2.114.1 (ma31p): 1. Aufwertung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

1. Aufwertung.

Der Reichsminister der Justiz wies auf das Ergebnis der Besprechung mit den Parteiführern1 hin. Die Regierung wird auf ihrem bisherigen Standpunkt beharren entgegen gewissen Strömungen, die angebliche Schönheitsfehler der Regelung2 verbessern wollen. Nach seiner Ansicht könne gewissen Wünschen in Ausführungsverordnungen Rechnung getragen werden.

Fußnoten

1

Besprechung vom 9. 11. (Dok. Nr. 111).

2

Gemeint ist die Regelung der Aufwertungsfrage durch das „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken“ und das „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen“ vom 16.7.25 (RGBl. I, S. 117  und 137).

Extras (Fußzeile):