1.111.2 (ma32p): 2. Ostpreußenfragen.

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2. Ostpreußenfragen.

Der Reichsminister des Innern erklärte, die maßgebenden Kreise Ostpreußens verlangten mit zunehmender Dringlichkeit die alsbaldige Einberufung von 1 oder 2 Persönlichkeiten aus Ostpreußen in die obersten Reichsbehörden. Sie seien enttäuscht, daß trotz der vor 2 Monaten gegebenen Zusagen4 noch nichts geschehen sei. Das Vertrauen sei unter den Nullpunkt gesunken. Er könne die Verantwortung gegen Ostpreußen nicht mehr tragen, wenn nicht bald sichtbare Maßnahmen getroffen würden.

Deswegen bitte er um das Einverständnis des Reichsministeriums zur Besetzung der bereits beschlossenen Verwaltungsstelle im Reichsministerium des Innern gemäß seinem Vorschlage5. Weiter befürworte er dringend, daß ein Vertreter Ostpreußens in die Reichskanzlei einberufen würde.

Er habe davon abgesehen, dem Beschlusse des Reichsministeriums entsprechend6, eine Ressortbesprechung über die Ausgestaltung der Verwaltungsstelle und die Personalfragen einzuberufen, da er angenommen habe, daß wegen der Etatsfrage keine besondere Beratung erforderlich sei. Wegen der Bedenken der Reichskanzlei gegen die Einberufung eines Vertreters Ostpreußens habe er Vortrag erbeten. Es sei aber nicht dazu gekommen.

Den Antrag auf Genehmigung der Stelle eines Staatssekretärs in seinem Ministerium stelle er jetzt nicht. Er lege aber größten Wert darauf, daß der Vertreter Ostpreußens, der in sein Ministerium einberufen werde, die Ministerialdirigentenzulage erhalte, damit er besonders gehoben sei.

Konkrete Personalvorschläge werde er machen, sobald das Reichsministerium seinem Antrage zugestimmt habe.

Auch der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß vor weiteren sachlichen Beratungen die personelle Frage gelöst werden müsse. Hervorragende Vertreter Ostpreußens wollten mit der Reichsregierung nur weiterverhandeln, wenn ein Vertrauensmann für sie ernannt würde.

Staatssekretär Popitz erklärte, das Reichsfinanzministerium habe zu dem Vorschlage des Reichsministers des Innern bisher noch nicht Stellung genommen.[1109] Politische Forderungen dürften nicht an der Kostenfrage scheitern. Gegen die Bewilligung neuer Beamtenstellen habe aber das Reichsfinanzministerium Bedenken. Er schlage vor, diese Entscheidung bis zu den Etatsberatungen zurückzustellen. Mittel zur kommissarischen Einberufung von Vertretern Ostpreußens in die Ministerien seien vorhanden.

Der Reichssparkommissar äußerte ebenfalls Bedenken wegen der personellen Ausgestaltung der grundsätzlich beschlossenen Verwaltungsstelle, insbesondere wegen der Einrichtung einer Dirigentenstelle. Der Abbau dieser Stellen werde allgemein angestrebt, sie begegneten weitgehender Opposition. Die Schaffung einer neuen Dirigentenstelle sei schwierig, zumal wenn sie nicht nach dem Aufgabenkreis und der Zahl der Mitarbeiter unbedingt erforderlich sei. Er bat, bei der weiteren Prüfung der Frage beteiligt zu werden.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß das Reichskabinett beschlossen habe, daß über die Frage, ob und welche kommissarischen Beamten einzuberufen seien, eine Ressortbesprechung abgehalten würde. Der Ausschuß der Verwaltungsstelle solle nach Art des Handelspolitischen Ausschusses der Reichsregierung organisiert werden, jedoch so, daß die entsprechenden preußischen Ministerien zugezogen würden. Durch den Kommissar Ostpreußens beim Preußischen Staatsministerium erhalte Preußen angeblich eine Stimme mehr als das Reich in diesem Ausschuß. Damit sei der Antrag auf Einberufung eines Vertreters Ostpreußens in die Reichskanzlei begründet worden7.

Tatsächlich beständen dagegen Bedenken, weil sich nicht übersehen lasse, wie diesem Kommissar im Geschäftsbereich der Reichskanzlei ausreichende Arbeit zugewiesen werden könnte. Zudem müsse dann auch Oberschlesien berücksichtigt werden.

Die Verwaltungsstelle beim Reichsministerium des Innern könnte unter Ministerialdirektor Dammann jetzt bereits in Tätigkeit treten. Ihre weitere Ausgestaltung könnte weiteren Besprechungen vorbehalten bleiben. Der Reichsminister des Innern und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft könnten von sich aus Kommissare Ostpreußens einberufen.

Auf Vorschlag des Reichsministers des Innern wurde beschlossen, die noch unentschiedenen Fragen der Vertretung der ostpreußischen Interessen in den obersten Reichsbehörden in einer Chefbesprechung zu behandeln, zu der der Reichssparkommissar zugezogen werden soll. Das Reichsministerium des Innern wird die zuständigen Minister alsbald hierzu einladen. Die endgültige Entscheidung des Reichsministeriums soll Mitte der kommenden Woche getroffen werden8.

Fußnoten

4

Offenbar Anspielung auf die Königsberger Rede des RK vom 19.9.27; siehe Dok. Nr. 298, Anm. 2.

5

Am 11.11.27 hatte StS Zweigert im Auftrag des RIM an StS Pünder einen Vorschlag für die personelle und sachliche Ausstattung eines „Reichskommissariats für die östlichen Grenzgebiete“ im RIMin. übersandt. Danach sollte im RIMin. die Stelle eines zweiten Staatssekretärs geschaffen werden, der die Geschäfte eines Reichskommissars für die östlichen Grenzgebiete wahrnehmen sollte. Diesem Reichskommissar sollten unterstellt werden: 1 Ministerialrat mit Dirigentenzulage als Stellvertreter, 2 Oberregierungsräte, 2 Ministerialamtmänner, 1 Regierungsoberinspektor (R 43 I /1852 , Bl. 328–330; vgl. dazu die Aufzeichnung Feßlers vom 25. 11., ebd., Bl. 344).

6

Siehe den Kabinettsbeschluß vom 27. 10.: Dok. Nr. 328, P. 2 am Schluß.

7

Siehe dazu den Vermerk Feßlers vom 26. 11. (R 43 I /1852 , Bl. 346 f.).

8

Siehe Dok. Nr. 357, P. 3.

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