2.88.1 (ma11p): 1. Vorabstimmung in Hannover.

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1. Vorabstimmung in Hannover.

Der Reichsminister des Innern trug den Inhalt der Vorlage1 vor und machte folgenden Vorschlag: falls es möglich wäre, die Gemeinde- und Reichstagswahlen zusammenzulegen, etwa auf den 4. Mai2, so empfehle er, die Vorabstimmung 8 oder 14 Tage später anzusetzen. Sollte eine Zusammenlegung[319] der genannten Wahlen nicht möglich sein, so sei er der Auffassung, daß die Vorabstimmung nicht hinausgezögert werden könne.

Nachdem der Preußische Ministerpräsident und der preußische Innenminister dafür eingetreten waren, daß die Vorabstimmung nach den Reichstagswahlen stattfände, machte der Reichsminister des Innern den Vorschlag, die Vorabstimmung 14 Tage nach der Reichstagswahl stattfinden zu lassen.

Das Kabinett beschloß, dementsprechend die Vorabstimmung 14 Tage nach der Reichstagswahl stattfinden zu lassen3.

Fußnoten

1

S. Dok. Nr. 76.

2

Die pr. Gemeindewahlen sind bereits auf den 4. 5. festgesetzt.

3

Am 13. 3. schreibt der Abg. Colshorn von der Deutsch-Hannoverschen Partei an den RK: „Durch die Ansetzung des Termins auf 14 Tage nach der Reichstagswahl ist unsere Absicht illusorisch gemacht worden, die Abstimmung aus dem Parteikampfe herauszuheben u. wird jetzt der Reichstagswahlkampf zugleich ein Kampf für die Abstimmung werden. Wir sind daher der Ansicht, daß es sich jetzt empfehlen dürfte, die Vorabstimmung am selben Tage wie die Reichstagswahl stattfinden zu lassen, auch schon mit Rücksicht auf die Kostenersparnis, sowohl für das Reich, wie auch die Parteien.“ MinDir. Kempner vermerkt dazu: „Ich empfehle, nicht zu antworten.“ (R 43 I /1846 , Bl. 107).

Die Vorabstimmung findet am 18. 5. statt, also 14 Tage nach der Reichstagswahl. Vgl. dazu Dok. Nr. 200, P. 1.

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