1.36.2 (ma12p): 2. Weitere Durchführung der Personal-Abbau-Verordnung

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[875]2. Weitere Durchführung der Personal-Abbau-Verordnung

Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß der Reichstag in der Sitzung vom 26. Juni 1924 den Antrag Müller-Franken, Steinkopf und Genossen (Nr. 268 der Drucksachen)2 angenommen habe, durch den die Reichsregierung ersucht werde, die weitere Durchführung der Personal-Abbau-Verordnung sofort und so lange auszusetzen, bis der Gesetzentwurf über eine zweite Änderung der Personal-Abbau-Verordnung3 vom Reichstag verabschiedet sei. Er sei der Auffassung, daß dieser Entschließung z.Zt. nicht entsprochen werden könne4. Er bitte die Reichsregierung, einen dahingehenden Beschluß zu fassen.

Staatssekretär Zweigert hielt gleichfalls eine Annahme der Entschließung des Reichstags durch die Reichsregierung z.Zt. für unmöglich. Diese würde weder im Interesse der Verwaltungen noch im Interesse der Beamtenschaft liegen, da letztere an einer schnellen Durchführung des Personalabbaues gleichfalls stark interessiert sei. Er halte es jedoch nicht für politisch tragbar, die Entschließung mit einem glatten Nein zu beantworten. Der Entschließung könne vielleicht insoweit entgegengekommen werden, als erklärt werde, daß bei gewissen von der Reichsregierung zu bezeichnenden Verwaltungen nach Ablauf des 31. Juli 1924 keine Verfügungen auf Grund des Art. 3 der Personalabbauverordnung5 mehr getroffen werden dürften. Die Bezeichnung könne statt von der Reichsregierung auch von den Ressortministern mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen und des Reichssparkommissars geschehen und würde sich unschwer in wenigen Tagen durchführen lassen, da dem Reichsfinanzministerium und dem Reichssparkommissar die Abbauverhältnisse der einzelnen Ressorts genau bekannt seien.

Der Reichspostminister hielt den von Staatssekretär Zweigert vorgeschlagenen Weg nicht für gangbar.

Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, in ungefähr folgender Weise zu antworten: „Die Reichsregierung glaube, der Entschließung des Reichstags vom 26.6.24 – Müller-Franken, Steinkopf und Genossen – dadurch am besten[876] Rechnung zu tragen, daß sie bereits den Entwurf eines Gesetzes über eine zweite Änderung der Personal-Abbau-Verordnung dem Reichsrat zugeleitet habe6.“

Die Zuleitung des erwähnten Entwurfs an den Reichsrat müsse dann auch nach seiner Annahme durch das Kabinett sogleich erfolgen.

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden.

Fußnoten

2

Antrag vom 25. 6., RT-Drucks. Nr. 268, Bd. 382 .

3

S. dazu den nächsten Tagesordnungspunkt.

4

In einer diesbezüglichen Vorlage vom 2. 7. hatte der RFM dem Kabinett vorgeschlagen, den Antrag Müller-Franken, Steinkopf und Gen. aus folgenden Gründen abzulehnen: 1. Der Personalabbau sei bei einigen Reichsverwaltungen noch nicht vollständig durchgeführt, bei den Ländern und Gemeinden befinde er sich teilweise noch in vollem Gange. Eine Aussetzung des Personalabbaus würde sich auf die Reichs- und Länderfinanzen verhängnisvoll auswirken. 2. Die Aussetzung des Personalabbaus würde außerdem dazu führen, daß die Beendigung des schematischen Beamtenabbaus, wie sie im Regierungsentwurf über eine zweite Änderung der Personalabbau-VO vorgesehen sei, zum Nachteil der Beamtenschaft weiter hinausgeschoben werden müßte. 3. Eine Außerkraftsetzung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften der Personalabbau-VO sei aus Gründen der Rechtssicherheit nicht möglich (R 43 I /2613 , Bl. 343f).

5

Nach Art. 3 der Personalabbau-VO vom 27.10.23 (RGBl. I, S. 999 ) konnten Reichsbeamte auf Verfügung der obersten Reichsbehörde jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt bzw. entlassen werden.

6

In diesem Sinne ergeht ein Schreiben des RFM an den Präs. des RT vom 18. 7. (RT-Drucks. Nr. 338, Bd. 383 ).

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