2.153.2 (ma11p): 1. Leistungen aus dem deutschen Budget.

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1. Leistungen aus dem deutschen Budget.

Ministerialdirektor Popitz berichtet über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen des ersten Sachverständigenausschusses. Es sei in letzter Zeit mehrfach lautbar geworden, daß unter den Sachverständigen ein Kompromiß zustande gekommen sei, wonach nach Ablauf des Moratoriums allein aus dem Budget der Betrag von 1750 Millionen Goldmark als Jahresleistung zu zahlen sei. Es sei erforderlich gewesen, dieser unmöglichen Summe entgegenzutreten, und Staatssekretär Fischer habe aus diesem Grunde seine, des Ministerialdirektors Popitz, Vernehmung durch den Ausschuß veranlaßt1.

Man sei sich unter den deutschen Vertretern in Paris darüber klar gewesen, daß unter allen Umständen eine bestimmte positive Summe deutscherseits genannt werden müsse. Diese sei auf folgende Weise errechnet worden2: Es sei[486] denkbar, die gegenwärtigen Reichseinnahmen von 5 auf 6,8 Milliarden3 zu steigern; hierdurch würde eine Höchstzahl an Gesamtsteuern von 8,8 Milliarden, einschließlich Reich, Länder und Gemeinden, erzielt. Eine Erhöhung der Länder- und Gemeindesteuern, welche zur Zeit 2 Milliarden betrügen, sei wegen der Natur dieser Steuern nicht möglich. Was das Verhältnis dieses Steuerbetrages zum Volkseigentum4 anbelange, so sei Letzteres heute mit 25 Milliarden angenommen und mit einer möglichen Steigerung auf 30,6 Milliarden bis 1928 gerechnet worden5. Das bedeute also, daß 28% des Volkseinkommens im Steuerwege eingezogen würden. Auf den Kopf der Bevölkerung berechnet: 130 Mark Steuern von 500 Mark Einkommen. Die entsprechenden Friedenszahlen seien schätzungsweise bis 37,5 Milliarden Volkseinkommen und 5 Milliarden Steueraufbringung.

Hinsichtlich der Ausgabenseite, so sei diese auf 6 Milliarden Reichs- und 2 Milliarden Länder- und Gemeindelasten6 beziffert. Hiernach ergebe sich ein möglicher Überschuß nach Ablauf des Moratoriums7 von 800 Millionen Mark jährlich. Dieser Überschuß sei jedoch nur denkbar unter der Voraussetzung der a) Wiederherstellung der völligen deutschen Steuerhoheit, b) Gesundung der Wirtschaft und der Einkommen- und Kapitalbildung. Auch die geschätzte Summe von 800 Millionen sei zweifellos viel zu hoch gegriffen.

Der Ausschuß, bestehend aus Stamp, Pirelli, Allix und Houtart, nahm diese Zahlen im allgemeinen ohne Widerspruch entgegen; nur bei der Berechnung des prozentualen Steueranteils am Volkseinkommen habe Stamp darauf hingewiesen, daß dieser Prozentsatz in England 26 betrage. Darauf sei deutscherseits erwidert, daß die Erfassung der unteren Einkommen in Deutschland in viel weitergehendem Maße durchgeführt sei als in England, und daß bei der ganz anders gearteten Lage hinsichtlich des Kapitalreichtums ein Vergleich zwischen den beiden Ländern nicht möglich sei.

Zum Schluß habe Staatssekretär Fischer darüber Beschwerde geführt, daß die deutschen Vertreter nur auf Umwegen [und durch] Gerüchte von den Verhandlungen und Entschließungen des Sachverständigenausschusses unterrichtet würden, während deutscherseits stets mit klaren, festen Angaben aufgewartet würde. Demgegenüber hätte der Ausschuß darauf hingewiesen, daß die bisher aus ihren Kreisen genannten Zahlen auf keinerlei festen Abmachungen und Entschließungen beruhten, sondern lediglich auf losen Kompromissen.

Nach diesen Besprechungen habe man aus englischen Quellen gehört, daß die früher genannte Zahl von 1750 Millionen Goldmark Jahresleistung auch dort für viel zu hoch angesehen werde, wenn auch die deutsche Zahl von 800 als politisch nicht tragbar betrachtet würde. Danach seien andere Zahlen genannt worden; einmal 1250 Millionen, neuerdings sogar nur 900 Millionen.

Fußnoten

1

Am 22. 3. hatte StS Fischer aus Paris u. a. berichtet: In den letzten Tagen seien die Beratungen der Sachverständigen über Höhe und Art der dt. Reparationszahlungen in ein kritisches Stadium getreten. Bei einer Unterhaltung mit Stamp am 17. 3. habe sich herausgestellt, daß das erste Sachverständigenkomitee die bisher gemeldeten Annuitäten (vgl. Dok. Nr. 141, Anm. 1) nicht als die dt. Gesamtleistung betrachte, sondern lediglich als Zahlungen aus dem Budget, zu denen noch die Zahlungen aus der Eisenbahn und aus den Verkehrssteuern hinzutreten sollen. Nach dieser Berechnung würde allein auf den Reichshaushalt ab 1928 eine Reparationsbelastung von 1750 Mio entfallen. Er, Fischer, und Kastl hätten Stamp „auf das Bestimmteste erklärt, daß dieser Plan für Deutschland unmöglich wäre. Stamp selbst gab zu erkennen, daß er einen mäßigenden Einfluß auszuüben bemüht sei und empfahl, die anderen Mitglieder des Unterausschusses [für Budgetfragen], die wesentlich optimistischere Anschauungen über die dt. Leistungsfähigkeit hätten, zu bekehren.“ Daraufhin sei eine Besprechung mit dem Budget-Unterausschuß für den 21. 3. vereinbart worden, zu der MinDir. Popitz aus Berlin herbeigerufen worden sei (R 38 /224 , neu in R 3301 /2224 , Bl. 1-4).

2

Die folgenden Angaben von Popitz beziehen sich auf die Ausführungen, die die dt. Vertreter (Fischer, Popitz, Kastl) in der Sitzung des Budget-Unterausschusses (Stamp, Houtart, Allix, Pirelli) am 21. 3. in Paris machten. Eine vermutlich von Fischer gefertigte Niederschrift dieser Besprechung findet sich in R 38 /224 , neu in R 3301 /2224 , Bl. 23-34 (Anlage zu einer Aufzeichnung Kastls vom 24. 3.). Danach verfolgten die Ausführungen der dt. Vertreter den Zweck, „eine Darstellung der zukünftigen Gestaltung des Haushalts auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite zu geben, um zu zeigen, welche Mittel äußerstenfalls vom Jahre 1928 für Reparationszwecke aus dem Haushalt verfügbar gemacht werden können. Außerdem sollte [. . . .] eine vergleichende Betrachtung der zukünftigen dt. Steuerlasten einschließlich der Steuerlasten der Länder und Gemeinden im Verhältnis zu dem mutmaßlichen Volkseinkommen gegeben werden“.

3

Gemeint ist: von rd. 5 Mrd. GM im Jahre 1924 auf 6,8 Mrd. GM im Jahre 1928.

4

Es muß heißen: Volkseinkommen.

5

In der Besprechung am 21. 3. (s. Anm. 2) hatte Popitz das geschätzte Volkseinkommen für 1928 mit 31,6 Mrd. angegeben.

6

Zu ergänzen: für das Jahr 1928.

7

Gemeint ist: ab 1928.

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