1.216.4 (ma32p): 4. Gestaltung der Verfassungsfeier am 11. August 1928.

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[1428]4. Gestaltung der Verfassungsfeier am 11. August 1928.

Der Reichskanzler trug vor, daß er es nach den praktischen Erfahrungen der vergangenen Jahre für dringend erwünscht und zweckmäßig halte, wegen der Feier des Verfassungstages mit Preußen und der Stadt Berlin rechtzeitig in Verbindung zu treten, um möglichst eine gemeinsame Feier zustande zu bringen. Zur Erreichung dieses Zieles seien auch schon gemeinsame Vorbesprechungen der beteiligten Zentralstellen in die Wege geleitet worden.

Nach kurzer Aussprache stellte der Reichskanzler das Einverständnis des Kabinetts dazu fest, daß die Reichsregierung an diesen Besprechungen weiter in förderlichem Sinne teilnimmt13.

Fußnoten

13

Aktenmaterial über Vorbereitung und Durchführung der Verfassungsfeier in R 43 I /571 .

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