1.140.1 (ma32p): Ostpreußen.

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Ostpreußen.

Ministerialdirektor Dammann berichtete über das Ergebnis der Ressortbesprechung vom 20. Dezember 19271 und verlas den Entwurf einer Pressenotiz,[1183] die nach dem Kabinettsrat am 21. Dezember2 abends ausgegeben werden solle.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß unmöglich 60 Millionen RM im Nachtragsetat für 1927 angefordert werden könnten. Gegen die geplante Veröffentlichung habe er keine Bedenken, wenn Preußen tatsächlich die Lastensenkung durchführt.

Ministerialdirektor Posse erklärte, der Reichswirtschaftsminister trete dafür ein, daß für Ostpreußen eine runde Summe, etwa 50 Millionen ausgeworfen und dem Oberpräsidenten der Provinz zur Verteilung übermittelt würden. Die Verteilung solle dann im Benehmen mit dem Reich und Preußen erfolgen. Preußen soll sich mit etwa einem Drittel der Summe beteiligen.

Der Preußische Finanzminister erklärte, nicht in der Lage zu sein, rund 17 Millionen aufzubringen. Ostpreußen sei im Wohnungsbau und in den Schullasten erheblich mehr unterstützt worden als die anderen Landesteile. Dem Vorschlage müsse er widersprechen.

Der Preuß. Ministerpräsident erklärte die Bereitwilligkeit Preußens, sich an der zweitstelligen Beleihung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes mit 5 Millionen RM zu beteiligen. An der Lastensenkung werde Preußen mitwirken. In Frage kämen in erster Linie die Schul- und Kreiskommunallasten. Er könne sich jedoch auf keine bestimmte Summe festlegen; die erforderlichen Beträge müßten entsprechend der jeweiligen Lage im Etat angefordert werden.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt es für geboten, daß neben der Pressenotiz eine Anweisung an die Presseabteilung der Reichsregierung gegeben werde, in welchem Sinne diese auf Anfragen Auskunft zu geben habe.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers führte aus, es ginge nicht an, daß lediglich das Reich mit der Hilfsaktion für Ostpreußen belastet würde. Er erbitte die Feststellung, daß Preußen bereit sei, sich an den einmaligen und den dauernden Belastungen zu beteiligen.

Der Reichsminister der Finanzen schloß sich diesen Wünschen an3.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Preußische Staatsregierung mit der Erklärung des Stellvertreters des Reichskanzlers einverstanden sei.

Im übrigen wurde der Wortlaut der Pressenotiz besprochen. Die endgültige Formulierung ergibt sich aus der Anlage4.

Fußnoten

1

In der Ressortbesprechung vom 20. 12., an der die zuständigen Reichs- und pr. Ressorts teilnahmen, wurde ein spezifizierter Vorschlag des RIMin. über die öffentlichen Aufwendungen zugunsten Ostpreußens erörtert (für Kreditmaßnahmen 15 Mio RM einmalig und 7 Mio jährlich verlorene Zuschüsse, dazu 11 Mio einmalig und 20 Mio jährlich Kredite; für Lastensenkung 21,5 Mio jährlich verlorene Zuschüsse und 3 Mio als einmaliger Kredit; für Tariferstattung jährlich 7 Mio verlorene Zuschüsse). „Ministerialdirektor Nobis erklärte für Preußen zunächst unverbindlich, daß Preußen bereit sein werde, von den 20 Millionen, die für zweitstellige Hypotheken vorgesehen seien, 5 Millionen zu übernehmen und für die Lastensenkung jährlich etwa 10 Millionen bereitzustellen. Das Reichsfinanzministerium ließ erkennen, daß es voraussichtlich einer Aufwendung von 50–60 Millionen als einmalige Hilfeleistung zustimmen werde.“ (Vermerk MinR Feßlers über die Ressortbesprechung vom 20.12.27 mit Anlagen, in R 43 I /1853 , Bl. 134–140).

2

Siehe Dok. Nr. 383.

3

Danach gestrichen: „Der Preußische Ministerpräsident erklärte hierauf, daß er an seiner bereits abgegebenen Erklärung festhalte.“

4

Siehe Dok. Nr. 383, Anm. 5.

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