1.94 (ma32p): Nr. 336 Vortragsnotiz des Regierungsrats Planck über die Phoebus-Angelegenheit. 11. November 1927

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[1062] Nr. 336
Vortragsnotiz des Regierungsrats Planck über die Phoebus-Angelegenheit. 11. November 1927

R 43 I /603 , Bl. 94–96

Betr. Phoebus-Film-Angelegenheit, 1. Vorbericht des Staatsministers a. D. Saemisch1.

Die Geldmittel des Kapitäns zur See Lohmann.

Kapitän zur See Lohmann verfügte insgesamt über rund 12,6 Millionen Reichsmark. Hiervon entstammten rund 11,5 Millionen geheimen Fonds der Marineleitung (Ruhrfonds, Erlös aus dem Verkauf von Minen und Prisenschiffen, Restgelder aus dem Kriegsgefangenentransport). Es entstammten rund 1,150 Millionen Reichsmark dem Haushalt. Ferner standen Bankzinsen, Überschüsse aus Unternehmungen und private Gelder zur Verfügung.

Die 10 Millionen Reichsmark aus dem Ruhrfonds sind von General Wurtzbacher für geheime Zwecke der Marine dem damaligen Chef der Marineleitung Behncke zur Verfügung gestellt worden. Mit ihrer Verwendung für Zwecke der maritimen Landesverteidigung wurde Kapitän Lohmann beauftragt. Seine Tätigkeit ist demnach in der Marineleitung bekannte und von ihr gedeckte Maßnahmen[1063] und in solche zu scheiden, die der Marineleitung unbekannt waren und von ihr nicht gebilligt werden.

1. Vom Chef der Marineleitung gebilligte Maßnahmen:

Phoebus-Film-Gesellschaft.

Bürgschaftsleistung für Kredit der Giro-Zentrale über 3 Millionen Reichsmark März 1926, gegengezeichnet von Geßler, Reinhold, Zenker.

Kauf eines Hauses Lützowufer 3.

Finanzierung der Navis GmbH zur Verwaltung der Schnellboote.

Finanzierung der Trayag zur Instandhaltung und zum Bau der Schnellboote.

Bau des Rotorschiffes „Barbara“.

Bau des Tankschiffes „Hansa“.

Unterstützung des Deutschen Hochsee-Sport-Verbandes „Hansa“, Berlin.

Unterstützung der Hanseatischen Jachtschule Neustadt.

Unterstützung der Tebeg, die im übrigen von der Marineleitung selbst aus Haushaltsmitteln betrieben wird.

2. Vom Chef der Marineleitung nicht gebilligte Maßnahmen:

Phoebus-Film-Gesellschaft.

Erwerb eines Aktien-Pakets im Wert von 1,75 Millionen Reichsmark. Gewährung eines Darlehens von 1 057 770 Reichsmark. Garantie für einen Kredit der Diskonto-Gesellschaft am 29.1.1927 über 3,5 Millionen Reichsmark. Garantie für einen Kredit von Mendelssohn am 29.6.1927 über 920 000 Reichsmark. Darlehen von 270 000 Reichsmark.

Erwerb der Aktienmehrheit des Berliner Bankvereins.

Erwerb des Hauses Tiergartenstraße 16.

Finanzierung der Casparwerke.

Finanzierung der Bergungsstudien-Gesellschaft.

Charakteristik der verschiedenen Geschäfte in Stichworten.

1. Phoebus-Film-Gesellschaft.

Die erste Einflußnahme Juni 1924 durch Gewährung eines Darlehens. Anfang 1925 Übernahme des Aktienpaketes im Wert von 1,75 Millionen Reichsmark. Gründe: Verhütung amerikanischer Überfremdung, Sicherstellung einer nationalen Film-Gesellschaft, Nachrichtengewinnung durch die Organe der Gesellschaft im Auslande.

Bürgschaft über 3 Millionen März 1926. Außer den Unterzeichnern der Bürgschaft beteiligt die Reichstagsabgeordneten Scholz und Koch-Weser. Von der Bürgschaft sind bis 10.8.27 zurückgezahlt 1 120 000 Reichsmark.

Neu hinzu kamen: Kredit der Diskonto-Gesellschaft 3,5 Millionen, Kredit von Mendelssohn 920 000 Reichsmark. Darlehen des Berliner Bankvereins 270 000 Reichsmark.

Der vorläufige Bilanzentwurf sieht 500 000 Reichsmark Verlust vor.

2. Navis.

Aufsichtsbehörde für die auch dem Reichskabinett vorgetragenen Schnellboote. Geschäftsführer: ein früherer Marine-Intendantur-Beamter Haupt. Geschäftsführung[1064] und Gehälter nicht zu beanstanden. Geschäftshaus: Lützowufer 3, das hierfür aus Mitteln des Kapitäns Lohmann erworben wurde.

3. Trayag.

Baufirma für Schnellboote und private Aufträge. Ebenfalls Gründung von Lohmann. Sitz: Travemünde. Geschäftsführung und Gehälter nicht zu beanstanden.

4. Rotor-Schiff „Barbara“,

dem Rechnungsausschuß des Reichstags bekannt. Für Versuchszwecke gebaut.

5. Tankschiff „Hansa“.

Vom Reichsfinanzministerium wurde für den Bau dieses für die Flotte notwendigen Schiffes vom Schichau-Kredit 3 Millionen abgezweigt und über Kapitän Lohmann geleitet. Das Schiff ist noch im Bau.

6. Deutscher Hochsee-Sport-Verband „Hansa“, Berlin,

betreibt mit Billigung der Marineleitung Ertüchtigung deutscher junger Männer auf rein seemännischem Gebiet ohne militärische Nebenzwecke. Läßt ferner jedes Jahr 30 Flugschüler ebenfalls seemännisch ausbilden.

7. Hanseatische Jachtschule, Neustadt.

Ausführendes Organ zu Nr. 6 nimmt mit Sitz in Neustadt in Holstein die Ausbildung vor. Geschäftsführung beider scheint nicht zu beanstanden. Ein Sohn von Reichsminister a. D. Koch ist dort ausgebildet worden.

8. Tebeg.

Im Februar 1925 auf Anregung der Marineleitung gegründet, befaßt sich mit vorbereitenden kriegswirtschaftlichen Studien, soweit solche der Marineleitung durch den Friedensvertrag verwehrt sind. Die Tebeg hat ihren Sitz im Hause Lützowufer 3 und zahlt hierfür die übermäßig hohe Miete von 40 000 Reichsmark, wodurch Mittel aus dem Haushalt der Navis zufließen, die das Haus besitzt. Es werden hierdurch also die Geheimfonds Lohmann bereichert.

9. Erwerb der Aktien-Majorität des Berliner Bankvereins.

Lohmann glaubte für seine Transaktionen eine eigene Bank haben zu müssen. Er erwarb daher Anfang 1925 für 1 650 000 Reichsmark Aktien. Nach Verringerung des Aktien-Kapitals Anfang 1927 beträgt der Anteil Lohmanns zur Zeit von einem Gesamtkapital von 1,5 Millionen Reichsmark nominell 825 000 Reichsmark. Ein abschließendes Urteil des Staatsministers Saemisch liegt noch nicht vor.

10. Erwerb des Hauses Tiergartenstraße 16.

Das Grundstück grenzt an das Reichswehrministerium an, mit dem Reichsfinanzministerium war über den Erwerb ohne Erfolg verhandelt worden. Nach Scheitern dieser Verhandlungen erwarb Lohmann Haus und Grundstück für rund 1,9 Millionen Reichsmark. Monatliche Barzuschüsse, die zur Unterhaltung des Hauses erforderlich sind, 1000–1500 Reichsmark.

11. Finanzierung der Casparwerke.

Da das Verkehrsministerium angeblich zu sehr auf Landflugzeuge eingestellt war, glaubte Lohmann eine Firma besonders für Wasserflugzeuge erwerben zu sollen. Hierfür wurden zunächst für 300 000 Reichsmark Aktien der Casparwerke übernommen. Später wurden diese von Dr. Caspar selbst durch 110 000 M in bar und eine 10jährige Rente von monatlich 2000 Mark abgegolten.[1065] Von letzterem Vertrage hat Reichsminister a. D. Koch Kenntnis. Weitere Einschüsse sind außerdem noch vorgenommen worden.

12. Bergungsstudien-Gesellschaft.

Hier wurde durch Lohmann eine angeblich für die Marine wichtige Erfindung finanziert. Die Gründung der Gesellschaft wurde durch Einschüsse von 63 367 Reichsmark ermöglicht. Die Gesellschaft ist Anfang 1927 stillgelegt worden. Die Liquidation wird voraussichtlich Gesamtverlust ergeben.

Vorwürfe gegen die persönliche Redlichkeit des Kapitäns Lohmann

und seiner Mitarbeiter.

Das Untersuchungsergebnis stellt fest, daß allem Anschein nach alle diese Vorwürfe unbegründet sind. Hierzu gehören:

1. Der Vorwurf der persönlichen Bereicherung durch Provisionen, Bezug von Beteiligungen etc.,

2. die mit der Persönlichkeit von Frau Ekimoff verknüpften Behauptungen. Weder hat Frau Ekimoff eine luxuriöse Wohnung innegehabt, noch hat sie übergroßes Gehalt bezogen.

Als Gesamtbild ergibt sich:

Kapitän Lohmann hat neben einer Reihe von der Marineleitung gewünschter Maßnahmen eine Anzahl eigenmächtiger Transaktionen begangen, die nicht gebilligt oder gedeckt werden können. Das Ziel persönlicher Bereicherung hat er dabei nicht gehabt. Die Angriffe in der Presse scheinen durch das Bestreben einer finanzkräftigen Zeitungsverlagsgruppe (nicht Mosse und nicht Scherl) entstanden zu sein, die Phoebus-Film-Gesellschaft erst zu ruinieren und dann aufzukaufen2.

Planck

Fußnoten

1

Am 8. und 9.8.27 hatten das „Berliner Tageblatt“ und der „Montag Morgen“ berichtet, daß die Phoebus-Filmgesellschaft mindestens 6½ Mio RM Subventionen aus Geheimfonds des RWeMin. bzw. der Marineleitung erhalten habe; die Gelder seien durch den Leiter der Seetransportabteilung, Kapitän Lohmann, vermittelt worden, der sich und seiner Freundin, einer Frau Ekimoff, dabei beträchtliche Vorteile verschafft habe; auch zu anderen Unternehmen unterhalte die Marineleitung Beziehungen, mit denen sich der RT noch zu befassen haben werde. Diesen Berichten, die zunächst vom RWeMin. dementiert wurden, folgten weitere Enthüllungen, die eine breite Pressediskussion auslösten (Zeitungsausschnittsammlung in R 43 I /603 , Bl. 9 ff.). Am 10.8.27 ließ sich RK Marx vom Chef der Marineleitung, Zenker, Vortrag halten. Zenker erklärte sich mit dem Vorschlag des RK einverstanden, die Untersuchung „der finanziellen Seite der Angelegenheit“ dem Präs. des Rechnungshofs Saemisch zu übertragen (Aufzeichnung Plancks in R 43 I /603 , Bl. 3 f.; Abdruck in ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 103). Durch Urkunde vom 13. 8. wurde Saemisch zum Kommissar des RK bestellt „zur Aufklärung des Sachverhalts bezüglich der in der Presse geschilderten Subventionierung der Phoebus-Filmgesellschaft sowie der anderen im Zusammenhang hiermit in der Presse behaupteten wirtschaftlichen Maßnahmen des Reichswehrministeriums“ (R 43 I /603 , Bl. 73). Mit Begleitschreiben vom 9.11.27 übermittelte Saemisch dem RK einen „vorläufigen Bericht“ über das Ergebnis seiner Untersuchungen, außerdem zwei Stellungnahmen des Chefs der Marineleitung vom 9. 11. zu der im Untersuchungsbericht angeschnittenen Frage der Verantwortung der Marineleitung für die verschiedenen Lohmann-Unternehmungen (Begleitschreiben Saemischs vom 9. 11. in R 43 I /603 , Bl. 8; der umfangreiche „Vorläufige Bericht“ Saemischs im Nachl. Saemisch , Nr. 175, Bl. 2–101; zwei Schreiben des Chefs der Marineleitung an den RWeM vom 9. 11. in R 43 I /603 , Bl. 89–91).

Die oben abgedruckte Vortragsnotiz Plancks (auch in ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 95) stützt sich auf den vorläufigen Untersuchungsbericht von Saemisch sowie auf die diesbezüglichen Stellungnahmen des Chefs der Marineleitung.

Zur „Phoebus-Affäre“ („Lohmann-Affäre“) vgl. Geßler, Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, S. 443 ff.; Köhler, Lebenserinnerungen, S. 236 ff.; „Der Kampf der Marine gegen Versailles 1919–1935“, bearb. von Kapitän z.S. Schüssler, in: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Bd. 34, hier bes. S. 552 ff.; Carsten, Reichswehr und Politik 1918–1933, S. 263 ff., 311 ff.; Dülffer, Weimar, Hitler und die Marine, S. 90 ff.; Rahn, Reichsmarine und Landesverteidigung 1919–1928, S. 214 ff.

2

Nach einer Aufzeichnung Plancks vom 12.11.27 nahm der RK an diesem Tage den Vortrag Saemischs „in der Angelegenheit Lohmann“ entgegen. Saemisch „ergänzte die Ausführungen seines schriftlichen Berichtes durch weitere Mitteilungen vertraulicher Art“. Es wurde vereinbart, daß nach der Rückkehr des RK aus Wien eine Aussprache zwischen dem RK, dem RAM, dem RFM und dem RWeM über die weitere Behandlung der Angelegenheit stattfinden solle. „Es bestand Einvernehmen zwischen dem Herrn Reichskanzler und Herrn Staatsminister Saemisch, daß ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß unter allen Umständen zu vermeiden sein werde. Herr Minister Saemisch bemerkte außerdem, bei dieser Untersuchung hätten sich doch auch in der Verwaltung der Haushaltsmittel durch das Reichswehrministerium so eigenartige Umstände herausgestellt, daß er anmelden müsse, daß der Rechnungshof sein bisheriges Verfahren, besonders vertrauliche Ausgaben des Reichswehrministeriums ohne weitere Nachfrage zu decken, wohl nicht mehr beibehalten können werde, oder aber daß der Rechnungshof im Benehmen mit den zuständigen parlamentarischen Instanzen ausdrücklich hierzu ermächtigt werden müsse.“ (Aufzeichnung Plancks vom 12. 11., R 43 I /603 , Bl. 93; siehe hierzu die undatierten Aufzeichnungen Saemischs „für den mündlichen Bericht an den Herrn Reichskanzler“, Nachl. Saemisch , Nr. 175, Bl. 118–151). – Das Kabinett beschäftigte sich mit dieser Frage in der Ministerbesprechung vom 22.11.27, 11 Uhr; siehe Dok. Nr. 345.

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