2.3 (ma12p): Nr. 3 Aufzeichnung des Staatssekretärs Trendelenburg über eine Besprechung zwischen Luther, Trendelenburg, Clémentel und Seydoux in London am 12. August 1924, 18 Uhr

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Nr. 3
Aufzeichnung des Staatssekretärs Trendelenburg über eine Besprechung zwischen Luther, Trendelenburg, Clémentel und Seydoux in London am 12. August 1924, 18 Uhr1

R 43 I /266  Durchschrift

[Deutsch-französische Handelsbeziehungen]

Der französische Finanzminister Clémentel hatte Herrn Reichsminister Dr. Luther seinen Besuch angekündigt, um gemeinsam mit dem Direktor im Ministerium des Äußeren Seydoux über die aus der Anlage ersichtlichen, kurz vorher mitgeteilten Wünsche der Franzosen auf wirtschaftspolitischem Gebiet zu sprechen2. Herr Reichsminister Dr. Luther hatte unter Hinweis auf den leidenden[1314] Zustand Seydoux’ seinen Besuch im Quartier der Franzosen, Hyde-Park-Hotel, angeboten, wo die Unterhaltung unter Beteiligung von Staatssekretär Dr. Trendelenburg am 12. August 1924 nachmittags von 6 bis 8 Uhr stattfand.

Clémentel begrüßte die deutschen Vertreter und erläuterte den französischen Vorschlag, am 1. Oktober 1924 – oder lieber noch früher – in Paris deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen einzuleiten. Es sei, wenn die Londoner Konferenz zu einem Erfolg führe, Vorsorge zu treffen, daß nicht mit dem 10. Januar 1925 eine plötzliche Störung der deutsch-französischen Handelsbeziehungen eintrete. Falls es nicht möglich sein werde, einen vollständigen Handelsvertrag vor dem 10. Januar 1925 zustande zu bringen, sollte man jedenfalls durch ein Provisorium die dringlichsten und wichtigsten Fragen regeln.

Dr. Luther erwiderte, daß es durchaus auch der Wunsch der Deutschen Regierung sei, sobald die schwebenden3 politischen Fragen befriedigend gelöst seien, die wirtschaftspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich für die Zeit nach dem 10. Januar 1925 auf eine gesicherte Grundlage zu stellen.

Man trat nunmehr in eine Besprechung der einzelnen in der französischen Aufzeichnung behandelten Punkte ein.

1. Grundgedanken des Handelsvertrages.

Dr. Trendelenburg führte aus: Auch die Deutsche Regierung habe den Wunsch, den Warenaustausch der beiden benachbarten Wirtschaftsgebiete nach Möglichkeit zu erleichtern und einen Handelsvertrag auf der Basis paritätischer Gegenseitigkeit möglichst weitgehend einander zu gewährender Rechte abzuschließen. Dabei würde insbesondere in Aussicht zu nehmen sein, beiderseitig die Zollsätze für die hauptsächlichsten Austauschartikel in einem Ausmaß zu halten, welches nicht unbillige Härten gegen die einzuführenden Waren enthalte. Die französischerseits vorgeschlagene Formel gehe aber hierüber hinaus und sei insoweit nicht annehmbar. Sie fordere von Deutschland die Einräumung voller Meistbegünstigung, während Frankreich nur solche gleichwertigen Zugeständnisse anbiete, welch die französische Gesetzgebung zulasse.

Clémentel erläuterte diesen Vorbehalt mit dem Hinweis darauf, daß Frankreich seit 1919 eine volle Meistbegünstigung nicht mehr kenne, deshalb den Minimaltarif jeweils nur für bestimmte Warengruppen zusagen könne. Er verbreitete sich des längeren über den Zweck dieser seinerzeit von ihm selbst als damaligem Handelsminister durchgeführten Regelung. Man wolle bei den Handelsvertragsverhandlungen aber Vorteile einräumen, die der deutschen Meistbegünstigung durchaus gleichwertig seien.

[1315] Dr. Trendelenburg erwiderte, nachdem seine Frage, ob Frankreich bereit sei, schon jetzt für alle Deutschland interessierenden Waren die Meistbegünstigung zuzusagen, verneint worden war: Man könne von Deutschland nicht erwarten, daß es die Meistbegünstigung schon jetzt gewissermaßen auf den Tisch lege, während die Frage, welche Zugeständnisse Frankreichs dem „équivalents“ seien, offen bleibe.

Seydoux erkannte die Berechtigung dieses Standpunktes an und versprach, eine Formel zu suchen, welche uns befriedigen könne. Auf Vorschlag Dr. Luthers wurde vereinbart, zu diesem Zweck demnächst eine weitere Unterhaltung zwischen Seydoux und Dr. Trendelenburg stattfinden zu lassen.

2. Elsaß-lothringische Kontingente.

Dr. Trendelenburg führte aus, daß der Ausgangspunkt des französischen Verlangens nach Verlängerung der elsaß-lothringischen Kontingente in nichts als berechtigt anerkannt werden könne4. Wenn die wirtschaftliche Lage der Nachkriegszeit und die schwierige Lage Deutschlands eine volle Ausnutzung der übrigens auf den wichtigsten Gebieten beträchtlich überhöhten Kontingente nicht ermöglicht habe, so berechtige dies in keiner Weise den Anspruch, die im Versailler Vertrag klar terminierte Zollfreiheit zu verlängern. Deutschland könne nicht einsehen, warum nicht zu dem festgesetzten Termin die wirtschaftspolitischen Folgen aus der Verschiebung der politischen Grenze gezogen werden sollten. Einmal müsse dieser Entschluß doch gefaßt werden, denn man könne nicht länger ein Loch in das ganze Zollsystem Deutschlands reißen. Auch würden sich die Staaten, denen Deutschland Meistbegünstigung eingeräumt [habe] oder einräumen sollte und die mit Elsaß-Lothringen auf dem deutschen Markte konkurrierten (Schweiz, Schweden, England, Tschechoslowakei, Spanien), die Fortdauer der Kontingentswirtschaft schwerlich gefallen lassen.

Clémentel schilderte uns, als wenn er mit altfranzösischen Handelskammerpräsidenten spräche, die wirtschaftliche Seite Elsaß-Lothringens und die Schrecken des 10. Januar und die Sorgen, welche diese Frage der Französischen Regierung mache. Man könne bei den bevorstehenden Pariser Verhandlungen über die Höhe der Kontingente durchaus reden, denke überhaupt nur an einige wenige wichtige Artikel. Auch könne man eine Formel vorsehen, daß die Regelung nur gelten solle, wenn die anderen Länder einverstanden seien. Weigerten sich diese, so falle das Odium des Scheiterns wenigstens nicht auf Frankreich und Deutschland. Drei Jahre seien doch eine kurze Zeit.

Dr. Luther erwiderte: gerade diese drei Jahre seien für Deutschland nach dem Dawes-Plan entscheidend. In diesen drei Jahren müsse es seine Verhältnisse ins Gleichgewicht bringen, das werde nur gelingen, wenn es nunmehr endlich wieder volle Freiheit in der Regelung seiner außenwirtschaftlichen Beziehungen zurückerhalte.

Dr. Trendelenburg unterstrich dies mit dem Hinweis darauf, daß selbst, wenn alle anderen Staaten und nicht nur die Teilnehmer der Londoner Konferenz[1316] zustimmen würden, die aus den Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft entspringenden Bedenken weiter bestehen bleiben. Es handele sich um enorme Werte, der Gesamtwert der kontingentierten Textilwaren allein belaufe sich nach Friedenspreisen berechnet auf 800 Millionen Goldmark, und das von Frankreich festgesetzte Kontingent sei nach unserer Schätzung höher als die gesamte Produktion Elsaß-Lothringens. Mit der Forderung elsaß-lothringischer Kontingente werde der Grundgedanke von Leistung und Gegenleistung, auf den die deutsch-französischen Handelsbeziehungen aufgebaut werden müßten, zu Deutschlands Ungunsten durchbrochen.

Seydoux meinte schließlich, man werde wohl eine Formel finden können, welche die Möglichkeit eröffne, die Frage bei den in Aussicht genommenen Handelsvertragsverhandlungen in einer uns genehmen Weise zu regeln.

3. Saar-Kontingente.

Dr. Trendelenburg legte dar, daß gegenüber dem Verlangen Frankreichs, die Einfuhrkontingente des Saargebiets zu verlängern, im wesentlichen das gleiche zu bemerken sei wie in der Frage der elsaß-lothringischen Kontingente. Der französische Vorschlag übersehe aber, daß bei der Saar nach dem Vertrag von Versailles auch eine zollfreie Einfuhr nach dem Saargebiet vorgesehen sei5. Auch hierin verletzt Frankreich den Grundgedanken der Gegenseitigkeit.

Von französischer Seite wurde so getan, als wenn hier nur ein Versehen der Formulierung vorliege.

4. Schwerindustrielle Fragen.

Dr. Trendelenburg führte aus, auch die Deutsche Regierung halte es für erstrebenswert, daß nach Wiederherstellung friedlicher Verhältnisse versucht werde, die natürlichen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schwerindustrie und der lothringischen Industrie auf eine festere vertragliche Grundlage zu stellen. Nach Meinung Deutschlands sei dies aber nur auf rein privatrechtlicher Grundlage im Wege freiwilliger privatrechtlicher Abmachungen zwischen den beteiligten Gruppen möglich. Je mehr sich die Staaten in diese Angelegenheiten mit Zwang oder Druck einmischen, desto mehr hemme man die natürliche Entwicklung der Dinge. Frankreich versuche einen politischen Druck schon durch die Verlängerung der deutschen Kohlenlieferungspflicht über 1930 hinaus zu üben, und die jetzt übermittelten Vorschläge könnten nicht anders als eine Verstärkung dieses Druckes bewertet werden. So wenn von der Herbeiführung einer Beteiligung französischer Werke an deutschen Kohlengruben, von Maßnahmen zur Sicherung des Absatzes von Minette und Halbzeug und von Preisbindungen gesprochen werde. Nur auf rein privatwirtschaftlicher Grundlage und wechselseitiger voller Gleichberechtigung könnten die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden schwerindustriellen Gruppen auf eine gesunde Grundlage gestellt werden.

Dr. Luther fügte hinzu, weswegen denn die Französische Regierung Gewicht darauf lege, daß die privatwirtschaftlich abzuschließenden Verträge[1317] staatlicher Genehmigung unterworfen würden, und ob Frankreich nicht politische Schwierigkeiten befürchte, wenn es mit Deutschland das vorgeschlagene Abkommen treffe.

Clémentel erzählte zur Illustration des ersten Punktes einen Fall, der sich während des Krieges in Frankreich ereignet habe, um darzutun, daß mangels staatlicher Genehmigung solcher internationalen privatwirtschaftlichen Verträge keine Sicherheit bestehe, daß nicht einer der beteiligten Staaten nachträglich unter irgendeinem Vorwand der heimischen Wirtschaftspolitik (Kartellgesetze, Bekämpfung von Trusts und Monopolen) eingreife. Die zweite Frage beantwortete er – den Sinn der Frage wohl absichtlich mißverstehend – nur innerpolitisch dahin, daß wohl nur die Kommunisten Bedenken haben würden. In der Frage der Beteiligung komme es ihnen nicht auf eine einseitige Beteiligung französischer Werke an deutschen Gruben an, man könne das durchaus gegenseitig ins Auge fassen (Seydoux schien mit dieser Bemerkung nicht gerade einverstanden).

Schließlich wurde eine Unterhaltung zwischen Seydoux und Dr. Trendelenburg für den 14. August nachm. 3 Uhr vereinbart.

Gesamteindruck.

Die Franzosen fühlen sich politisch (Räumungsfrage) sehr stark, begnügen sich deshalb damit, uns die Richtung ihrer Wünsche bekanntzugeben und verwenden auf die Durchsetzung dieser Wünsche im gegenwärtigen Stadium der Gesamtverhandlungen keinen Nachdruck, um für die Gesamtlösung möglichste Bewegungsfreiheit zu behalten.

gez. Trendelenburg

Fußnoten

1

Die Aufzeichnung ist vom 12.8.24 datiert.

2

Eine Anlage ist nicht vorhanden. Gegenstand der Unterredung ist eine Aufzeichnung, die die frz. Wünsche hinsichtlich der Einleitung von Handelsvertragsverhandlungen und der weiteren Gestaltung der dt.-frz. Handelsbeziehungen enthält. Sie wurde Stresemann am 11. 8. von Clémentel übergeben (im Nachlaß Stresemann , Bd. 13).

Über den Inhalt der frz. Aufzeichnung und die Stellungnahme der dt. Delegation dazu berichtet Trendelenburg aus London an AA, RWiMin., REMin., RFMin. mit Telegramm Nr. 40 vom 12. 8. (Berlin an 13.50 Uhr): „Die von Minister Clémentel übergebenen Wünsche bezüglich dt.-frz. Handelsbeziehungen nach dem 10. Januar 1925 [vgl. Dok. Nr. 264, Anm. 2] enthalten zunächst Aufforderung, zum 1. Oktober 1924 bevollmächtigte Unterhändler nach Paris zu senden. Die zum Zwecke der Sicherstellung des Warenaustausches zwischen beiden Ländern zu führenden Verhandlungen sollen von dem Grundsatz ausgehen, daß Deutschland Frankreich Meistbegünstigung gewährt sowie Vertragsreduktionen seines Zolltarifs vornimmt, damit Einfuhr der wesentlichsten frz. Erzeugnisse nicht auf Hindernisse (obstacles) stößt. Deutschland soll als Entgelt für dieses Zugeständnis alle gleichwertigen Vorteile erhalten, welche nach der frz. Gesetzgebung möglich sind.

Dagegen wird unsererseits gefordert werden, daß der Warenaustausch nach den Gesichtspunkten paritätischer Gegenseitigkeit und möglichst weitgehender gegenseitig zu gewährender Rechte zu regeln sein wird, insbesondere werden auch die Zollsätze gegenseitig in einem Ausmaß gehalten werden müssen, welches unbillige Härten gegen die einzuführenden Waren auf beiden Seiten ausschließt.

Für den Fall, daß die zu führenden Verhandlungen bis 10. Januar 1925 nicht zu einem Abschluß gelangt sein sollten, fordern Franzosen Verlängerung des gegenwärtigen Zustandes auf 6 Monate. Außerdem fordern sie für alle Fälle Verlängerung der gegenwärtigen elsaß-lothringischen Kontigente auf 3 Jahre vom 10. Januar 1925 ab.

Wir werden geltend machen, daß auch das Provisorium von 6 Monaten auf der Basis paritätischer Gegenseitigkeit abgeschlossen werden müsse. Die Forderung bezüglich elsaß-lothringischer Kontingente wird zunächst überhaupt abgelehnt werden.

Bezüglich Saar fordern Franzosen einseitige Ausfuhr näher nicht bezeichneter Produkte von der Saar nach Deutschland. Wir werden den gegenseitigen freien Warenaustausch wie bisher fordern.

Außerdem wünschen Franzosen Sicherungen bezüglich Austausches von Koks, Minette und Halbzeug sowie Preisregelung für diese Erzeugnisse und schließlich Beteiligungen (participations) an dt. Bergwerken. Diese Forderungen werden abgelehnt werden.“ (Abschrift in R 43 I /498 ).

3

In der Vorlage „schwankenden“.

4

Vgl. hierzu Dok. Nr. 272, Anm. 3.

5

Vgl. § 31 der Anlage zu Teil III, Abschnitt IV des Versailler Vertrages.

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