2.192.1 (ma31p): 1) Heimfallrechtliche Grundstücke, Regelung der Ministerialdienstgebäude, Übergang der Reichsforstverwaltung auf die preußische Forstverwaltung, Auseinandersetzung zwischen Reich und Preußen über die militärischen Gebäude, Finanzierung der staatlichen Bildungsanstalten (der früheren Kadettenanstalten).

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1) Heimfallrechtliche Grundstücke, Regelung der Ministerialdienstgebäude, Übergang der Reichsforstverwaltung auf die preußische Forstverwaltung, [564] Auseinandersetzung zwischen Reich und Preußen über die militärischen Gebäude, Finanzierung der staatlichen Bildungsanstalten (der früheren Kadettenanstalten).

Die Erörterung dieses ganzen Fragenkomplexes war im vergangenen Jahre bereits in gutem Fluß. Die Arbeit der damals eingesetzten 2 Kommissionen ist mittlerweile aber ins Stocken geraten. Es besteht beiderseits der dringende Wunsch, daß die Arbeit dieser Kommissionen sofort wiederaufgenommen wird. Im einzelnen:

Preußen legt großen Wert auf baldige Rückübertragung des alten Kriegsministeriums in der Leipzigerstraße zwecks Unterbringung des Wohlfahrtsministeriums, <da andernfalls ein Neubau errichtet werden müsse.>2 Die Reichsforstverwaltung könne in ihren verzettelten Bezirken nicht sachgemäß und wirtschaftlich arbeiten; außerdem habe Preußen infolge der Kriegsverluste noch sehr große unbefriedigte Landansprüche gegenüber dem Reich, für die die Rückgabe der Reichsforstverwaltung ein kleiner Entgelt wäre3.

Fußnoten

2

<…> auf Wunsch von StS Weismann nachträglich folgendermaßen geändert: „da das alte preußische Herrenhaus, in dem dieses Ministerium zur Zeit untergebracht ist, für die Bedürfnisse des Staatsrats und als Dienstwohnung seines Präsidenten freigemacht werden muß.“ (R 43 I /2306 , Bl. 85–86).

3

Zum Fortgang der Verhandlungen über diesen Fragenkomplex siehe die Übersicht über die finanziellen Auseinandersetzungsfragen mit Preußen und Bayern, die RFM Hilferding am 7.1.29 an den StSRkei übersandte (R 43 I /2334 , Bl. 110–234, hier bes. Bl. 143–146, 200–234).

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