1.119.3 (ma12p): 4. Ergänzungsetat für 1924.

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Text

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4. Ergänzungsetat für 1924.

[Ministerialdirektor v. Schlieben berichtete über den Entwurf. „Der Ergänzungsetat sei u. a. deshalb notwendig, um den Stellenplan nach Durchführung des Personalabbaus in Ordnung zu bringen.“ Nach ausführlicher Beratung, in der über Anträge verschiedener Ressorts Beschluß gefaßt wurde, genehmigte das Kabinett den Entwurf des Ergänzungshaushalts für 19244.]

Fußnoten

4

Die „Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1924“ wird am 16. 10. dem RR zugeleitet (RR-Drucks. 1924, Nr. 156) und von diesem am 21. 11. genehmigt; vgl. Schultheß 1924, S. 107. Vom RT wird der Gesamthaushalt für 1924 einschließlich des Ergänzungsetats am 31.7.25 verabschiedet; endgültige Fassung des „Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1924“ vom 10.8.25: RGBl. II, S. 739 .

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