2.63.1 (ma11p): 1. Die bayerische Denkschrift.

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1. Die bayerische Denkschrift.

Staatssekretär Bracht berichtete kurz über den Inhalt und die Tendenz der bayerischen Denkschrift1.

[244] Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß von seiten seines Ministeriums noch erhebliche Vorarbeiten im Gange seien, vor deren Abschluß er nicht glaube, eine fruchtbare Erörterung der Angelegenheit in Aussicht stellen zu können.

Der Reichsminister der Finanzen bat, sich zunächst kurz über die in der Denkschrift berührte Frage der Finanzverwaltung äußern zu dürfen2. Er schilderte die Behandlung der Frage der Finanzverwaltung bei der Entstehung der Reichsverfassung und wies darauf hin, daß nach Einrichtung der Reichsfinanzverwaltung zu Unrecht der Argwohn entstanden sei, das Reich trachte danach, auf dem Wege über die Finanzverwaltung die gesamte innere Verwaltung im Reiche an sich zu reißen. Solche Absicht habe niemals bestanden; vielmehr habe sich die Finanzverwaltung streng auf ihre Aufgaben beschränkt und habe sich im Laufe der Zeit zu einem durchaus brauchbaren Verwaltungsgebilde entwickelt. Diese Entwicklung nunmehr jäh zu unterbrechen würde eine große politische Unklugheit darstellen. Überdies sei die Reichsverwaltung erst jetzt nach Vollendung der Währungssanierung in die Lage gekommen, fruchtbare Leistungen zu zeitigen, und es könne sich jetzt erst erweisen, ob und inwieweit sie ihre[245] Aufgabe erfülle. Unter allen Umständen müsse, falls auf Grund der bayerischen Forderung eine Neuregelung beschlossen werden solle, mit der Durchführung einer solchen bis zum 1. April 1925 gewartet werden. Eine sofortige Durchführung würde die Zertrümmerung des ganzen Werkes der Währungssanierung bedeuten, und er könne hierfür die Verantwortung nicht übernehmen.

Der Reichsminister der Justiz wies demgegenüber darauf hin, daß es im politischen Interesse dringend erwünscht sei, zum mindesten bis zum 1. April 1924 eine grundsätzliche Entscheidung der Reichsregierung über ihre Stellungnahme zu den bayerischen Anträgen herbeizuführen. Er könne über die Leistungen der Reichsfinanzverwaltung nicht so günstig urteilen wie der Herr Reichsminister der Finanzen; er glaube, daß die alten Landesfinanzverwaltungen die Aufgabe besser erfüllt haben würden. In jedem Falle bitte er, daß in der bevorstehenden 3. Steuernotverordnung die Frage der Regelung der Finanzverwaltung in keiner Weise präjudiziert werde3, und er bitte ferner, daß bis zum 15. April d. Js. zum mindesten die grundsätzlichen Entscheidungen über die endgültige Regelung der Finanzverwaltung herbeigeführt würden. Im übrigen bitte er, dabei jede Art einer schroffen Ablehnung zu vermeiden, da eine solche eine schwere politische Belastung des Kabinetts bedeuten würde.

Der Reichssparkommissar berichtete über die Vorarbeiten zur Regelung der Finanzverwaltung bei Schaffung der Reichsverfassung, an welchen er beteiligt gewesen sei. Die stark zentrale Gliederung sei ursprünglich nicht beabsichtigt gewesen, sondern erst später entstanden unter dem Drucke des Versailler Vertrages, welcher dem Reiche eine solche ungeheure finanzielle Verpflichtung auferlegt habe, daß ein entsprechend straff organisierter Apparat habe geschaffen werden müssen, um die Durchführung des Vertrages zu gewährleisten. Auch aus seiner praktischen Tätigkeit in der Reichsfinanzverwaltung berichtete der Reichssparkommissar und bat, daß mit den jetzigen Entscheidungen in Bezug auf die Finanzverwaltung gewartet werde, bis der Bericht der Verwaltungsabbaukommission vorliege, der zur Zeit in Vorbereitung sei.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß die 3. Steuernotverordnung die vorliegende Frage in keiner Weise präjudiziere. In staatsrechtlicher Beziehung müsse er dem Standpunkte der bayerischen Regierung durchaus zustimmen, daß der Zentralisationsgedanke im Reiche übertrieben worden sei. Man[246] werde zurückkehren müssen zu dem Bismarckschen Gedanken der Souveränität der Länder im Bundesrate. Weil diese im Reichsrate fehle, habe sich das Hoheitsbestreben der Länder auf die Verwaltungen geworfen. Er sei daher dafür, den Ländern im Reichsrate das Mitbestimmungsrecht einzuräumen.

Der Reichsverkehrsminister gab einen historischen Rückblick auf die Entwicklung des Zentralisationsgedankens in der Reichsverfassung. Die allzu starke Zentralisierung habe sich auf die Dauer für die Länder als nicht tragbar erwiesen. Jetzt handle es sich darum, die Neuorientierung mit der nötigen Ruhe vorzunehmen und keine überstürzten Entscheidungen zu fassen. Er wolle insbesondere auf die Gefahren der parteipolitischen Einstellung in den verschiedenen Ländern bei der Behandlung dieser Fragen hinweisen, eine Erscheinung, die ihm gerade in den letzten Tagen bei den Verhandlungen mit den einzelnen Ländern über die Neuregelung der Reichsbahnverwaltung wiederholt entgegengetreten sei.

Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß die Ordnung der Finanzverwaltung nur einen Ausschnitt des Gesamtproblems darstelle. Im Vordergrund des Problems stehe die Notwendigkeit einer Rückkehr zum Föderalismus. Es müßten den Ländern ihre alten Kompetenzen im Reichsrat zurückgegeben werden. Dieses bedinge aber wiederum die Wiederherstellung der Vormachtstellung Preußens im Reiche, eine Frage, deren Entscheidung beim preußischen Staate liege.

Er glaube, daß jedoch vor weiterer Stellungnahme die Äußerungen der verschiedenen Ressorts vorliegen müßten, welche auf Grund einer dispositiven Aufstellung eingefordert seien4 und binnen etwa 14 Tagen vorgelegt würden. Er glaube, daß die bayerische Regierung es wohl würdigen würde, wenn die Vorbereitung der Stellungnahme des Reichs mit der erforderlichen Gründlichkeit betrieben würde.

Staatssekretär Weismann regte an, in gleicher Weise wie die Ressorts auch die Länder zur Stellungnahme aufzufordern.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte hiergegen Bedenken, da zu befürchten sei, daß bei einem solchen Verfahren die ganze Angelegenheit zu einer starken politischen Beunruhigung führen könne. Es sei zu bedenken, daß die jetzige Krisis aus gewissen Ereignissen der letzten Zeit heraus erwachsen sei, und daß die Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung in erheblichem Maße von der öffentlichen Meinung im Lande beeinflußt sei. Es sei daher zweckmäßig, zunächst nur zwischen den wichtigsten Ländern eine Verständigung über die taktische Verfolgung der Angelegenheit anzustreben und unter allen Umständen zu vermeiden, daß die übrigen Länder mit zahlreichen Sonderansprüchen an das Reich herantreten. Die Souveränität der Länder fände ihre Grenze in den Forderungen des deutschen Staatsbürgers auf freien Verkehr[247] und freie Wirtschaft im Reiche; höchstens in kulturellen Fragen sei ein gewisser Partikularismus berechtigt. Unter allen Umständen müsse es das Ziel der Reichsregierung sein, die schwebenden Probleme aus der Sphäre des politischen Schlagworts in das Gebiet der staatsrechtlichen Bearbeitung hinüberzuführen.

Staatssekretär Weismann wies darauf hin, daß die Länder Abschriften der bayerischen Denkschrift im Reichsrate erhalten hätten. Preußen habe die Anregung, ebenfalls eine Denkschrift zu verfassen, abgelehnt, um die Lage für das Reich nicht zu komplizieren. Er müsse jedoch jetzt schon darauf hinweisen, daß Preußen ebenfalls verschiedene Forderungen anzumelden habe; dies beziehe sich insbesondere auf den Artikel 18 der Reichsverfassung, dessen Auswirkung, wie sich gerade jetzt in der hannoverschen Frage zeige, für Preußen nicht tragbar sei; ferner auf die Stellung im Reichsrate, wo die preußischen Stimmen infolge oppositioneller Haltung der Provinzialvertreter häufig vollkommen lahmgelegt würden.

Der Reichsverkehrsminister äußerte Bedenken dagegen, alle Landesregierungen zur Stellungnahme aufzufordern.

Der Reichsminister des Innern teilte diese Auffassung; es müsse vermieden werden, daß die einzelnen Länder vor Präzisierung der Stellungnahme des Reichs sich festlegten. Er halte es für zweckmäßig, daß das Reich zunächst unter der Hand mit Preußen Fühlung nehme.

Der Reichswehrminister warnte davor, die Angelegenheit zu dilatorisch zu behandeln. Es beständen akute Konflikte mit Bayern auf militärischem Gebiet und auf dem Gebiete der Justizverwaltung, und es müsse alles Bestreben darauf gerichtet werden, diese mit möglichster Schnelligkeit zu bereinigen. Für ihn stehe es außer Zweifel, daß eine Lösung der latenten Verfassungskrisis nur dadurch erfolgen könne, daß Preußen die historische Hegemonie im Reiche übernehme und als Gegengewicht zu dieser Vormachtstellung Bayern die gewünschten Reservatrechte bewillige.

Der Reichskanzler stimmte den Ausführungen der beiden Vorredner zu und wies darauf hin, daß zwischen der generellen Stellungnahme zu der Denkschrift und der Behandlung der akuten Einzelfragen unterschieden werden müsse. Er stellte fest, daß in ersterer Beziehung das Kabinett dem Vorschlage des Reichsministers des Innern zustimme, zunächst unter der Hand mit Preußen in Verbindung zu treten und gleichzeitig das gesamte Material zur Beurteilung der in der Denkschrift berührten Fragen zusammenzustellen. Nebenher müsse die Verfolgung der Konfliktsfragen gehen, zu welchem Zwecke er eine Zusammenkunft mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten am folgenden Tage abhalten werde5.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß die Konflikte mit Bayern auf[248] dem Gebiete seines Ressorts zum Gegenstande von Besprechungen zwischen ihm und dem bayerischen Justizminister6 gemacht und daß dabei schon einige Fortschritte erzielt worden seien. Die größte Schwierigkeit auf diesem Gebiete bilde das Gesetz zum Schutze der Republik7, dessen Wirkung jedoch durch eine geringfügige Änderung leicht abzustellen sei.

Der Reichsminister der Finanzen äußerte die Auffassung, daß als erste Maßnahme eine Vorlage der Reichsregierung erfolgen müsse mit dem Ziel, 1. das Mitbestimmungsrecht der Länder im Reichsrat wiederherzustellen, 2. die Vormachtstellung Preußens wiederherzustellen unter Anerkennung bayerischer Reservatrechte8.

Fußnoten

1

Die bayer. Denkschrift „Zur Revision der Weimarer Reichsverfassung“ wurde dem RK am 4.1.24 vom bayer. Gesandten v. Preger übergeben. Die Denkschrift ist veröffentlicht als Sonderbeilage zur Bayer. Staatszeitung vom 5. 1. und als RR-Drucks. Nr. 5 vom 8. 1. (in R 43 I /2332 , Bl. 40-49); Zusammenfassung in Schultheß 1924, S. 1 ff. Später wieder abgedr. in: Verfassungsausschuß der Länderkonferenz, Beratungsunterlagen 1928, hrsg. vom RIMin., Berlin 1929, S. 343–361.

In seinem Bericht vom 8. 1. aus München hebt v. Haniel hervor, „daß die bayer. Reg. den Inhalt der Denkschrift keineswegs als ein unabänderliches, die bayer. Mindestforderungen darstellendes Programm aufgefaßt wissen will. Vielmehr wurde auf dem Ministerium des Äußern mir gegenüber ausdrücklich betont, daß darin mehr Allgemeingedanken zur zweckmäßigeren Gestaltung des Verhältnisses zwischen Reich und Bayern gegeben werden sollten und daß absichtlich keine strenge Formulierung gewählt sei, um Verhandlungen und Abänderungen genügend weiten Spielraum zu lassen.“ Haniel rät von einer vorzeitigen, womöglich öffentlichen Stellungnahme des RKab. zur bayer. Denkschrift ab; dadurch würden die Verhandlungen mit Bayern nur erschwert (R 43 I /2332 , Bl. 52 f.).

Unter Verwertung eines Entwurfs des RIMin. schreibt der RK am 14. 1. an Preger: „Die Bayer. Reg. wird es verständlich finden, daß die RReg. angesichts der weitgreifenden Bedeutung der in der Denkschrift erörterten Probleme eine abschließende Stellung heute noch nicht einnehmen kann. Schon jetzt aber möchte ich meiner lebhaften Genugtuung darüber Ausdruck geben, daß der in sachlich gehaltener Form dargelegte Standpunkt, den die Bayer. Reg. der Reichsverfassung gegenüber einnimmt, von dem Gedanken getragen ist, das Reich im Ganzen wie in seinen Teilen stark und fest zusammengefügt zu erhalten. Ich verkenne nicht, daß die Denkschrift sowohl in ihren geschichtlichen Darlegungen wie in den Vorschlägen für die Zukunft Gegenstand lebhafter, vielleicht heftiger Meinungskämpfe sein wird, die jedoch, wie ich bestimmt hoffe, sich in den Grenzen halten werden, die ihnen die Tatsache zieht, daß deutsche Gedanken und Gefühle der Bayer. Reg. die Feder geführt haben.“ Abschließend äußert der RK den Wunsch, mit dem bayer. MinPräs. „alsbald in vertrauensvollen persönlichen Meinungsaustausch über die großen Linien der aufgeworfenen Fragen und über die zweckmäßige Art der notwendigen weiteren Verhandlungen zu treten.“ (R 43 I /2332 , Bl. 56).

2

Die bayer. Denkschrift verlangt u. a. die „Wiederherstellung der eigenen Finanzhoheit der Bundesstaaten“ und eine klare Scheidung zwischen den Steuerquellen des Reichs und denen der „Bundesstaaten“. „Die Bundesstaaten müssen wieder in den Stand gesetzt werden, ihren Finanzbedarf und den ihrer Gemeinden durch eigene Steuerquellen und durch Zuschläge zu den Reichssteuern zu decken.“ Die Steuerverwaltung müsse den Ländern zurückgegeben werden. Auf dem Gebiet der Zölle und der indirekten Steuern könne die Gesetzgebung beim Reich verbleiben, ihre Erhebung und Verwaltung sei dagegen wieder den Ländern zu übertragen. Dies sei u. a. deshalb erforderlich, „weil die Tätigkeit fremder Beamter auf dem Territorium eines selbständigen Staates sich mit dessen Souveränität nicht verträgt“. Die Biersteuer, früher „das Rückgrat der bayer. Finanzen“, müsse wieder als bayer. Sonderrecht in Anspruch genommen werden.

3

Am 5. 1. hatte der RJM in einem Schreiben an sämtliche RM seine Auffassung zur Frage des Finanzausgleichs dargelegt: Soviel er, Emminger, aus Süddeutschland, und nicht nur aus Bayern, erfahren habe, habe der vom RFMin. im Rahmen der 3. SteuerNotVO geplante Finanzausgleich (vgl. Dok. Nr. 25, P. I, bes. Anm. 7) allgemeine Enttäuschung hervorgerufen. „Der Herr RFM will den Ländern 90% der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer überlassen, 10% als Entgelt für die Erhebung für das Reich beanspruchen. Ich möchte beantragen, daß die ganze Einkommensteuer und Körperschaftssteuer den Ländern überlassen, dafür aber auch die ganze Finanzverwaltung den Ländern übertragen und ihnen gleichzeitig ein Zuschlagsrecht innerhalb einer Maximalgrenze gegeben wird. Daß hierdurch eine zu große Buntscheckigkeit oder die berühmten Steueroasen eintreten würden, befürchte ich angesichts der allgemeinen Finanznot nicht; mindestens würde die Buntscheckigkeit nicht größer sein, als sie jetzt schon unter Zuhilfenahme aller möglichen Landessteuern, die ja praktisch auch nur Zuschläge zur Einkommensteuer darstellen, ist. Alles in allem genommen würde durch diesen Vorschlag den Ländern entgegengekommen, dem Reiche genützt, die Steuerquellen aber besser ausgeschöpft werden.“ (R 43 I /2454 , Bl. 73-79).

4

In einem Rundschreiben vom 12. 1. hatte der RIM die Reichsressorts gebeten, ihre Stellungnahme zur bayer. Denkschrift zu übersenden. Auf Wunsch des RK würde im RIMin. „eine zusammenfassende Denkschrift zu der bayer. Denkschrift ausgearbeitet und zwar zunächst lediglich für den internen Gebrauch der RReg. Ob und inwieweit diese Denkschrift etwa später zu einer Gegendenkschrift für die bayer. Reg. verwendet werden soll, ist eine Frage, die noch offen bleibt.“ (R 43 I /2332 , Bl. 69 f.).

5

Die Besprechung zwischen RK Marx und dem bayer. MinPräs. v. Knilling findet am 18. 1. in Homburg statt. „Sie erstreckte sich insbesondere auch auf die bayer. Denkschrift zur Weimarer Verfassung und war getragen vom Verständnis für die gegenseitigen Belange. Über die weitere geschäftliche Behandlung der schwebenden Fragen wurde Einverständnis erzielt.“ (nach DAZ Nr. 31 vom 19. 1.). Eine Aufzeichnung über diese Unterredung war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

6

Gürtner.

7

S. hierzu Dok. Nr. 65.

8

Über die weitere Behandlung der bayer. Denkschrift ergibt sich aus den Akten der Rkei folgendes: In den nächsten Monaten gehen die angeforderten Stellungnahmen der Reichsressorts zur bayer. Denkschrift (s. Anm. 4) beim RIMin. bzw. der Rkei ein (in R 43 I /2332 ). Das RIMin. vereinigt die Voten der Ressorts mit seinem eigenen Beitrag zu einer vertraulichen Denkschrift unter dem Titel „Zur Revision der Weimarer Reichsverfassung. Memorandum zur Denkschrift der bayer. Staatsregierung“. Mit Schreiben vom 16. 4. übersendet der RIM das Memorandum als Kabinettsvorlage an die Rkei (R 43 I /2332 , Bl. 154-180). Eine Kabinettsberatung hierüber wird auf den 1. 5. anberaumt, dann aber von der TO wieder abgesetzt. In einem Aktenvermerk vom 4. 10. schlägt RegR Wienstein vor, die Erörterung der „Gegendenkschrift des Reichs“ erst nach der Umbildung des Kabinetts stattfinden zu lassen. Es würde dann auch die Frage geprüft werden müssen, wann und bei welcher Gelegenheit die Gegendenkschrift Bayern und evtl. den anderen Ländern mitgeteilt werden solle (R 43 I /2332 , Bl. 201). Dementsprechend wird v. Haniel in München am 8.10.24 instruiert. Am 8.1.25 schließlich berichtet Haniel aus München: „Bei einer heutigen Unterredung mit dem Ministerpräsidenten brachte ich in unauffälliger Weise die Sprache auf die ‚Bayer. Denkschrift‘. Dr. Held führte dabei aus, daß die Denkschrift diejenigen Änderungen im Verhältnis Bayerns zum Reich enthalte, die vom bayer. Standpunkt aus für wünschenswert erachtet würden. Ein Teil dieser Punkte würde wohl im Laufe der Zeit ohne besondere Schwierigkeit seine Erledigung finden. Die Weimarer Verfassung sei zu ihrer Zeit sicherlich eine bedeutungsvolle Tat gewesen. Jedoch habe sie zu wenig auf die historische Entwicklung Rücksicht genommen, um sich nicht allmählich Abänderungen gefallen lassen zu müssen. Aus den Äußerungen Dr. Helds ging indessen deutlich hervor, daß man bayerischerseits diesen Fragenkomplex zurzeit nicht anzuschneiden beabsichtigt. M. E. dürfte es sich empfehlen, hiernach auch von seiten der RReg. die Denkschrift solange ruhen zu lassen, als sich nicht ein besonderer, dringender Anlaß ergibt, die Angelegenheit erneut zu erörtern.“ (R 43 I /2332 , Bl. 206 f.).

Das obengenannte Memorandum der RReg. zur bayer. Denkschrift wird erst später veröffentlicht in: Verfassungsausschuß der Länderkonferenz, Beratungsunterlagen 1928, hrsg. vom RIMin., Berlin 1929, S. 7–61.

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