1.53.1 (ma32p): Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung.

[Das Reichskabinett setzte die Beratung über die Besoldungsordnung der Wehrmacht fort1. Erörtert wurden die Bezüge der Besoldungsgruppen 21 (Schützen, Matrosen) bis 4 (Obersten). Der Preußische Finanzminister erklärte, im Preußischen Kabinett dafür Sorge tragen zu wollen, daß bei der Schutzpolizei nicht über die Gehaltssätze hinausgegangen werde, die das Reichskabinett für die Reichswehr beschlossen habe. „Zur Gehaltsregelung der Obersten bemerkte der Preußische Finanzminister, daß ihre völlige Gleichstellung mit den Ministerialräten,[919] also 12 600 RM, in Preußen auf besonders große Bedenken stoßen werde; gleichwohl beschloß das Reichskabinett, für die Obersten 12 600 RM festzusetzen.“ Die Sitzung wurde sodann auf nachmittags 4 Uhr vertagt2.]

Fußnoten

1

Zum ersten Teil der Beratung siehe Dok. Nr. 293.

2

Siehe Dok. Nr. 296.

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