2.181.4 (ma11p): 4. Finanzielle Fragen der Gemeinden des besetzten Gebiets.

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4. Finanzielle Fragen der Gemeinden des besetzten Gebiets.

Der Vizekanzler führte aus, daß in der letzten am 4. April 1924 abgehaltenen Besprechung mit den Vertretern des besetzten Gebietes diese den Wunsch geäußert hätten, das Kabinett möge nochmals die Frage der steuerlichen Leistungen des Reichs an die Gemeinden des besetzten Gebiets einer Prüfung unterziehen. Er (der Vizekanzler) sei der Auffassung, daß das Reichskabinett an den in der Sitzung vom 4. April versprochenen steuerlichen Leistungen festhalten solle7. Er schlage vor, in diesem Sinne den Vertretern des besetzten Gebiets zu antworten.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß das Reich dasselbe weiter leiste, was es schon vom 1. Februar ab leiste. Preußen habe jedoch die Prozentsätze an den zu überweisenden Steuern zum Teil verringert. Diese Sachlage müsse im Schreiben an den Verband der Stadt- und Landkreise dargelegt werden.

Das Kabinett stimmte den Vorschlägen zu8.

Fußnoten

7

Vgl. Dok. Nr. 164, Anm. 17.

8

In einem Schreiben an den PrFM vom 13. 5. erklärte der RFM, daß das Reich auch im Mai einen Teil seines Steueraufkommens im besetzten Gebiet den dortigen Gemeinden überlassen wolle, und zwar in Höhe von etwa der Hälfte der im April überwiesenen Beträge. Über den 31.5.24 hinaus käme eine Fortsetzung der Stützungsaktion für die Gemeinden des besetzten Gebiets aus Reichsmitteln nicht mehr in Betracht (R 43 I /192 , Bl. 284).

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