2.163.2 (ma31p): [Anlage 2]

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[470] [Anlage 2]

Der Preußische Minister des Innern an den Preußischen Ministerpräsidenten.

6. November 19267

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Als mein Herr Amtsvorgänger8 Ihnen mit Schreiben vom 15. April 1926 – II G 6109 – die letzte umfangreiche Denkschrift über die „Geschichte des Selbstschutzes und des Grenz- und Landesschutzes in den Jahren 1919–1926“ übersandte, wies er mit besonderem Nachdruck darauf hin, daß die bisherige Form der Vorbereitung eines Grenz- und Landesschutzes, wie sie von gewissen Reichswehrstellen geübt wurde, aus schwerwiegenden innen- und außenpolitischen Bedenken nicht mehr verantwortet werden könne.

Die bereits damals ins Auge gefaßten Schritte zur Herbeiführung einer grundlegenden Änderung dieser Maßnahmen haben sich indes aus mannigfachen Ursachen verzögert. Seit meinem Amtsantritt ist aber, gerade in den letzten Tagen und Wochen, eine Reihe von bedeutsamen Ereignissen eingetreten, die die schleunige Abkehr von dem bisher geübten Verfahren zur Vorbereitung des Grenz- und Landesschutzes gebieterisch fordern, mindestens soweit eine Mitwirkung und Mitverantwortung preußischer Dienststellen und Organe in Betracht kommt. Der Verlauf der Landsberger Prozesse gegen die Fememörder10, die aufsehenerregenden Enthüllungen über unverantwortliche, an Vermessenheit grenzende Pläne verschiedener sich auf Reichswehrdienststellen – ob mit Recht oder Unrecht sei dahingestellt – berufender Organisationen, die Veröffentlichung der Denkschrift, die der „Hochmeister“ des Jungdeutschen Ordens Mahraun bereits im Frühjahr 1926 dem Herrn Reichswehrminister überreicht hat11, die höchst unklaren, der Sachlage und Verantwortlichkeit[471] nicht gerecht werdenden, meist sogar offensichtlich unrichtigen Auslassungen des Herrn Reichswehrministers im Reichstage, die Mitteilungen des „Manchester Guardian“ über die militärischen Beziehungen zu Rußland12 und nicht zuletzt aber der geradezu verhängnisvolle Widerhall dieser Ereignisse und Enthüllungen in der Öffentlichkeit und die dadurch hervorgerufene Beunruhigung des Volkes und des Auslandes zeigen, daß die von hier stets geforderte Änderung der seit langem unerträglichen Zustände unverzüglich erfolgen muß.

Für die Preußische Staatsregierung ist diese Entwicklung der Dinge allerdings nicht überraschend. Die Vorfälle und Mißstände, die in der Mahraunschen Denkschrift erörtert werden, sind mir und dem Ministerium des Innern seit langem bekannt. Schon in seinem Schreiben vom 15. April 1926 – II G 610 – hat mein Herr Amtsvorgänger auf eine anscheinend über das Reich verbreitete Organisation hingewiesen, die engste Beziehungen zur Reichswehr unterhielt. Die seither getroffenen Feststellungen haben das Bestehen einer allgemeinen Einrichtung bestätigt, deren Aufbau und Gliederung nunmehr als aufgeklärt gelten. Die Organisation, die sich bezirksweise meist nach ihrem Führer nennt, ist besonders fest und systematisch ausgebaut in Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, in der Provinz Grenzmark und in Schlesien13.

In Brandenburg wird die Grenz- und Landesschutzorganisation für die Provinz (Organisation Hardenberg) von dem Rittergutsbesitzer Graf Hardenberg, dem letzten Vorsitzenden des „Heimatbundes Brandenburg“, geleitet. Ihm sind die sogenannten Kreisoffiziere unterstellt, die zumeist aus der früheren Militärorganisation des „Heimatbundes“ in die neue Landesschutzorganisation übernommen wurden. Damit sind auch alle jene Beziehungen erhalten geblieben, die die Organisation hauptsächlich mit den politisch rechtsgerichteten Teilen der Bevölkerung eng verbinden; bezeichnend ist insbesondere, daß die rechte Hand Hardenbergs der gleichfalls aus der Heimatbund-Bewegung bekannte Rittmeister a. D. v. Morosowicz in Wuhden ist, der zugleich die Stellen eines Landesverbandsführers des „Stahlhelm“ und des „Wehrwolf“ für die Provinz Brandenburg bekleidet.

Im Kreise Weststernberg (Reppen) nennt sich die Organisation „Roter Adler“; ihr Leiter ist als Vertrauensmann der Reichswehr Hauptmann a. D. Gräser in Hubertushof bei Reppen, gleichfalls früher Kreisobmann des „Heimatbundes Brandenburg“. In Friedeberg wirkt der Führer der dortigen Rechtsverbände,[472] Hauptmann a. D. Crantz, in Meseritz der Kreisverbandsführer des „Stahlhelm“, Graf zu Dohna-Hiller-Gärtringen, in Prenzlau der Major a. D. Eymael, sämtlich ehemalige Kreisleiter des früheren Heimatbundes.

In Pommern bestehen die gleichen Verhältnisse; hier ist unter der Leitung der Abteilung Ic des Wehrkreiskommandos II in Stettin die „Organisation v. Briesen“ Trägerin der Vorbereitungen für den Landesschutz. Führer ist der Major a. D. v. Briesen in Stolp. Der offizielle Name der Organisation ist „Wehrverband Pommernsport“ (Pommern-Treue). An der Spitze der einzelnen Kreisvereine stehen, wie überall, ehemalige Offiziere, die Stahlhelmführer sind oder diesem oder anderen Rechtsverbänden nahe stehen.

In Süd- und Westdeutschland arbeitet die „Organisation Damm“ unter dem Hauptmann a. D. Erich Damm aus Nagold in Württemberg, jetzt angeblich in Kassel. Damm hatte zunächst in Baden die [aus] der „Orgesch14 hervorgegangene Organisation „Südwestdeutscher Zeitungsdienst“ geleitet. Nach Auflösung des „Südwestdeutschen Zeitungsdienstes“ im Juli 1923 auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 22. März 192115 ging Damm dazu über, eine große Anzahl von Kleinkaliberschützenvereinen ins Leben zu rufen16. Bald darauf gründete er den „Bund für Freiheit und Recht“, der nach Auffassung des Badischen Landespolizeiamtes eine Fortsetzung des verbotenen „Südwestdeutschen Zeitungsdienstes“ darstellte17. Jetzt ist Damm, der mit seiner Vereinigung noch in diesem Jahre eine Reihe von militärischen Geländeübungen abgehalten hat, für die Reichswehr tätig; in einem Strafverfahren wegen Veranstaltung militärischer Übungen gegen Mitglieder des „Bundes für Freiheit und Recht“ hat deren Schutzbehauptung, sie ständen in Beziehung zur Reichswehr, Erfolg gehabt und zur Einstellung des Strafverfahrens geführt.

Alle diese Organisationen stellen ebenso wie der schon in dem erwähnten Schreiben vom 15. April 1926 beschriebene hessische Kleinkaliberschützenverband und der Oberschlesische „Landesschützenverband“ die Form des geheimen Mobilmachungssystems der Reichswehr dar, durch das die wehrfähige Bevölkerung erfaßt werden soll, ähnlich wie dies im alten Heere durch die Bezirkskommandos geschah. In den zwischen Herrn Minister Severing und dem Reichswehrminister vereinbarten Richtlinien vom 30. Juni 192318 ist von solchen Mobilmachungsorganisationen und -vorbereitungen nichts gesagt; sie waren nie geplant und gehen selbst über den für die östlichen Grenzgebiete zugelassenen Rahmen personeller Vorbereitungen weit hinaus. Diese hatten im übrigen zur ersten unbedingten Grundlage, daß nichts ohne, alles durch die Zivilbehörden geschehen sollte. Demgegenüber hat die Reichswehr das Entgegengesetzte getan und fast alles allein, ohne die Zivilbehörden unternommen. Der unausbleibliche Erfolg innen- und außenpolitisch ist die schwerste Beunruhigung, die um so größer ist, als die Reichswehr die von ihr herangezogenen Leute zugleich durch Unterricht einseitig politisch beeinflußt.

[473] Mit diesem gefährlichen Spiel läßt sich die Reichswehr jedoch noch nicht genügen. Von der Erwägung ausgehend, daß im Jahre 1931 keine Leute mehr vorhanden sein werden, die ihre Waffenausbildung im alten Heere genossen haben und dann noch felddienstfähig sein werden, sucht sie als Ersatz des früher beliebten, aber – leider viel zu spät – als untauglich erkannten „Zeitfreiwilligensystems“ sich dadurch zu verstärken, daß sie sich innerhalb der beschriebenen Mobilmachungsorganisation besondere Trupps ausgebildeter Leute schafft. Der Reichswehr genügt für den Kriegsfall die eigentliche Truppe selbst als „Gerippe“ des Kriegsheeres nicht, so daß sie weitere Kaders für den Ernstfall vorbereitet. In jedem Kreise werden 350 ausgebildete Mannschaften für nötig erachtet. Möglichst in jeder Provinz werden zur Erreichung dieses Zieles auf einem Truppenübungsplatz oder einem anderen geeigneten Gelände sogenannte „Zentralsportschulen“ unter Leitung ehemaliger Offiziere eingerichtet, die allerdings nach außen hin nur in einem loseren Verhältnis zur Reichswehr stehen, aber doch vollständig von ihr abhängig sind und von ihr ihre Weisung erhalten. In diesen „Sportschulen“ werden sogenannte Sportlehrer ausgebildet, die, von der Reichswehr besoldet, die Aufgabe haben, später in ihren Heimatkreisen unter Leitung und Aufsicht der Kreisvertrauensleute der Reichswehr (Kreiskommandeure, Kreisoffiziere) in den vorher beschriebenen Organisationen (Hardenberg, Briesen usw.) in erster Linie die für die Kaders ausersehenen Mannschaften, deren künftige Führer die Kreisoffiziere sein sollen, auszubilden. Die Ausbildung hat sich anfangs vornehmlich auf körperliche Ertüchtigung beschränkt, daneben aber auch die militärischen Interessen wie Kleinkaliberschießen (bisweilen sogar im freien Gelände) und neuerdings sogar Wanderungen mit anschließenden Geländeübungen militärischer Art berücksichtigt. Zu dem Arbeitsprogramm gehört ferner eine geistige Ausbildung in der Richtung auf „vaterländische“ Volksgemeinschaft, Abwehrwillen und Abwehrbereitschaft; es bedarf keiner näheren Erläuterung, in welchem Geiste diese Unterweisung gehandhabt wird. Solche Zentralsportschulen zur Ausbildung von „Sportlehrern“ für die örtlichen Kreis-Sportkurse, die den ihnen eingeflößten Geist weiterverbreiten sollen, bestehen z. B. auf den Truppenübungsplätzen Neuhammer (Schlesien), Hammerstein (Grenzmark), Wünsdorf (Brandenburg), in Metgethen (Ostpreußen), in Kreckow bei Stettin (Pommern), in Detmold (für Westfalen) usw. Zur besseren „Tarnung“ der militärischen Zwecke wird für die äußere Form der Schule meist der Charakter eines gemeinnützigen Privatvereins oder sogar einer wirtschaftlichen Gesellschaft, z. B. einer GmbH gewählt („Sportschulgesellschaft Kreckow mit beschränkter Haftung“). Die Mitglieder und Direktoren der Gesellschaft, die äußerlichen Träger des Unternehmens, sind aber nur Strohmänner, die für die Aufbringung eines Teiles der Kosten in Betracht kommen. Der eigentliche Unternehmer ist die Reichswehr, die sich allein die Bestimmung über die Art des Betriebes vorzubehalten bemüht ist. Bezüglich der „Volkssportschule“ in Metgethen berichtet mir der Oberpräsident in Königsberg, die Reichswehr habe zunächst beabsichtigt, ein Kuratorium und daneben besondere Sportwarte in den einzelnen Stadt- und Landkreisen einzurichten, die die Auswahl der Kursusteilnehmer vornehmen sollten. Zweifellos waren damit die Kreisoffiziere bzw. ihre sogenannten Sportoffiziere[474] gemeint, die entsprechend ihrer noch näher zu erläuternden einseitigen Einstellung die Auswahl der Kursusteilnehmer vorgenommen hätten. Auf die vom Oberpräsidenten hiergegen erhobenen, durch die einseitige Auswahl der Kuratoriumsmitglieder noch bestärkten Bedenken versprach das Wehrkreiskommando, von der Einrichtung von Sportkommissionen und Sportwarten Abstand zu nehmen und die Auswahl der Kursusteilnehmer durch die Landräte im Einvernehmen mit den Kreisjugendpflegern vorzusehen. Wie in anderen Fällen hat sich die Reichswehr jedoch auch hieran nicht gehalten, vielmehr die sogenannte Sportschule auf einer Basis aufgezogen, die auch hier wieder den engen Zusammenhang mit den wegen ihrer politisch einseitigen Einstellung unannehmbaren Heimatbünden klar erkennen läßt und damit die große Gefahr derartiger Einrichtungen auch aus innerpolitischen Erwägungen dartut. Bezeichnend für den Geist der Einrichtung ist ein Rundschreiben der sogenannten „Finanz-Kommission der ostpreußischen Volkssportschule“ im Kreise Friedland vom 20. Oktober 1926, das offenbar an Kreise des Heimatbundes Ostpreußen gerichtet ist. Es heißt darin, daß die bisher im Heimatbund betriebene Sportausbildung aus wichtigen Gründen, die hier nicht näher erläutert werden könnten, wie auch in anderen Provinzen in die Hand eines besonderen Kuratoriums unter Vorsitz der Herren von Batocki und v. Brünneck übergegangen sei; es gelte ein „hochbedeutsames Unternehmen für unsere große nationale Sache“, dazu bestimmt, „die Gesundung unseres noch immer unter den Nacherscheinungen der Revolutionsseuche krankenden Volkes“ zu fördern. Am Schlusse des Rundschreibens, das um Zusage eines laufenden festen Beitrages auf Grund einer Selbstabschätzung bittet (anstatt der bisher im Heimatbund üblichen Verteilung der Kosten nach der Größe des Besitzes), wird die Hoffnung ausgesprochen, daß die finanzielle Unterstützung „nach Fortfall der Beiträge für den Heimatbund“ möglich sein werde. Ein ähnlich unaufrichtiges Verhalten der Reichswehr beim Angehen und im Verkehr mit den Zivilbehörden anläßlich der Gründung von Sportschulen ist auch in anderen Provinzen zu beobachten gewesen.

Die in Ostpreußen festgestellte Art, die Sportschulen durch Erschließung privater Geldquellen zu finanzieren, wird offenbar auch allgemein geübt. Mitte Oktober 1926 haben in Breslau – natürlich bald in der Öffentlichkeit bekannt gewordene – Besprechungen zwischen Vertretern der Reichswehr, die, zum Teil aus Berlin, zu diesem Behufe eine Rundreise veranstalteten, und Vertretern des Handels und der Industrie stattgefunden. Die hierüber in der Tagespresse kürzlich erschienenen Enthüllungen – ich verweise insbesondere auf das Berliner Tageblatt und die Volkswacht in Breslau – insbesondere über die dabei seitens der Reichswehr abgegebenen Erklärungen, entsprechen dem wirklichen Hergang der Dinge. Andererseits ist auch hier wieder die Angabe der Reichswehr, die in Frage kommenden preußischen Minister seien unterrichtet und einverstanden, in jeder Hinsicht unzutreffend.

Neben der geschilderten Ausbildung der Kaders in den einzelnen Kreisen werden vielfach für die im Ernstfall als Führer ausersehenen Personen periodisch sogenannte Führerkurse unter Leitung von aktiven und ehemaligen Offizieren abgehalten. In Ostpreußen, wo bisher allerdings besondere Abmachungen[475] galten, sind dabei diese Kurse der sogenannten Kreis-Offizier-Arbeitsgemeinschaften gar als Dienstversammlungen unter Hinweis auf § 51,13 der Wehrordnung bezeichnet worden. Bezüglich der sich daraus ergebenden Unzuträglichkeiten – von allen anderen gewichtigen Bedenken politischer Art abgesehen – sei nebenher nur erwähnt, daß seinerzeit im Kreise Johannisburg eine größere Anzahl von Lehrern wegen der vormittags angesetzten Kurse ihren Schuldienst ausfallen lassen mußte, ein Vorgang, der gleichfalls nicht verborgen bleiben konnte und bereits zu Anfragen im Landtag geführt hat.

Neuerdings trägt sich die Reichswehr mit dem Gedanken, den Angehörigen der Kreis-Kaders sogar eine praktische Ausbildung in den Spezialwaffen (schweres M.G., leichtes M.G., Geschütz, Tank usw.) zuteil werden zu lassen. Dabei vertritt sie die Auffassung, daß über die Notwendigkeit dieser Waffenausbildung jede Erörterung sich erübrige. Daß es dazu bisher noch nicht gekommen ist, liegt allein an den Schwierigkeiten, die sich der Durchführung des Planes, vornehmlich wegen der zu beobachtenden Geheimhaltung, zunächst noch entgegengestellt haben. Ich zweifle aber nicht daran, daß die Reichswehr es sogar fertig bekommen wird, diese ebenso törichten wie gefährlichen Pläne tatsächlich durchzuführen, wenn diesem Beginnen nicht tatkräftig Einhalt geboten wird. Es liegen nämlich bereits gewisse Anzeichen dafür vor, daß diese Gedanken gelegentlich schon in die Tat umgesetzt worden sind. So wurden z. B. mit Wissen des Wehrkreiskommandeurs in Münster in diesem Frühjahr in der Nähe von Northeim (Hannover) Trupps junger Leute in regelmäßiger Ablösung für Sabotagezwecke im linksrheinischen Gebiet (!) für den Fall neuer feindlicher Maßnahmen der Besatzungstruppen (!), und zwar vornehmlich in der Verübung von Sprengstoffattentaten (!!), praktisch ausgebildet. Ferner sollen nach Meldungen aus den allerletzten Tagen vorwiegend Mitglieder des Stahlhelm und des Jungdeutschen Ordens auf dem Militärschießstand in Osnabrück unter Leitung von Reichswehrsoldaten im Scharfschießen ausgebildet worden sein. Ähnliche Nachrichten sind mir ebenfalls erst vor einigen Tagen aus dem Kreise Grottkau in Oberschlesien zugegangen, wo der „Stahlhelm“ zur Ausbildung seiner Mitglieder Waffen und Munition von der Reichswehr geliefert bekommen hat.

Die „Sportorganisation“ der Reichswehr verstößt offensichtlich gegen Ziffer 5 der Richtlinien vom 30. Juni 192319, wonach schon die Unterstützung privater Bestrebungen zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend, insbesondere durch Gestellung von Lehrern, bis zum Erlaß weiterer Bestimmungen zu unterbleiben hat20. Die Reichswehr hat dementgegen eine großzügige eigene Organisation[476] aufgezogen, ohne mich vorher darüber zu unterrichten, geschweige denn die Einrichtung einer solchen umfassenden und höchst bedeutsamen Maßnahme mit mir zu erörtern, wie es nach den Vereinbarungen vom 30. Juni 1923 ihre selbstverständliche Pflicht gewesen wäre. Die Gründe für dieses eigenartige Verhalten, das nach den Erfahrungen der letzten Jahre allerdings nichts Ungewöhnliches darstellt, liegen auf der Hand. Da die neue Organisation nichts anderes ist als eine verschleierte Form des von meinem Herrn Amtsvorgänger stets bekämpften Systems der Zeitfreiwilligenausbildung, mit dem einzigen Unterschied, daß die Unterweisung der Mannschaften jetzt nicht mehr innerhalb der offiziellen Truppenverbände erfolgt, konnte die Reichswehr niemals auf meine Zustimmung rechnen. Sie hat daher offenbar geglaubt, ohne diese ihre alten Pläne und Ziele verfolgen zu können. Gerade diese Unaufrichtigkeit und das offensichtliche Bestreben, die Zivilbehörden geflissentlich in Unkenntnis zu halten, ist der beste Beweis für das Bewußtsein, daß das geübte Verfahren den getroffenen Abreden entgegensteht. Geheimnistuerei kann nur das begründete Mißtrauen der Zivilbehörden verstärken und zeigt die Unhaltbarkeit der herrschenden Zustände.

Abgesehen hiervon bestehen gegen dieses neue System der Reichswehr noch andere sachliche Bedenken schwerwiegender Art. Wenn auch die Reichswehr grundsätzlich für sich das Recht in Anspruch zu nehmen scheint, sich um die körperliche Ertüchtigung der Jugend zu kümmern, so muß ich doch ernstlich bestreiten, daß es überhaupt ihre Sache ist, sich mit der Pflege des Sportes im Volke zu befassen. Ein weiteres Gewährenlassen der Reichswehr in dieser Richtung müßte unvermeidbar eine schwere Beeinträchtigung und Zersplitterung und damit eine unverantwortliche Schädigung der ordentlichen Jugendpflegebestrebungen derjenigen Behörden und Stellen zur Folge haben, die in erster Linie und gesetzlich dazu berufen sind. Ich verkenne dabei nicht, daß die Reichswehr ein Interesse an einer allgemeinen körperlichen Erüchtigung der Jugend hat. Die Bezeugung eines solchen Interesses bei der Reichswehr kann aber nur dann unbeanstandet bleiben, wenn sie es lediglich in Form von Anregungen bei den berufenen Jugendpflegebehörden geltend macht.

Müssen die Bestrebungen der Reichswehr als solche, deren praktische Bedeutung für den Ernstfall mir mehr als zweifelhaft erscheint, schon zu den besprochenen Besorgnissen Anlaß geben und Folgen peinlichster Art befürchten[477] lassen, so sind Form und Richtung der von der Reichswehr geschaffenen Gesamtorganisation aus innerpolitischen Gründen nachgerade untragbar und nicht zu verantworten. Wie ich nach den bisherigen jahrelangen Erfahrungen und angesichts der bekannten Einstellung großer Teile der Wehrmacht nicht anders erwartet habe, ist die Organisation vollkommen politisch einseitig aufgezogen. Sie stützt sich in der Hauptsache auf Kreise, die der Republik fernstehen. Der Kern der Einrichtung sind die bereits erwähnten Kreisoffiziere, die durchweg Offiziere der früheren Armee und fast ausnahmslos rechts eingestellt sind. Aus Mangel an ausreichender Beschäftigung suchen sie sich häufig noch dadurch zu betätigen, daß sie über die ihnen gestellte Aufgabe hinaus auf eigene Faust ein Übriges zu tun bemüht sind, womit sie bei dem Fehlen jeden politischen Verständnisses nur Unheil anrichten. Dazu kommt ihre gesellschaftliche und meist auch finanzielle Abhängigkeit von den rechtsgerichteten Kreisen der Bevölkerung, die das Mißtrauen weiter Volksschichten aus den republikanischen Parteien noch erhöhen muß. Die politisch einseitige Einstellung der Führer setzt sich naturgemäß bei den Mitgliedern der Organisation in entsprechender Weise fort. Die Teilnehmer an den Kursen rekrutieren sich, wie die Berichte aus den verschiedensten Bezirken des Staates belegen, fast ausnahmslos aus Mitgliedern der rechts oder rechtsradikal eingestellten Vereinigungen und politischen Kampfbünde und Wehrorganisationen (Stahlhelm, Wehrwolf usw.). Um nur ein Beispiel zu erwähnen, sei darauf hingewiesen, daß die 19 Teilnehmer eines Mitte Oktober d. Js. in der Sportschule in Kreckow bei Stettin eröffneten Ausbildungskurses dem Stahlhelm, dem Treubund Schlageter, der Jugendgruppe eines Offiziersbundes und dem Jungsturm angehörten. Die Organisation der Reichswehr kommt somit praktisch der Heranziehung der rechtspolitischen Wehrverbände selbst gleich, deren ablehnende, wenn nicht gar offen feindliche Einstellung gegenüber der Republik bekannt ist. Auf diese Weise steht das vom Reichswehrministerium ausgesprochene Verbot einer Verbindung der Reichswehr mit diesen Organisationen21 nur auf dem Papier. Darüber hinaus wird sogar ein noch engerer Zusammenhang zwischen beiden hergestellt, und zwar in einer Weise, die diese Verbände geradezu erst in den Stand setzt, ihre staatsfeindlichen Pläne zu gegebener Zeit in die Tat umzusetzen. Die Reichswehr schafft hierdurch statt einer Schutztruppe für die Sicherheit von Reich und Staat eine Macht, die eine ständige Bedrohung für die innere Ruhe und Ordnung darstellt. Nur wenn man diese Zusammenhänge erkennt, begreift man, weshalb die Wehrverbände und die sonstigen Feinde der Republik so hartnäckig auf die Verhängung des Ausnahmezustandes und die Militärdiktatur hinstreben; haben sie doch berechtigten Grund zu glauben, dann als mobilisierte[478] Verstärkung der Reichswehr eine Macht zu bilden, der die Durchsetzung ihrer innerpolitischen Pläne kein allzu großes Wagnis mehr bedeuten dürfte. Wie sich die Betätigung dieser Kreise im Rahmen der Reichswehrverstärkung praktisch auswirken würde, dafür gibt neben den in meiner Denkschrift über den „Bund Wiking“ und den Sportverein „Olympia“22 behandelten Gedankengängen eines Führers dieser Wehrverbände, des Berliner Wikingleiters Major a. D. v. Sodenstern (vgl. Denkschrift Seite XIII), ein Ausspruch des Wehrwolfführers Kloppe in Halle in einem Brief vom 24. September 1925 an denselben v. Sodenstern beredtes Zeugnis. Kloppe bezeichnet hier nämlich im Anschluß an eine Erörterung über die notwendige Einigung der vaterländischen Bewegung als deren letztes Ziel, so stark zu werden, daß es möglich ist, „nationalfeindlichen Regierungsstellen die Faust an die Gurgel zu setzen“.

Hier wie überall tritt die Tatsache in die Erscheinung, daß sämtliche Vorbereitungen und sonstige Machenschaften der Reichswehr nur zu innerpolitischen Auseinandersetzungen, nicht aber zu Verteidigung oder Vorgehen gegen einen äußeren Feind geeignet sind. Bedürfte es zu den vielen Anhaltspunkten der früheren und dieser Denkschrift noch weiterer Belege, die übrigens auch sonst zahlreich vorhanden sind, so braucht nur darauf hingewiesen zu werden, daß die Reichswehr nirgends auf das „Reichsbanner“ oder die ihm nahestehenden Kreise zurückgegriffen hat. Zur Landesverteidigung nach außen könnte doch kein waffenfähiger Mann entbehrt werden, dann müßten die Millionen des „Reichsbanners“ und seiner Freunde herangezogen sein. Demgegenüber ist hervorzuheben, daß die Reichswehr wie auch die Kreisoffiziere systematisch dafür gesorgt haben, daß diese Organisation, ja sogar jeder einzelne ihr angehörige oder auch nur nahestehende Mann ausgeschlossen bleibt. Diese Feststellung legt für jeden unvoreingenommenen Beobachter – wie er auch dem „Reichsbanner“ gegenüber stehen möge – die Sachlage völlig klar, ohne daß es eines weiteren Kommentars bedürfte.

In diesem Zusammenhange sei nur kurz erwähnt, daß die Vertrauensleute der Reichswehr (Kreisoffiziere) für den Grenz- und Landesschutz zugleich die Auskunftsstellen über die Eignung des Reichswehrersatzes darstellen und daß die Teilnehmer an den Sportkursen in erster Linie hierfür in Frage kommen. Auf diese Weise muß sich die Wehrmacht letzten Endes nur noch aus Mitgliedern der Wehrverbände ergänzen, ein Mißstand, der bekanntlich erst kürzlich Gegenstand eingehender Erörterungen im Reichstag und in der Presse gewesen ist23.

Welche gewaltigen Geldmittel für diese Organisationen erforderlich sind, liegt auf der Hand, allein schon für die Persönlichkeiten der Kreisoffiziere. Wenn auch der Reichswehretat offenbar nicht ohne Absicht höchst undurchsichtig gehalten ist und die Möglichkeit der Freimachung erheblicher Beträge gewährt, so glaube ich kaum, daß dies schon die Aufklärung darstellt. Darüber hinaus muß Weiteres unternommen sein. Vielleicht ist nach wie vor die Sammlung[479] besonderer Fonds im Lande nötig und geplant – dies würde in verschiedener Hinsicht höchst bedenklich sein –, vielleicht aber sind auch u. a. die Geldmittel dadurch z. T. beschafft, daß die Kreisoffiziere nur scheinbar verabschiedet, in Wirklichkeit aktive bzw. täglich zu reaktivierende Offiziere der Reichswehr sind, d. h. aus Etatsstellen besoldet werden.

Trotz aller gegenteiligen Versicherungen des Herrn Reichswehrministers ist, auch abgesehen von den obigen Anführungen, ein enges Verhältnis zwischen Reichswehr und den Wehrverbänden zu beobachten gewesen.

Aus der Fülle des mir zur Verfügung stehenden Materials erwähne ich beispielsweise nur einen ganz unerhörten Fall aus Oberschlesien. Dort hat der Vorsitzende des Jungstahlhelms im Kreise Grottkau, der Lederkaufmann Gabiersch in Ottmachau, von der Kommandantur in Glatz ein schweres Maschinengewehr mit Zubehör, 10 Militärgewehre sowie eine größere Menge scharfe Munition und Platzpatronen erhalten und mit diesen Waffen die Mitglieder der umliegenden Stahlhelmortsgruppen nicht nur theoretisch im Waffengebrauch unterwiesen, sondern mit dem Maschinengewehr und den Gewehren auch Scharfschießen im freien Gelände – noch dazu dicht an der Grenze – abgehalten.

Zwischen Gabiersch und Reichswehroffizieren aus Neiße und Glatz sind auch noch andere enge Beziehungen festgestellt worden, der Kommandant der Festung Glatz und sein Adjutant haben Gabiersch fast jede Woche aufgesucht, dieser ist ebenso häufig in Glatz gewesen. Offiziere der Garnison Neiße haben den von Gabiersch mit dem Stahlhelm veranstalteten Gefechtsübungen rein militärischer Art als Gäste beigewohnt. Bei diesen Übungen haben drei Personen als Instrukteure mitgewirkt, die zu diesem Zweck vorher einen sog. Sportkursus der oben geschilderten Art auf dem Truppenübungsplatz in Neuhammer mitgemacht hatten. Daß die praktische waffentechnische Ausbildung nicht nur mit Wissen, sondern sogar auf Geheiß der Reichswehr erfolgt ist, geht aus der Überlassung erheblicher Mengen Exerzier-Munition und Platzpatronen an den Stahlhelm in Ottmachau mit aller Deutlichkeit hervor. Gabiersch hat überdies selbst den Ermittlungsbeamten zugegeben, daß er die Waffen von der Kommandantur Glatz zum Ausbilden seiner Leute erhalten habe.

Wie berechtigt die bereits früher dem Herrn Reichswehrminister gegenüber geäußerten Besorgnisse gewesen sind, daß Reichswehrdienststellen nicht nur den ergangenen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern obendrein noch dem unverantwortlichen Treiben privater Organisationen Rückhalt gewähren, indem sie diese gegen berechtigte Zugriffe der Polizei zu schützen versuchen, ist auch hier wieder ersichtlich. Als nämlich die Polizei bei der Kommandantur in Glatz nachfragte, ob die ihr gewordene Meldung über ein Waffenlager in Schleibitz bei Ottmachau etwa mit Reichswehrwaffen zusammenhänge – in Schleibitz pflegte Gabiersch nämlich die Waffenausbildung des Stahlhelms abzuhalten –, erwiderte die Kommandantur, daß sich in Schleibitz keine Reichswehrgeräte befänden und bat um Beschlagnahme etwa betroffener Waffen. Mit Brief vom gleichen Tage warnte sie aber Gabiersch vor dem bevorstehenden Besuch der Polizeibeamten und gab ihm auf, seine Waffen zu verbergen, ein Verhalten, das geeignet war, die Aufklärung durch die Polizei zum mindesten[480] zu erschweren, und das Schuldbewußtsein der beteiligten Reichswehroffiziere und -dienststellen offenlegt.

Dieser Schulfall beweist neben der innerpolitischen auch die große außenpolitische Gefahr eines solchen mehr als törichten Treibens. So erklärte Gabiersch, offenbar im Vertrauen auf seinen Rückhalt bei der Reichswehr, dem vernehmenden Polizeibeamten gegenüber, tschechoslowakische Truppen hätten an der deutschen Grenze Manöver abgehalten; das sei empörend. Er habe daher dem Kommandant der Tschechen mitteilen lassen, er werde mit seinen 400 Mann gegen die Grenze marschieren, wenn die tschechischen Manöver dort fortgesetzt würden. Seit dieser Zeit hätten die Frechheiten der Tschechen nachgelassen. Im Falle Gabiersch handelt es sich keineswegs etwa um eine Einzelerscheinung.

Nach den Richtlinien ist die Verwahrung überzähliger Waffen und Geräte in den Händen zuverlässiger, allgemeines Vertrauen genießender Personen vorgesehen24. Diese Maßnahme ist eine besonders bedeutsame und verlangt, wenn anders sie nicht zu einer ständigen Bedrohung werden soll, sorgsamste Handhabung. Selbst kleinere Unvorsichtigkeiten oder sorgloses Verhalten der Verwahrer können schon zu peinlichsten Weiterungen führen. Auf der dem Freiherrn v. Dörnberg gehörigen Burg Herzberg bei Breitenbach im Bezirk Kassel waren z. B. 2 Geschütze mit Protzen untergestellt. Im Mai d. Js. haben Privatpersonen beim Besuch der Burg diese Geschütze photographiert! Die Aufmerksamkeit der Besucher war dadurch erregt worden, daß der Verschlußdeckel des einen Geschützes achtlos im Hofe herumgelegen hatte.

Dergleichen kann sich natürlich täglich wiederholen, und ich habe daher gerade die Verwahrung von Waffen in privater Hand mit besonders besorgten Gefühlen verfolgt. Dies um so mehr, als ich immer und immer wieder seit jener Vereinbarung Verstöße seitens der Reichswehr gerade gegen die einfachsten Grundsätze der Sicherung solcher Lager, namentlich auch bezüglich der Auswahl geeigneter Vertrauenspersonen habe feststellen müssen. Ich habe aber niemals damit rechnen zu sollen geglaubt, daß man selbst davor nicht zurückschrecken würde, einem in der Öffentlichkeit politisch schwer belasteten Manne „aus taktischen Gründen“ Waffen in Verwahr zu geben. Und doch hat im Juli d. Js. die Polizei bei dem Gutsbesitzer Lent in Lipke, Kreis Landsberg a. W., einem nahen Freund des Oberleutnants a. D. Schulz, Mitglied der „Schwarzen Reichswehr“ des Jahres 1923 und Beteiligten am Küstriner Putsch, der sogar der Begünstigung der Fememörder Klapproth, Büsching und Fahlbusch verdächtig ist, ein Waffenlager von 2 Maschinengewehren, 32 Gewehren und Karabinern Modell 98, 38 Handgranaten und einer großen Menge von Zubehör und Munition gefunden, das die Reichswehr dort eingerichtet hatte. Als ihr dieser unerhörte Verstoß vorgehalten und dabei auf die starke politische Belastung des Lent hingewiesen wurde, erhielt ich die Antwort, es sei bisher nichts bekannt geworden, was im Sinne der Richtlinien eine Belastung des Lent bedeutete! Solche Vorkommnisse beweisen immer wieder, daß es sich nicht mehr um bloße Unvorsichtigkeiten und politische Einfältigkeit handelt, sondern um bewußte Sabotage der Vereinbarungen.

[481] Neuerdings ist die Reichswehr wohl bestrebt, die kleinen in Privathand befindlichen Lager überzähliger Geräte zusammenzulegen und möglichst auf heereseigenes Gelände zu schaffen, ein Entschluß, in dem ich endlich eine gewisse Rücksicht auf meine schweren Bedenken und Besorgnisse in dieser Beziehung erblicke. Die Art und Weise, wie diese Zusammenlegung vielfach geschieht, ist aber schon wieder bedenklich und gefährlich. Gegentlich wird dabei mit einer solchen Eile und Unvorsichtigkeit verfahren, daß die Aufmerksamkeit und der Argwohn der breiten Öffentlichkeit hierdurch erst recht wachgerufen werden.

Nach alldem muß ich feststellen, daß die wiederholten eingehenden und nachdrücklichen Vorstellungen meines Herrn Amtsvorgängers beim Herrn Reichswehrminister nicht vermocht haben, eine Änderung des verfehlten und gefährlichen Treibens der Reichswehr herbeizuführen.

Die nach wie vor zu beobachtende beharrliche Nichtbeachtung der am 30. Juni 1923 mit dem Herrn Reichswehrminister getroffenen Abreden hat vielmehr die gedachte Durchführung der Richtlinien praktisch verhindert. Dabei ist von den Oberpräsidenten namentlich auch über die mangelnde Rücksichtnahme der Reichswehr auf die bei ihr angebrachten Wünsche und Bedenken in Personalfragen geklagt worden. Wie töricht und schädlich die fehlende Einsicht bei der Reichswehr gerade in dieser Beziehung gewesen ist, erhellt am besten daraus, daß in einigen wenigen Fällen, in denen politisch verständige Reichswehrführer mitgewirkt haben, ein durchaus sachgemäßes und erfolgreiches Arbeiten unter Beteiligung aller in Betracht kommenden Kreise der Bevölkerung, auch der Gewerkschaften, sich hat ermöglichen lassen. Wie uneinheitlich übrigens die aus der Schaffung der Richtlinien erwachsenen Zustände sich gestaltet haben, zeigt eine Übersicht, die ich auf Grund der von mir erforderlichen [sic] Berichte der Oberpräsidenten zusammengestellt habe und die ich beizufügen mir gestatte25.

Angesichts der bereits eingetretenen und noch zu befürchtenden Nachteile erachte ich das bisherige System der Grenzschutzvorbereitung für unhaltbar, zumal – abgesehen von allen anderen Gefahren – diese Vorbereitungen, wie die Pressenachrichten (vgl. „Breslauer Volkswacht“, Abendausgabe, und „8- Uhr-Abendblatt“ vom 27. November 1926) über Einzelheiten der Organisation unter Nennung einer Reihe von Kreisoffizieren und Vertrauensleuten der Reichswehr zeigen, gar nicht mehr geheim sind. Ich beabsichtige daher, die Abreden vom 30. Juni 1923 nunmehr aufzukündigen und sie durch neue Vereinbarungen zu ersetzen, die die früheren Mißstände unmöglich machen. Wenn ich überhaupt eine Neuregelung für nötig erachte, so ist für mich dabei weniger die Auffassung maßgebend, daß solche geheimen Vorbereitungen praktisch nützlich seien – in Wirklichkeit ist eher das Gegenteil der Fall –, als vielmehr die Erwägung, daß besonders in den östlichen Grenzgebieten des Staates überwiegend das wohl mehr subjektive Schutzbedürfnis aller Kreise der Bevölkerung solche Maßnahmen noch verlangt; diese würde sich bei Fortfall jeglicher Schutzvorbereitungen von staatlicher Seite dann insgeheim selbst mit solchen befassen und auf diese Weise Unzuträglichkeiten anderer Art hervorrufen. Ein[482] solcher Zustand würde nämlich wegen der Unmöglichkeit einer ausreichenden Kontrolle wiederum zu Verhältnissen führen, die innen- und außenpolitisch nicht hingenommen werden könnten.

Bei der Neuregelung halte ich die Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte für unerläßlich:

1. Waffenlager in privater Hand und auf Privatgelände werden grundsätzlich nicht zugelassen; Ausnahmen höchstens für einen genau bezeichneten schmalen Grenzstreifen an der Ostgrenze.

2. Soweit Waffenlager in privater Hand einstweilen noch geduldet werden müssen, bedarf die Auswahl des Ortes und der Persönlichkeit des Verwahrers wie auch die Größe des Lagers der vorherigen Zustimmung der Zivilbehörden.

3. Jede Sportorganisation der Reichswehr ist unzulässig; auch jede mittelbare Förderung des Sports durch die Reichswehr hat zu unterbleiben26.

4. Das System der Kreiskommandeure und Kreisoffiziere ist aufzulösen. Jede organisationsmäßige oder listenmäßige Erfassung von wehrfähigen Personen durch die Reichswehr oder ihre Beauftragten unterbleibt.

5. Ausbildungs- und Führerkurse sind unzulässig.

6. Jede unmittelbare oder mittelbare Verbindung der Reichswehr mit Privatorganisationen ist verboten.

7. Soweit nach Gutachten des Herrn Reichswehrministers und des Herrn Reichsaußenministers in den Provinzen Ostpreußen, Ober- und Niederschlesien, Pommern und Grenzmark eine Registrierung wehrfähiger Personen für den Fall des Aufrufs zu den Waffen oder andere, etwa noch weitergehende personelle Vorbereitungen für den Grenzschutz erforderlich sind, erfolgen sie auf Grund besonderer Vereinbarungen zwischen den zuständigen Oberpräsidenten und Wehrkreiskommandos unter Vorbehalt der Zustimmung durch die beiderseitigen Zentralbehörden.

8. Anstelle der fortfallenden Reichswehrorganisationen ist von den zuständigen Zivilbehörden mit den bei der Reichswehr freiwerdenden Mitteln eine Organisation zu schaffen, die die körperliche Ertüchtigung der Jugend durch Sport übernimmt.

Daß die von mir behandelten Dinge für das Staatswohl von der denkbar größten Bedeutung sind, daß andererseits die Zustände unhaltbar geworden sind und daß ihre Änderung ohne jeden Verzug erfolgen muß, glaube ich überzeugend dargetan zu haben. Um die Sache zu fördern, erscheint es mir notwendig, alsbald mit ernstlichen Vorstellungen in mündliche Erörterung an den Herrn Reichskanzler heranzutreten. Dabei möchte ich im Hinblick auf die starke Berührung außenpolitischer Fragen und Interessen auf Beteiligung des Herrn Reichsministers des Auswärtigen besonderen Wert legen.

Um jedes Mißverständnis über die Berechtigung und die Gründe meines Vorgehens auszuschließen, darf ich auch bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, daß die Regelung des behandelten Fragenkomplexes nicht etwa eine ausschließliche Angelegenheit der Reichsstellen ist. Ich verkenne durchaus[483] nicht, daß die Landesverteidigung gegen den äußeren Feind zur Zuständigkeit des Reiches gehört und Aufgabe des Reichswehrministeriums ist. Wie die Reichswehr diese Aufgabe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen löst, ist Sache der Reichsregierung, die allerdings – im Gegensatz zum heutigen Zustande – über die wirkliche Sachlage und alle Maßnahmen der Reichswehr in vollem Umfange und zutreffend unterrichtet sein muß. Bei den behandelten Angelegenheiten handelt es sich fast ausnahmslos um Dinge, die eine gesetzliche Regelung nicht gefunden haben, denen aber eine große außen- und innerpolitische Bedeutung zukommt. Hinzu tritt die Erwägung, daß die Vorbereitungen auch zur Bekämpfung innerer Unruhen gedacht waren; die Zuständigkeit hierfür liegt allein bei den Ländern in Anbetracht ihrer ausschließlichen Polizeihoheit; ohne die ausschlaggebende Mitwirkung der Länder ist daher, angesichts ihrer Verantwortlichkeit für die Ruhe und Sicherheit im Innern, eine ersprießliche Stellung und Wirksamkeit der Reichswehr nicht denkbar. Eine Regelung aller dieser Fragen ist daher auch nach der von jeher vertretenen Auffassung des Staatsministeriums, der sich der Herr Reichswehrminister nicht hat verschließen können, nur mit Zustimmung der Länder möglich.

Allerdings bedarf es nun endlich einer wirklichen und völligen Klarstellung mit Bindungen, die von der anderen Seite nicht umgangen werden können. Ich habe Anlaß zu der Befürchtung, daß das Reichswehrministerium bei voller Aufrechterhaltung der Organisation wie seines allein bestimmenden Einflusses auf diese sich doch äußerlich völlig zurückziehen und ein anderes Reichsressort vorschieben will. Es ist dabei dem Vernehmen nach zuerst an das Reichsinnenministerium, dann an das Reichsfinanzministerium gedacht worden, das mit seinen Landesfinanzämtern zur Durchführung als besonders geeignet angesehen wird. Die darin liegende Gefahr nicht nur erneuter innen- und außenpolitischer Verwicklungen, sondern auch für Ansehen, Wirksamkeit und Bestand der preußischen Behörden, der Ober- wie auch der Regierungspräsidenten, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Schnelles und durchgreifendes Vorgehen wird daher zur Lebensfrage für den Staat27.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr sehr ergebener

[gez.] Grzesinski

Fußnoten

7

Die Datierung „6. November 1926“ erscheint zweifelhaft, denn diese Denkschrift des PrIM erwähnt verschiedene Presseveröffentlichungen, die erst geraume Zeit nach dem 6.11.26 erschienen sind. So bezieht sich die Denkschrift auf „Mitteilungen des ‚Manchester Guardian‘ über die militärischen Beziehungen zu Rußland“, die erst am 3. und 6.12.26 publiziert wurden, ferner auf die „Breslauer Volkswacht“ und das „8-Uhr-Abendblatt“ vom 27.11.26.

8

Severing; vgl. Anm. 1.

9

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

10

Zu den vier Landsberger Fememordprozessen, die im Okt. und Nov. 1926 stattfanden, siehe Gumbel, Verräter verfallen der Feme, S. 285 ff., 293 ff., 296 ff., 371 ff. Das mit ausführlicher Begründung versehene Urteil des Schwurgerichts in Landsberg a. D. Warthe vom 3.11.26 im Fememordprozeß gegen Schiburr und Genossen befindet sich in R 43 I /2733 , Bl. 7–35.

11

Bei dieser Denkschrift handelt es sich um ein Schreiben Mahrauns an RWeM Geßler vom 18.3.26 mit vier Anlagen, in denen u. a. über geheime militärische Vorbereitungen rechtsgerichteter Verbände, ihre Beziehungen zur Reichswehr und ihre Differenzen mit dem Jungdeutschen Orden berichtet wurde (Durchschrift in R 161 /2 ; auszugsweise Wiedergabe in: Wolf, Der Jungdeutsche Orden in seinen mittleren Jahren 1925–1928, S. 49 ff.). Nachdem Teile der Denkschrift Mahrauns in der Presse veröffentlicht worden waren, erklärte RWeM Geßler am 23.11.26 vor dem RT: „In dieser Denkschrift ist auch nicht eine einzige Reichswehrstelle genannt und in dem beigelegten Material nur der Name eines einzigen aktiven Offiziers, der einmal einen Vortrag in einem Heimatverband gehalten hat; es handelt sich vielmehr nur um Streitigkeiten zwischen früheren aktiven Offizieren und ihren Verbänden darüber, wer die richtige Vaterlandsliebe hat. Die Denkschrift bringt die Besorgnis zum Ausdruck, daß wir uns irgendwie in diese Streitigkeiten hineinziehen lassen könnten, ohne das näher zu begründen. Das kommt offenbar daher, weil ein Teil dieser Organisationen sich immer wieder als ein Netz der Reichswehr bezeichnet und sich hinter uns zu decken sucht. […] Ich habe unter dem 27. März den Empfang dieser Denkschrift bestätigt und – das bitte ich zu beachten – hinzugefügt, sie sei für mich ein neuer Beweis dafür, daß ich jedes Zusammenarbeiten mit Verbänden aller Art aufs Schärfste bekämpfen müsse, da sonst, ganz abgesehen von außenpolitischen Schwierigkeiten, die Reichswehr in den Kampf und die Eifersüchteleien der Verbände hineingezogen werde; ich würde daher – das habe ich hinzugefügt – die Anzeige den in Frage kommenden Außenstellen zur warnenden Kenntnis bringen. Das ist auch geschehen. Ferner habe ich den preußischen Herrn Innenminister [Severing], der die Aufsicht über die Verbände hat, von dem Inhalt dieser Denkschrift verständigen lassen.“ (RT-Bd. 391, S. 8145  f.; siehe auch S. 8179 f.; vgl. dazu die „Aktennotiz des Reichswehrministeriums zum Fall Mahraun“ mit Sichtvermerk Plancks vom 29.11.26, R 43 I /2732 , Bl. 413–417).

12

Siehe Dok. Nr. 141, Anm. 18.

13

Zur Organisation des Grenz- und Landesschutzes in den östlichen Provinzen vgl. die bei Carsten, Reichswehr und Politik, S. 243 ff. abgedruckten Quellenauszüge. Hinsichtlich der Verhältnisse in Schlesien und Pommern siehe Dok. Nr. 138, Anlagen 6, 7 und 7a.

14

Organisation Escherich.

15

„Gesetz zur Durchführung der Artikel 177, 178 des Friedensvertrages“ vom 22.3.21 (RGBl. S. 235 ).

16

Vgl. dazu Dok. Nr. 138, Anlage 10.

17

Zur Tätigkeit des „Bundes für Freiheit und Recht“ siehe das Schreiben des Bad. IM Remmele an den RIM und das AA vom 10.6.26, in: ADAP, Serie B, Bd. I,1 Dok. Nr. 245.

18

Siehe oben Anlage 1.

19

Siehe oben Anlage 1.

20

Am 9.2.27 übersandte das Truppenamt (RWeMin.) den Gruppen- und Wehrkreiskommandos die folgende Verfügung betr. „Absetzung der Sport- und Schießorganisation“: „1) Etwa noch bestehende Verbindungen militärischer Stellen mit Personenvereinigungen, die Schieß- und anderen Sport betreiben, sind unverzüglich zu lösen. Alle Sport- und Schießorganisationen sind völlig private Einrichtungen und dürfen keinerlei Unterstützung von militärischen Stellen erhalten. 2) Die Angestellten der Sport- und Schieß-Organisationen sind lediglich Angestellte ihrer Verbände, Schulen usw. Es ist untersagt, sie durch militärische Stellen zu besolden oder anzustellen.“ In einer ergänzenden Anordnung des Truppenamts vom 9.2.27, die „nur für die Herren Chefs der Stäbe bestimmt“ war, heißt es: „1) Die Sport- und Schieß-Organisationen sind unverzüglich von der L.O. [Landesschutz-Organisation] völlig abzutrennen. Die Einwirkung der Wehrkreiskommandos ist auf eine Einflußnahme auf die den Sport-Organisationen vorgesetzten G.m.b.H.’s usw. zu beschränken. Sie darf für Außenstehende und auch für die Sport-Organisation selbst nicht erkennbar sein. 2) Die W.K. II–IV schließen ihre Sportschulen der Deutschen Turnerschaft (D. T.) an und lassen alles Nähere durch ihre Beauftragten mit den betreffenden Gauleitungen der D. T. vereinbaren, aber erst, nachdem von hier mitgeteilt worden ist, daß die Verhandlungen mit dem Berliner Vorstand der D. T. zum Abschluß gebracht sind (voraussichtlich Mitte April). An der Unterstellung der Sportschulen unter ihre G.m.b.H.’s usw. wird dadurch nichts geändert. […] W. K. I und VII bleibt der Anschluß an die D. T. freigestellt. Ein freundschaftliches Verhältnis zur D. T. ist auch bei ihnen erwünscht. 3) Die Höhe der in Zukunft zur Verfügung stehenden Geldmittel läßt sich z. Z. nicht übersehen. Ihre Bewirtschaftung auch zur Bestreitung aller Personalausgaben ist Sache der G.m.b.H.’s. Die Sport- und Schieß-Organisationen müssen allmählich in die Lage kommen, sich selbst zu unterhalten, wie es alle privaten Verbände tun. Einstellung neuer Angestellter hat zu unterbleiben, da es noch unsicher ist, ob überhaupt alle bereits jetzt vorhandenen Angestellten beibehalten werden können.“ (R 43 I /686 , Bl. 229–231).

21

Ein Erlaß des RWeM vom 30.9.25 lautete: „Auf Grund des Reichsgesetzes vom 22.3.1921 und der Verordnung des Reichspräsidenten vom 24.5.1921 über das Verbot militärischer Verbände wird in Ergänzung früherer Verfügungen und Befehle nochmals ausdrücklich untersagt: 1. Militärische Ausbildung außerhalb der Reichswehr, 2. Beteiligung von Verbänden irgendwelcher Art an militärischen Übungen, 3. Zurverfügungstellung von militärischen Schießständen an Verbände und an einzelne außerhalb der Wehrmacht stehende Persönlichkeiten. Im übrigen ist das Verhältnis der Reichswehr zu den Verbänden aller Art klar geregelt durch das Wehrgesetz §§ 36, 37 und die dazu erlassenen Verfügungen, durch die das Zusammenarbeiten zwischen Wehrmacht und Verbänden in militärischen Dingen ausdrücklich verboten ist.“ (R 43 I /1498 , Bl. 179).

22

Denkschrift über den „Bund Wiking“ und den Sportverein „Olympia“, vom PrIM mit Schreiben vom 5.11.26 dem Präs. des PrLT übersandt (R 43 I /2732 , Bl. 318–411); vgl. Dok. Nr. 44, Anm. 7 und 8.

23

Vgl. dazu Dok. Nr. 96, Anm. 1.

24

Siehe oben Anlage 1, Ziffer 3c.

25

Nicht gedruckt (R 43 I /686 , Bl. 214).

26

Vgl. Anm. 20.

27

Zu den Überlegungen der Reichswehrführung hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit mit den Zivilbehörden auf dem Gebiet des Grenz- und Landesschutzes vgl. die Niederschrift über Ausführungen Schleichers von Ende Dezember 1926, abgedr. in: Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 409 ff. – Die RReg. befaßte sich mit dieser Frage in der Ministerbesprechung vom 26.2.27 (Dok. Nr. 190).

Extras (Fußzeile):