2.181.3 (ma11p): 3. Mitteilungen des Staatssekretärs Dr. Joel in der Frage des Republikschutzgesetzes.

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3. Mitteilungen des Staatssekretärs Dr. Joel in der Frage des Republikschutzgesetzes.

Inzwischen machte Staatssekretär Dr. Joel folgende Mitteilungen: Der bayerische Gesandte in Berlin, v. Preger, sei bei ihm gewesen und habe ihm mitgeteilt, daß die Bayerische Regierung die von v. Kahr erlassene Verordnung aufgehoben habe, nach der der Vollzug des Gesetzes zum Schutze der Republik aufgehoben worden sei4. Exzellenz v. Preger habe gebeten, hierüber keine Pressenotiz erscheinen zu lassen. Er habe ferner davon Mitteilung gemacht, daß der Wunsch der Bayerischen Regierung dahin gehe, daß der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik aufgehoben werde, daß andererseits die Bayerische Regierung jedoch auch gegen die Einrichtung von Verwaltungssenaten beim Reichsgericht sei.

Das Reichskabinett müsse nunmehr überlegen, ob und wie das Gesetz zum Schutze der Republik geändert werden solle5.

Ministerialdirektor Dr. Köpke, der inzwischen erschienen war, machte zu Punkt 2 folgende Ausführungen: In Frankreich müßten die Kammerwahlen unbedingt am 11. Mai stattfinden. Eine Verlegung dieses Termins sei nach seiner Kenntnis der Dinge rechtlich unmöglich. Für alle Fälle könne er jedoch noch bei dem deutschen Botschafter in Paris6 sich telegrafisch über die Rechtslage orientieren.

Der Reichsminister des Auswärtigen Er habe bisher die Auffassung vertreten, daß es besser sei, wenn die Wahlen zum Reichstag erst am 11. Mai stattfänden. Diese seine Auffassung habe er jedoch jetzt geändert. Vertreter der S.P.D. hätten ihn darauf aufmerksam gemacht, daß eine Verschiebung der Reichstagswahlen auf den 11. Mai von den Franzosen auch sehr gut agitatorisch ausgenutzt werden könne. Die Franzosen könnten sagen, daß die deutsche Regierung so große Besorgnisse vor einer starken Rechtsorientierung bei den Reichstagswahlen habe, daß sie es nicht wage, die Reichstagswahlen vor den französischen Wahlen stattfinden zu lassen. Es komme ferner hinzu, daß nach seiner Ansicht die Wahlen zum Reichstag nicht so ausfallen würden, daß die Deutschnationalen einen übergroßen Stimmenzuwachs erhielten. Die[573] Deutschnationalen würden, falls sie nach den Neuwahlen an die Regierung wollten, sich doch irgendwie mit den Mittelparteien einigen müssen.

Das Kabinett sprach sich sodann mit 5 gegen 4 Stimmen gegen eine Verlegung des Termins für die Reichstagswahlen aus.

Fußnoten

4

Vgl. das Schreiben v. Pregers an den RK vom 26. 4. (Dok. Nr. 185).

5

S. hierzu Dok. Nr. 205, P. 2 und 3.

6

v. Hoesch.

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