2.213.2 (ma31p): 2. Mologa.

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[665]2. Mologa.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug vor, daß sich das Auswärtige Amt in Ausführung des Kabinettsbeschlusses vom 11. März 19276 unverzüglich mit der russischen Regierung ins Benehmen gesetzt habe. Die Antwort der russischen Regierung sei unbefriedigend ausgefallen7. Insbesondere lasse sie erkennen, daß die russischen Gläubiger nicht gesonnen sind, ihre Forderungen in dem gleichen Maße zurückzustellen wie die deutschen Forderungen, sowie daß man darauf ausgehe, eine etwaige deutsche Subvention in erster Linie zur Abdeckung der russischen Kredite zu verwenden. Bis zu einer endgültigen Einigung würden möglicherweise noch Monate vergehen, und für die Zwischenzeit werde die Hergabe von recht erheblichen Zwischenkrediten unvermeidbar sein. Bei dem ungewissen Ausgang weiterer Verhandlungen halte er die Hergabe von Zwischenkrediten nicht für vertretbar. Innenpolitisch lasse sich die Subventionierung eines einzelnen Unternehmens im Reichstage kaum durchsetzen. Außenpolitisch sei das Fallenlassen der Mologa vertretbar.

Der Reichsminister der Finanzen bat, unter diesen Umständen die Angelegenheit als erledigt anzusehen, zumal da als feststehend angesehen werden könne, daß die Schuld an dem Scheitern der Verhandlungen bei der russischen Regierung liege.

Der Reichsminister des Auswärtigen schlug vor, der russischen Regierung in dem aus der Anlage ersichtlichen Sinne zu antworten.

Das Kabinett erklärte sich damit einverstanden8.

Fußnoten

6

Siehe Dok. Nr. 199, P. 4.

7

Siehe den telegrafischen Bericht Brockdorff-Rantzaus vom 20.3.27 an das AA, in: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 10.

8

Im Telegramm Stresemanns an die dt. Botschaft in Moskau vom 29.3.27 heißt es: „Reichskabinett hat Antwort der Sowjetregierung zum Beschluß Reichskabinetts in Mologafrage vom 11. März beraten und geprüft. Es ist zur Überzeugung gekommen, daß jene Antwort die vom Reichskabinett gewünschte prinzipielle Grundlage für die notwendigen Feststellungen und Verhandlungen leider nicht gibt. […] Reichsregierung, welche ihrerseits jede finanzielle Mitwirkung des Reiches an einer Sanierung der Mologa von vorheriger Klarstellung bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht hat, bedauert daher, daß ihr Versuch einer Lösung der Mologafrage von Sowjetregierung nicht angenommen worden ist.“ ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 41. – Am 19.5.27 wurde ein Abkommen über die Liquidation der Mologa AG unterzeichnet.

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