1.59.1 (ma12p): [Ruhrräumung und deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

[Ruhrräumung und deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen1.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß die militärische Räumung der Ruhr nunmehr im Vordergrund stehe. Es könne sein, daß morgen in London die Frage aufgeworfen würde, welche wirtschaftlichen Zugeständnisse Deutschland machen könne, um eine beschleunigte Räumung herbeizuführen. Er wäre daher den Herren dankbar, wenn sie sich zu dieser Frage äußern wollten.

Herr Klöckner betonte, daß die Ansicht, die er nunmehr entwickeln werde, nicht nur seine persönliche, sondern die der gesamten Schwerindustrie an der Ruhr sei. Alle sehnten sich nach einer Räumung und nach einem baldigen Abzug der fremden Besatzung. Was unsichtbare Besatzung heiße, sei ihm nicht klar, denn wenn die Truppen blieben, sei jederzeit ein Verhaften und Drangsalieren der Bevölkerung möglich.

[946] Die von ihm vertretene Industrie sei einmütig der Ansicht, daß eine Räumung nicht mit Zugeständnissen erkauft werden dürfte, die der Industrie Lasten in irgendeiner Form auferlegten.

Er habe von früheren Sitzungen in der Reichskanzlei den Eindruck, daß das Kabinett geneigt sei, die Lage der Ruhr auf die leichte Schulter zu nehmen. Sie stünden alle vor dem Bankerott, seien in Höhe von 30–40% überschuldet, einige sogar mit über 50%. Allein die Hoffnung auf London halte sie aufrecht. Es sei von wesentlicher Bedeutung, daß bei heutiger Fabrikationsweise an jeder Tonne Eisen, die nach dem Ausland gehe, ein Verlust von etwa 30%, bei einer solchen im Inland ein Verlust von 15–20% entstehe. Die von ihm vertretenen Klöckner-Werke beispielsweise hätten einen monatlichen Verlust von etwa 2 Millionen Goldmark. Bis jetzt hätten die Werke die von ihm gelieferten Reparationskohlen2 nicht auf Verlustkonto gebucht, sondern damit die Regierung belastet. Nach der vor kurzem erfolgten Herabsetzung der Kohlenpreise sei jede Gewinnmöglichkeit ausgeschlossen. Hinzukomme, daß zur Zeit kein voller Absatz bestehe, sondern etwa eine Einschränkung der Absatzmöglichkeit in Höhe von 50%.

Was die Kohle betreffe, so beabsichtige die Industrie, dem Kohlensyndikat eine neue festere Form zu geben. Am vergangenen Donnerstag [7. 8.] hätte sich die Industrie in Essen verständigt und einen neuen Vertrag ausgearbeitet, der am kommenden Mittwoch [13. 8.] den Rhein- und Ruhrzechen vorgelegt werden soll. Er habe keinen Zweifel, daß dieser neue Vertrag mit 85% Stimmenmehrheit angenommen werden würde, dann sei das jetzige Syndikat per Ende September zu kündigen. Diese Maßnahme stelle die eine Hoffnung der Industrie dar. Die zweite Hoffnung sei die Schließung der Grenze. Er wolle nur erwähnen, daß seine Werke im ganzen von neun großen Lägern im letzten Monat 750 Tonnen abgesetzt hätten. Es sei zu erwarten, daß der Konsum steigen werde. Der Absatz müßte aber uns zufallen und nicht dem Auslande, daher fordere die Industrie ab Januar den vollen Schutzzoll in Höhe von 25 M pro Tonne. Vom Januar ab würde dann von Frankreich, Belgien, Luxemburg und der Saar das Eisen nicht mehr zollfrei hereinkommen, die inländische Produktion würde in Höhe von etwa 60–70% ihren Absatz in Deutschland, zu 30% im Auslande haben. Das Bestreben der Industrie würde sein, die Preise möglichst niedrig zu halten und nach dem Ausland der Konkurrenz wegen mit Verlust zu verkaufen.

Nach Schließung der Grenzen hoffe man auf einen Monatsabsatz von etwa 1 Million Tonnen. Würde die Grenze nicht geschlossen, so müsse er erklären – und zwar auf das allerbestimmteste –, daß die Industrie ihre Werke schließen werde. Um die trostlose Lage der deutschen Industrie in einem Beispiel zu zeigen, wolle er nur erwähnen, daß Frankreich Eisen nach Antwerpen liefern könne mit 3–4 M Transportkosten pro Tonne, während das am nächsten an Antwerpen liegende Werk Osnabrück 10,50 M pro Tonne Transportkosten[947] nach Antwerpen habe. Die lothringischen Werke lebten hauptsächlich vom Export; Kneuttingen exportiere etwa 70% seiner Produktion, de Wendel sogar bis 80%. Die Industrie sei eher geneigt, die Besatzung weiter zu ertragen, als die Räumung mit wirtschaftlichen Zugeständnissen zu erkaufen. Auch wenn die Franzosen verlangen sollten, daß wenigstens Halbzeug zollfrei hereinkomme, so müsse dieser Antrag abgelehnt werden. Eine andere Frage sei die, ob etwa nach 1930 Deutschland sich zu Kokslieferungen nach Frankreich verpflichten könne. Hier bestände sehr wohl die Möglichkeit, Frankreich entgegenzukommen und etwa auf 5 Jahre weitere Kohlen- und Kokslieferungen zuzusagen.

Herr Reichert trat im großen und ganzen den Ausführungen des Geheimrats Klöckner bei. Die Industrieobligationen stellten bereits für die Schwerindustrie eine vorzugsweise Belastung in Höhe von 1 Milliarde dar. In Prozenten ausgedrückt sei das eine Belastung der Industrie von 20–25%. Bei weiteren Stillegungen von Werken, die wohl nicht zu umgehen sein würden, vergrößere sich selbstverständlich auch die Belastung. Man habe berechnet, daß aus der Eisenbahn auf Grund des Dawes-Gutachtens im ganzen etwa 1,4 Milliarden herausgewirtschaftet werden müsse. Um das fertigbringen zu können, müsse die Eisenbahn die Tarife erhöhen, und man habe errechnet, daß der Kohlenverkehr etwa um 40%, der Eisenverkehr um 10% belastet würde. Man müsse nämlich dabei noch bedenken, daß früher der Verkehr zwischen Lothringen und Deutschland 25% des gesamten deutschen Eisenbahnverkehrs dargestellt habe. Dieser Verkehr sei heute fast gleich Null zu setzen. Die Industrie müsse also nach den dargelegten Ziffern etwa die Hälfte der Eisenbahnlasten tragen, und eine Abwälzung der Lasten sei bei einer nicht geschlossenen Grenze nicht möglich. Auch eine etwa von Frankreich angestrebte Senkung der Zölle sei für Deutschland ein Unglück. Er stelle noch die Frage, ob man in der Angelegenheit auch mit England Fühlung genommen habe. Er könne sich denken, daß die englischen Interessen hier nicht mit den französischen parallel liefen. Selbst die Saar (Herr Röchling) habe erklärt, daß sie für Zollfreiheit Frankreich gegenüber nicht stimmen könne.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß er persönlich die trostlose Lage der Industrie sehr wohl einsehe. Man sei aber hier in der Etappe; wie es an der Front in London im einzelnen aussehe und wie da der Stand der Verhandlungen sei, könne man von hier aus nicht beurteilen. Selbstverständlich werde die Auffassung der Herren nach London mitgeteilt, wie auch schon bisher stets die Delegation über die wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem laufenden gehalten worden sei. Vielleicht wäre Möglichkeit gegeben, die Kontingente Frankreichs für Elsaß-Lothringen zu ermäßigen.

Herr Klöckner widersprach auch diesem Vorschlage.

Herr von Simson erklärt, daß die Farbstoffindustrie sich grundsätzlich der Auffassung des Herrn Klöckner anschließe. Auch der Reichsverband der Deutschen Industrie warne dringend vor Zugeständnissen wirtschaftlicher Art. Es werde befürchtet, daß man dadurch die Lage für einen künftigen Handelsvertrag verschlechtere. Es werde vorgeschlagen, keine Öffnung der Grenze vorzunehmen,[948] sondern eventuell eine weitere Lieferung von Kohle und Koks nach Ablauf der durch den Friedensvertrag festgesetzten Fristen ins Auge zu fassen, und zwar nicht auf Grund des Friedensvertrags, sondern auf Grund von Privatabmachungen. Er sei überzeugt, daß an einer Ablehnung der Zollfreiheit die Londoner Konferenz nicht scheitern werde.

Der Reichswirtschaftsminister dankte den Herren für die Ausführungen und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Londoner Konferenz mit einem Resultat schließen möge, das die Industriewünsche im weitesten Ausmaß berücksichtige3.

Fußnoten

1

Diese Besprechung sollte feststellen, zu welchen handelspolitischen Konzessionen gegenüber Frankreich die Industrievertreter bereit waren, falls dadurch auf der Londoner Konferenz die frühzeitige militärische Räumung des Ruhrgebiets erreicht werden konnte. Frankreich wünschte eine vertragliche Regelung mit Deutschland, die ihm u. a. die Meistbegünstigung und die zollfreie Ausfuhr der elsaß-lothringischen Kontingente auch für die Zeit nach dem 10.1.25 sicherte, wenn seine diesbezüglichen Vorrechte auf Grund des VV erloschen (vgl. Dok. Nr. 264, Anm. 2). Über einen entsprechenden Vorschlag des frz. Ministers Clémentel berichtete Stresemann im Telegramm vom 7. 8. aus London (s. Anhang, Dok. Nr. 1, Anm. 20).

Bereits am 6. 8. hatte die handelspolitische Kommission des RdI folgende Resolution durch das AA an die dt. Delegation in London telegrafisch mitteilen lassen: „Die handelspolitische Kommission des RdI hat in ihrer heutigen Sitzung, in der die sämtlichen Industriegruppen und Wirtschaftsgebiete vertreten waren, einstimmig beschlossen, die RReg. zu ersuchen, daß auf der Londoner Konferenz im Zusammenhang mit den Reparationsverhandlungen alle Bindungen für Handelsvertragsverhandlungen abzulehnen sind, auch dann, wenn solche Zugeständnisse als Kompensation für die Räumung der Ruhr verlangt werden. Sie bittet ferner die RReg. dringend und ebenso einmütig, auch keine grundsätzlichen Erklärungen in dieser Richtung abzugeben, die die volle Handlungsfreiheit Deutschlands gegenüber Frankreich und anderen Ländern bei den später zu schließenden Handelsverträgen beeinträchtigen können.“ (Pol. Arch. des AA: Dt. Delegation London, Handelsvertragsvorbereitungen mit Frankreich und Belgien). Mit Telegramm vom 9. 8. hatte RWiM Hamm folgende Anweisung an StS Trendelenburg nach London gegeben: „Da Aufrechterhaltung militärischer Besetzung auf längere Dauer nicht mehr möglich, halte ich es für unzulässig, wirtschaftliche Zugeständnisse deshalb zu machen, um Ende der Ruhrbesetzung etwas früher zu erreichen. Ich bin vielmehr in Übereinstimmung mit Beschluß des Reichsverbandes [der Industrie] der Auffassung, daß wirtschaftliche Konzessionen von irgend erheblicher Bedeutung für Räumungsfragen nicht gemacht werden dürfen. Regelung beiderseitigen Warenverkehrs ist späteren Handelsvertragsverhandlungen vorzubehalten.“ (Pol. Arch. des AA: Büro RM, 5n, Londoner Konferenz 1924, Bd. 2).

2

Gemeint sind die Kohlenlieferungen auf Grund des Micum-Abkommens mit dem Ruhrkohlenbergbau.

3

Über diese Besprechung teilt der RWiM mit Telegramm vom 10. 8. an StS Trendelenburg in London mit: „Besprechung mit Klöckner, Reichert, Simson ergab: Klöckner erklärte im Auftrage rheinisch-westfälischer Schwerindustrie jede Verlängerung von Kontingenten für unerträglich; Industrie arbeite mit schwersten Verlusten und müsse schließen, wenn nicht für 10.1.1925 völlige Marktbeherrschung gesichert. Lieber nähme Industrie Verlängerung der Besatzung auf sich, die unter angelsächsischem und Bankierdruck und nach Sinn Gutachtens doch nicht lange dauern könnte. Obligationenbelastung der Schwerindustrie wurde besonders hervorgehoben, ebenso Übereinstimmung der Arbeiterführer nach Einsicht in Betriebslage. Reichert wandte sich auch gegen mäßige Herabsetzung der Eisenzölle sowie gegen Saarkontingente und sieht bei wirtschaftlichen Konzessionen parlamentarische Ablehnung voraus. Simson bezüglich Bedenklichkeit wirtschaftlicher Konzessionen grundsätzlich gleicher Auffassung. In gestriger Abendsitzung unterstrich Arbeitsminister sozialpolitische Bedenken gegen Kontingentsverlängerung. Festhalte daher für Wirtschaftsressort an grundsätzlicher Ablehnung wirtschaftlicher Konzessionen. Gegen Zusage des Eintritts in Handelsvertragsverhandlungen keine Bedenken unter Voraussetzung, daß nicht schon jetzt materielle Konzessionen festgelegt und, wenn Abschluß bis 10. Januar nicht erfolgt, deshalb nicht Räumung verzögert werden darf.“ (R 43 I /265 , Bl. 247).

Nach einer Besprechung mit Sachverständigen im REMin. teilt der REM mit Telegramm vom 11. 8. an die dt. Delegation in London mit: „Delegation wird dringend gebeten, grundsätzlich z. Zt. alle handelsvertraglichen Bindungen sowie Zusagen über elsaß-lothringische Kontingente abzulehnen.“ Für den Weinbau sei eine Verlängerung der Weinkontingente völlig untragbar. Die Mühlenindustrie stehe infolge übermäßiger Mehleinfuhr vor dem Zusammenbruch. Seien Verhandlungen über Kontingente nicht zu umgehen, solle folgendes beachtet werden: 1. Kontingente dürfen nicht anderen Staaten infolge Meistbegünstigung zugute kommen; 2. sie sind wesentlich herabzusetzen; 3. sie müssen sich auf in Elsaß-Lothringen erzeugte Waren beschränken; 4. ihre Durchführung hat in nicht übertragbaren monatlichen Raten zu erfolgen; 5. es soll versucht werden, anstelle Zollfreiheit der Kontingente Meistbegünstigungszölle oder wenigstens Zwischenzölle durchzusetzen; 6. Einräumung der Kontingente möglichst nur auf ein Jahr; auf längere Zeit mit abgleitender Skala für Menge und aufsteigender Skala für Höhe der Zölle (R 43 I /265 , Bl. 249).

Zur weiteren Behandlung der Frage im Kabinett s. Dok. Nr. 273, P. 7.

Extras (Fußzeile):