1.130.5 (ma12p): 5. Politische Überwachung des Rundfunks.

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5. Politische Überwachung des Rundfunks.

Der Vizekanzler berichtete über die Vorlage5.

Staatssekretär Joel teilte mit, daß vom Rechtsstandpunkt aus keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Regelung beständen.

Das Kabinett stimmte dem Vorschlag des Reichsministers des Innern zu. Die Federführung liegt bei dem Reichsministerium des Innern, und zwar auch hinsichtlich der Ernennung der Redakteure. Das Reichsministerium des Innern wird die Überwachung nach Fühlungnahme mit der Presseabteilung und dem Reichspostministerium durchführen.

Fußnoten

5

Kabinettsvorlage des RIM vom 4. 10. betr. „Politische Überwachung des Rundfunks“ (R 43 I /1999 , Bl. 246-248, 355-388; hier auch die für das Verständnis des Gesamtzusammenhanges wichtige „Denkschrift über den Rundfunk“, vom RIM und RPM am 14.10.25 sämtlichen Landesregierungen übersandt). Die Kabinettsvorlage des RIM vom 4. 10. sowie der obige Kabinettsbeschluß sind behandelt bei Winfried B. Lerg, Die Entstehung des Rundfunks in Deutschland, Frankfurt 1965, S. 234 f.; Hans Bausch, Der Rundfunk im politischen Kräftespiel der Weimarer Republik 1923–1933, Tübingen 1956, S. 33.

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