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[Anlage4]

Überblick über gegenwärtigen Stand und nächste Zukunft der

Reparationsfrage. [Durchschrift]

I. Heutige Lage.

1) Gegenwärtige Durchführung des [Dawes-]Plans.

Das natürliche Kapitalbedürfnis der deutschen Wirtschaft wird noch auf längere Zeit dazu führen, daß die Handelsbilanz passiv bleibt oder jedenfalls nicht so aktiv wird, daß eine Bezahlung der Reparationsleistungen aus Exportüberschüssen möglich wäre. Dennoch steigen die Reparationsleistungen.

Der Transfer ist bisher äußerlich reibungslos vor sich gegangen. Sachlieferungen haben zugenommen, die Reparationsabgaben bringen steigende Ergebnisse, der Bartransfer hat in höherem Maße eingesetzt.

Die Aufbringung unserer Eisenbahnzahlungen hat keinerlei technische Schwierigkeiten, wohl aber ein Festhalten wirtschaftlich zu hoher Frachtsätze zur Folge gehabt. Die Industriezahlungen haben nach außen nicht versagt. Dagegen wirft die Aufbringung der Haushaltsleistungen, wie die außergewöhnlichen Mittel zur Balancierung des Haushalts 1927/28 zeigen, bereits recht schwierige Fragen auf.

[851] Wenn die deutschen Reparationsleistungen bisher äußerlich reibungslos bewerkstelligt wurden, so können doch darin Proben dauernder Leistungsfähigkeit nicht gefunden werden.

2) Auffassung des Auslandes.

Die interalliierten Schuldenzahlungen5 sind zur Zeit im Flusse. Frankreichs Schuldenabkommen sind aber formell noch nicht abgeschlossen6. Die jetzige Politik der französischen Regierung zeigt das Bestreben, sich zunächst soviel Reparationsleistungen wie möglich zu sichern und im übrigen die auf Grund des Londoner Abkommens7 errungene Position mit allen Mitteln auszunutzen, um eine günstigere Regelung der eigenen Schuldenverpflichtung herbeizuführen.

Die gleiche Tendenz läßt sich aus der Churchillschen Unterhausrede vom April ds. Js.8 entnehmen.

Die Politik der Vereinigten Staaten hat sich in der Schuldenpolitik9 zwischen Mellon und Churchill deutlich abgezeichnet. Indem Amerika die Alliierten darauf verweist, daß sie durch die Reparationszahlungen instand gesetzt würden, ihre Schulden an Amerika zu bezahlen, hat es sich praktisch als Hauptnutznießer der Reparationszahlungen bekannt. Der Fall verringerter deutscher Zahlungen würde die Argumentation Mellons schwächen. Deshalb ist auch bei der amerikanischen Regierung das gleiche Ziel wie bei den Alliierten zu unterstellen, die Möglichkeiten des Plans bis auf weiteres voll auszunutzen.

Sicherlich besteht in den Vereinigten Staaten bei der Regierung wie bei der öffentlichen Meinung aus innerpolitischen Gründen starke Abgeneigtheit, sich der Frage der interalliierten Schuldenlösung und ebenso einer Neuregelung der Reparationen vor den nächsten Präsidentenwahlen, d. i. vor November n. Js., zuzuwenden.

II. Einstellung Deutschlands zum Sachverständigenplan10.

Sie wird in der Hauptsache durch drei Faktoren bestimmt, die zugleich grundlegende Forderungen der Sachverständigen darstellen und sich als Schutz Deutschlands gegen überspannte Schulden[ein]treibung auswirken können.

1) Währungsstabilität.

Sie ist der wichtigste Pfeiler des Plans und damit zugleich das wichtigste Kampfmittel für die Endregelung der Schuldenfrage.

[852] Die Bestimmungen über den Währungsschutz sind bindende Vertragsklauseln; der Währungsschutz geht jeder Reparationsleistung vor. Das Transfer-Komitee muß dies beachten.

Die Einstellung des Transfer-Komitees zu dieser Pflicht ist eine andere als die der deutschen Regierung, weil das Komitee von dem Ziele geleitet wird, ein Höchstmaß an Transfers aus Deutschland herauszuholen.

2) Ausfuhrüberschuß.

Nach der Auffassung der Sachverständigen können die Reparationsleistungen Deutschlands nur durch einen Ausfuhrüberschuß finanziert werden11. Dabei spielt außer der Handelsbilanz die Beschaffenheit der Zahlungsbilanz eine gewichtige Rolle. Ein solcher Überschuß fehlt zur Zeit und ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

Die Bemerkungen des Generalagenten in seinem letzten Jahresbericht über den Ausgleich der Bartransfers durch den Überschuß der Handels- und Zahlungsbilanz12 werden dem Sachverhalt nicht gerecht.

Die Frage, ob der erforderliche Ausfuhrüberschuß erzielt werden kann, hängt einerseits von dem Gesamtaufbau der deutschen Wirtschaft, andererseits von dem Verhalten der Absatzländer, namentlich auch unserer Gläubiger ab. Ausfuhrförderung mit außerordentlichen Mitteln läßt sich, um den technischen Apparat zu beschäftigen und auf der Höhe zu halten, wie in anderen Ländern so auch in Deutschland vorübergehend nicht vermeiden. Sie ist jedoch nur in den Grenzen des Haushalts möglich und überdies streng auf solche Fälle zu beschränken, in denen die Erschließung dauernder Märkte erreicht werden kann. Entscheidendes Gewicht ist darauf zu legen, daß der ungerechtfertigte Schein deutscher Leistungsfähigkeit vermieden wird.

3) Lebensstandard.

Der Sachverständigenplan sichert dem deutschen Volke einen Lebensstandard zu, der nicht schlechter ist als der der reparationsberechtigten Völker. Die Bedeutung dieses Grundsatzes ergibt sich aus dem Leitsatz der Sachverständigen, daß die Reparationsleistungen eines gegebenen Jahres geändert werden müßten, wenn sie zusammen mit einem unerläßlichen Mindestmaß innerer Ausgaben die deutsche Steuerkraft übersteigen13. Materialbeschaffung als Unterlage für die Anpassung unserer Verpflichtungen unter diesem Gesichtspunkt erscheint daher notwendig. Der gebotene Beweis kann nur gelingen, wenn sich die Ausgaben bei aller öffentlichen Wirtschaft, einschließlich derer der Länder und Gemeinden, und bei der Privatwirtschaft in gesunden Bahnen bewegen.

III. Einzelne Fragen.

1) Vorleistungen.

Vorleistungen auf die künftigen Reparationsverpflichtungen ebenso wie Rückstellungen im Innern hierfür unterliegen schwersten Bedenken, weil sie

a) die Lastenverteilung der nächsten Jahre verschieben;

[853] b) falsche Vorstellungen über die gegenwärtige wahre Leistungsfähigkeit Deutschlands erwecken;

c) unübersehbare Berufungen nach sich ziehen müssen.

2) Anleihe- und Geldpolitik.

Die Auslandsanleihen haben die wirkliche Lage Deutschlands vielfach in zu günstigem Licht erscheinen lassen. Wenn auch Auslandsanleihen zum Aufbau der deutschen Wirtschaft zur Zeit nicht entbehrt werden können, so tragen sie doch häufig die Gefahr in sich, zu überflüssigen Ausgaben zu verleiten und daher einen nicht vorhandenen Wohlstand vorzutäuschen oder den Vorwurf der Verschwendung zu begründen. Außerdem erleichtern die durch sie einfließenden Devisen den Transfer über das dem Stande der deutschen Wirtschaft entsprechende Maß, da sich die Erkenntnis, daß es sich hier nur um einen unechten Überschuß fremder Zahlungsmittel handelt, bei den entscheidenden Stellen noch nicht praktisch ausgewirkt hat. Daher ist eine zurückhaltende Politik gegenüber Auslandsanleihen am Platze, und zwar unter allen Umständen dann, wenn eine produktive Verwendung der Anleihemittel nicht sichergestellt ist.

Auch die Ansammlung von Reparationsgeldern ohne Transfer bietet Gefahren, mag sie zu kurzfristigen oder langfristigen Anlagen im Inland führen14. Sie verlängert die Unklarkeit über die wirkliche Leistungsfähigkeit Deutschlands, sie schafft unter Umständen Überfremdung, führt zu einer ständig wachsenden Verschuldung der Substanz und erschwert, infolge der Möglichkeit der Zurückziehung der Gelder, die notwendigen langfristigen Dispositionen der Wirtschaft.

Zu einer geordneten Geld- und Kreditwirtschaft gehört auch die ordnungsmäßige Verwaltung öffentlicher Gelder. Die beste Form hierfür bleibt zu suchen.

3) Wohlstandsindex15.

Es ist verfehlt, dem Problem des Wohlstandsindexes in der Öffentlichkeit Beachtung zu schenken und seine Beseitigung als erstes Ziel öffentlich zu fordern. Dazu besteht auch angesichts des von der Repko bisher geübten Verhaltens kein Anlaß.

IV. Nächste Zukunft.

Die Weiterführung der Reparationspolitik erfordert zunächst eine Durchführung des Londoner Abkommens ohne grundsätzliche Änderungen.

Eine Aufrollung der Reparationsfrage im Sinne einer Abänderung des Dawesplans läßt im gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Gegenforderungen erwarten:

[854] a) Festlegung der deutschen Verpflichtungen auf zwei Generationen mit Rücksicht auf die in dem interalliierten Schuldenabkommen vereinbarten Fristen;

b) übertriebene Forderung der Höhe nach, gestützt auf eine falsche Beurteilung der Leistungsfähigkeit Deutschlands;

c) Vorleistungen und Verzicht auf den Währungsschutz bei der Mobilisierung der Eisenbahn- und Industrieobligationen;

d) Ausdehnung der Sachlieferungen auf die nicht reparationsberechtigten Länder und Verschiebung der Anteile unter ihnen.

Zurückhaltung ist zunächst geboten.

Insbesondere muß vermieden werden, daß die Frage einer Endlösung des Reparationsproblems von deutscher Seite vor den nächsten amerikanischen Präsidentschaftswahlen, d. i. vor November n. Js., aufgerollt wird16. Es muß auch vermieden werden, daß die Haushaltsentwicklung ein früheres Handeln erzwingt. Das Haushaltsgleichgewicht ist eine fundamentale Stütze des Plans. Seine Erhaltung ist eine entscheidende Pflicht der deutschen Regierung. Auf äußerste Bemühungen um Deckung wird daher nicht verzichtet werden können, sollen nicht der Gegenseite bei dem Kampf um den Dawesplan wirksame Waffen in die Hand gespielt werden. Insbesondere werden Anleihebewilligungen, die nicht durch die Lage des Geldmarkts gerechtfertigt sind, unterbleiben müssen. Ein Defizit wird zu vermeiden sein.

Das Verlangen nach Abänderung des Dawesplans, gestützt auf einen Defizitetat, würde zu den angeführten Gefahren die weitere in sich tragen, daß die Gegenseite dauernde Einmischung in innere deutsche Verhältnisse, d. h. die bisher abgewandte Finanzkontrolle, fordern könnte. Der Defizitetat ist auch insofern eine schlechte Grundlage des Änderungsbegehrens, als eine günstige Entwicklung der Einnahmen das Verlangen nachträglich als ungerechtfertigt erscheinen lassen kann.

Der Zeitpunkt des Handelns kann daher immer nur dann gegeben sein, wenn ein Etat sich nachträglich als nicht hinreichend erwiesen hat.

Im gegenwärtigen Augenblick würde überdies eine Anregung, den Dawesplan abzuändern, die Freigabe deutschen Eigentums in Amerika gefährden17. Sie würde ferner die Rheinlandräumung deswegen erschweren, weil die Besatzung des Rheinlandes nach der Theorie P[oincarés] zwei Zwecken dient, der Sicherheit Frankreichs und der Sicherung der Reparationszahlungen. Diese Leistungen im gegenwärtigen Zeitpunkt durch unsere Anträge ungewiß zu machen bedeutet, Poincaré den einen Vorwand schaffen, nachdem der andere durch Bereinigung der Ostfestungsfragen18 soeben beseitigt ist.

Sind die Voraussetzungen zum Handeln erfüllt, so darf als Ziel nicht die Revision des Dawesplans, sondern die in ihm vorgesehene Endregelung gefordert werden. In erster Linie muß dann versucht werden, die Mittel zu nutzen, die der Dawesplan selbst vorsieht. Also nicht Erleichterungen in Abänderung[855] des Dawesplans, sondern Erleichterungen in Anwendung des Dawesplans wären zu fordern.

Als solche Mittel kämen in Betracht:

1. Berufung auf Teil I Abschnitt VIII a des Planes19.

Wenn die Reparationszahlungen zusammen mit einem unerläßlichen Mindestmaß innerer Ausgaben deutsche Steuerkraft übersteigen und dadurch Haushalts- und Währungsstabilität gefährdet wird, ist nach den Sachverständigen eine Anpassung (adjustment) der Verpflichtungen des laufenden Jahres der mögliche Ausweg.

2. Antrag an das Transfer-Komitee, im Hinblick auf die Ansammlung der Reparationsgelder und die Bedrohung der Wirtschafts- und Haushaltslage, vorübergehend von der Einforderung der deutschen Leistungen abzusehen.

3. Berufung auf das Fehlen des für die Reparationszahlungen auf die Dauer erforderlichen Ausfuhrüberschusses.

4. Berufung auf den Grundsatz, daß die deutsche Lebenshaltung infolge der Reparationsleistungen nicht unter die der Nachbarländer sinken darf.

(Zu 3 und 4 ist jedoch zu berücksichtigen, daß anders als in den Fällen 1 und 2 ein besonderer Antrag zur Geltendmachung hierfür nicht vorgesehen ist).

V. Taktisches Verhalten (Vorbereitung aktiver Reparationspolitik).

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß der gegenwärtige Zeitpunkt für ein aktives Handeln ungünstig ist. Abwarten der richtigen Zeit unter den vorstehenden Gesichtspunkten ist unerläßlich. In Vorbereitung einer aktiven Reparationspolitik erfordert die gegenwärtige Lage

a) sachlich: Zurückhaltung amtlicher Stellen (und zwar nicht nur des Reiches, sondern auch der Länder und Gemeinden) bei der Kritik des Dawesplans. Unterstützung privater Stellen der Wirtschaft und Wissenschaft sowie Verwendung der in ihnen vorhandenen geeigneten Kräfte bei einer sachlichen Kritik. Dabei wird darauf Bedacht zu nehmen sein, daß die Wirtschaftsvorgänge weder in zu günstigem, noch in zu ungünstigem Lichte erscheinen.

b) formell: Zusammenfassung aller Kräfte, Gewinnung der erforderlichen Stoßkraft.

Einheitliche Arbeit, einheitliche Meinung der amtlichen Stellen zur Erreichung des gleichen Ziels. Fühlungnahme mit Parlament und Wirtschaftsvertretungen. Einheitliches Handeln, insbesondere gegenüber den Reparationsinstanzen (Generalagenten). Die Reichsregierung wird diesen Instanzen gegenüber von dem Reichsminister der Finanzen vertreten. Die Sprache ihnen gegenüber wird in allgemeinen Fragen durch Kabinettsentschließung geregelt. Im übrigen soll die enge Zusammenarbeit der nächstbeteiligten Dienststellen (Reichsfinanzministerium, Auswärtiges Amt, Reichswirtschaftsministerium) durch Bildung eines reparationspolitischen Ausschusses gesichert werden, dem neben dem Reichsfinanzminister als Vorsitzenden der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichswirtschaftsminister sowie der Staatssekretär und der zuständige Ministerialdirektor jedes der drei Ministerien angehören.

Fußnoten

4

Die folgende Aufzeichnung ist auch abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 28.

5

Zum Zusammenhang zwischen interall. Schulden und dt. Reparationsleistungen siehe: Wandel, Die Bedeutung der Vereinigten Staaten von Amerika für das deutsche Reparationsproblem 1924–1929, S. 134 ff., 162 ff.

6

Siehe dazu: ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 251.

7

Londoner Abkommen vom 16.8.24 (unterzeichnet am 30.8.24) über die Durchführung des Dawes-Plans (RGBl. 1924 II, S. 290 –357).

8

Rede Churchills vom 11.4.27: Parliamentary Debates, House of Commons, 5. Serie, Bd. 205, Sp. 76–80.

9

Statt „Schuldenpolitik“ wohl richtig „Schuldenpolemik“; vgl. ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 28, Anm. 4.

10

Sachverständigenplan = Dawes-Plan; Text: „Die Berichte der von der Reparationskommission eingesetzten beiden Sachverständigenkomitees vom 9. April 1924“, dreisprachige amtliche Ausgabe, Berlin 1924 (auch RT-Bd. 382 , Drucks. Nr. 5 ); weiterhin als „Sachverständigenplan“ zitiert.

11

Vgl. Sachverständigenplan, S. 18.

12

Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen (Gilbert) vom 30.11.26, Berlin 1927, S. 89 ff.

13

Siehe Sachverständigenplan, S. 11.

14

Nach dem Sachverständigenplan (S. 37, 137 ff.) sollten die Reparationsbeträge, die nicht an die Gläubigermächte transferiert werden konnten und sich auf dem Konto des Reparationsagenten ansammelten, in Dtld. angelegt werden.

15

Nach dem Sachverständigenplan (S. 13 ff., 99 f.) sollte Dtld. ab dem 6. Reparationsjahr (1929/30) außer der normalen Reparationsannuität von 2½ Mrd. RM bei günstiger Wirtschaftsentwicklung veränderliche Zusatzzahlungen leisten, die nach einem kombinierten „Wohlstandsindex“ zu berechnen waren; siehe auch RGBl. 1924 II, S. 300  f.

16

Vgl. dazu: ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 18; Bd. V, Dok. Nr. 88 und 89; Bd. VI, Dok. Nr. 61.

17

Siehe dazu: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 89, letzter Absatz.

18

Siehe Dok. Nr. 245, Anm. 10.

19

Sachverständigenplan, S. 11 ff.

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