und wirtschaftlichen Bande mit Deutschland. So vieles arbeitet darauf hin, diese Bindungen zu lockern: Was bietet Deutschland an Macht und Schutz? Die deutsche Politik kann nicht darauf verzichten, um die Deutschen im Auslande, um jeden einzelnen, als ihre Vorkämpfer zu ringen und diese unsere in das Ausland vorgeschobenen Stellungen in politischer Verteidigung und zur Verfügung für den politischen Angriff in jeder möglichen Weise auf das kräftigste deutsch auszubauen! Eine erhebliche Gefahr bedeutet der augenblickliche Zustand des Flaggens noch besonders hinsichtlich der Geschlossenheit des Ausland-Deutschtums. Eine Flagge, eine mit der Reichsverfassung einheitliche Flagge, ist unbedingt notwendig, um es vor Parteiung und Zerklüftung, vor Schwächung und Zerfall zu bewahren.

Sie wollen entschuldigen, sehr verehrter Herr Reichskanzler, wenn ich mit diesen Zeilen noch einmal so dringlich zu dieser Sache Stellung nehme; aber ich bin, wie Sie wissen, ganz durchdrungen von ihrer außergewöhnlichen Wichtigkeit. Hamburg, die Schiffahrtstadt, zeigt wie die anderen Hanseaten und seefahrenden Deutschen die deutsche Flagge zu Ehren des deutschen Namens in der ganzen Welt. Unsere Schiffahrt und Handel bringen unsere 60 Millionen Deutsche zur unmittelbaren Anschauung von Hunderten von Millionen Menschen anderer Völker, und nicht nur zu der gewöhnlichen Kenntnis durch Papier und Druckerschwärze. Wenn wir auf unseren Hamburger Schiffen fahren, sind wir über die ganze Welt auf eigenem Besitz, auf deutschem Boden; unsere Schiffe sind überall schwimmende deutsche Gebietsteile, die die Arme unseres deutschen Reiches rund um die Erde erstreckt erscheinen und unsere engen Landgrenzen vergessen lassen. Die ganze Welt wird durch die Flaggen unserer Schiffe und Handelshäuser als Tätigkeitsfeld für uns Deutsche farbig und augenfällig in Anspruch genommen. Wir wissen daher, daß wir zur Beurteilung[1291] der deutschen Belange in Übersee die Zuständigkeit besitzen, und daß wir das, was drüben zu Gunsten Deutschlands geschafft werden (aber auch verloren werden!) kann, richtig einschätzen, und wir vertrauen darauf, gehört zu werden. Es ist nicht allzuviel übrig geblieben von dem alten deutschen Glanze in Übersee, aber es ist immerhin noch ein Etwas; und wir trauen uns Deutschen zu, daß wieder etwas Großes daraus wird; unentbehrlich ist dafür die Hilfe aller unserer Landsleute draußen als Pioniere. Darum sind die Verhältnisse, die ich Ihnen hier noch einmal dargelegt habe, keine Sache zweiter Ordnung, wie es sich den Deutschen des Inlandes häufig darzustellen scheint, sondern erfordern nach unserer Ansicht dringend eine Betreuung in der Richtung der gegebenen Anregungen.

Ich verbleibe, hochverehrter Herr Reichskanzler,

mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr aufrichtig ergebener

Burchard

Fußnoten

1

Vgl. Dok. Nr. 339, dort auch Anm. 4.

2

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 339.

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