2.12.4 (ma11p): 4. Besatzungslasten.

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4. Besatzungslasten.

Generalkommissar Schmid verlas die vom Ministerium für die besetzten Gebiete aufgestellten Richtlinien7.

Justizrat Falk (Köln) wies darauf hin, daß die Frage der Zahlung der Besatzungslasten von eminenter politischer Bedeutung sei.

Weitere Einwendungen wurden von der Versammlung nicht erhoben.

Fußnoten

7

S. Dok. Nr. 9, Anm. 6.

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