2.196.9 (ma11p): 9. Überweisung von Waldgebieten an Preußen.

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9. Überweisung von Waldgebieten an Preußen.

Der Preuß. Ministerpräsident führte aus, daß Preußen 400 000 ha an Waldboden auf Grund des Versailler Vertrages habe abtreten müssen. Der Wunsch Preußens, vom Reiche wenigstens etwas entschädigt zu werden, sei sicherlich verständlich. Die Reichsforstverwaltung müsse aufgelöst werden, und das Reich müsse seine Forsten den Ländern übertragen.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß eine endgültige Festsetzung der Schäden, welche die Länder durch den Versailler Vertrag erlitten hätten, zur Zeit unmöglich sei. Er wies darauf hin, daß sogar der Sparausschuß des Reichstags es für erforderlich erklärt habe, daß die Reichsforstverwaltung erhalten bleibe.

Ministerialdirektor v. Schlieben betonte, daß die Reichsforstverwaltung außerordentlich billig arbeite; das Reich beabsichtige nicht, die Forsten ewig zu behalten und selbst zu verwalten. Zunächst müsse man jedoch noch etwas abwarten.

Der Preuß. Ministerpräsident schlug vor, daß eine Kommission aus den beteiligten Ministerien die mit der Reichsforstverwaltung zusammenhängenden Fragen prüfen solle.

Der Reichskanzler erklärte sich hiermit einverstanden9.

Fußnoten

9

In einer Besprechung mit Ländervertretern im RFMin. am 19. 6. gibt MinDir. v. Schlieben die Erklärung ab, daß das Reich beabsichtige, seinen Waldbesitz an die Länder abzugeben. „Der Zeitpunkt der Abgabe sei aber noch nicht gekommen, er sei abhängig von der Regelung der übrigen finanziellen Auseinandersetzungsfragen, die noch zwischen Reich und Ländern schweben. Im übrigen sprächen gegen eine sofortige Abgabe an die Länder auch gewichtige militärische Rücksichten, weil die Bedürfnisse der Reichswehr infolge der fortschreitenden Entwickelung der taktischen Anschauungen, der Schießtechnik usw. noch keineswegs feststehen. Man müsse damit rechnen, daß der Reichswehr außer den ihr zur Zeit überwiesenen Übungsplätzen in absehbarer Zeit noch andere Plätze zur Benutzung übergeben werden müssen.“ (Aufzeichnung in R 43 I /1294 , Bl. 109-111). Zu einer abschließenden Regelung dieser Frage kommt es während der Amtszeit des Kabinetts Marx nicht.

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