2.135.1 (ma31p): 1. Entwaffnungsfragen.

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1. Entwaffnungsfragen.

Legationssekretär Clodius vom Auswärtigen Amt erläuterte den vorliegenden Gesetzentwurf1.

[391] Der Reichswirtschaftsminister wies auf die Bedenken hin, die in der Industrie auch jetzt noch gegen Teile des Gesetzentwurfs bestünden, erklärte sich aber mit den geplanten Verhandlungen einverstanden, mit der Maßgabe, daß in den strittigen Fragen der deutsche Standpunkt nicht aufgegeben werde.

Das Kabinett erklärte sich unter Berücksichtigung der Ausführungen des Reichswirtschaftsministers mit der Vorlage einverstanden2.

Fußnoten

1

Mit Schreiben vom 1.12.26 hatte der RAM der Rkei den Entwurf zu einem „Gesetz über Kriegsgerät“ übersandt. Im Begleitschreiben heißt es: Der GesEntw. sei das Ergebnis von Verhandlungen, die auf Grund des Kabinettsbeschlusses vom 16. 11. (Dok. Nr. 118, P. 2) mit der IMKK über den Erlaß eines Gesetzes über „die Ein- und Ausfuhr und die Aufbewahrung von Kriegsmaterial“ geführt worden seien. Der Entwurf „berücksichtigt zwar nicht den grundsätzlichen Protest des Reichsverbandes der Deutschen Industrie gegen die Aufnahme eines Verbots der Herstellung, der Aufbewahrung und des Handels im Inlande [siehe Dok. Nr. 103, Anm. 6 und Dok. Nr. 112], trägt aber in seinen einzelnen Bestimmungen den von den beteiligten Industriegruppen vorgebrachten Wünschen im wesentlichen Rechnung. Über drei grundsätzliche Fragen betreffend die Aufnahme von Halbfabrikaten, Schiffsmaschinen, Spezialwerkzeugen und Lehren zur Herstellung von Kriegsmaterial konnte eine Einigung mit der Kontrollkommission nicht herbeigeführt werden. Ferner konnten gewisse einzelne Punkte, insbesondere die Frage, ob Hauptteile der optischen Instrumente jeder Art in das Ausfuhrverbot einzubeziehen sind, nicht endgültig geregelt werden.“ Der GesEntw. werde nunmehr der IMKK zu übersenden sein. Gleichzeitig müßten in Paris mit größter Beschleunigung Verhandlungen über die noch offenen Punkte aufgenommen werden (R 43 I /421 , Bl. 137–143).

2

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 148.

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