2.104.1 (mu11p): 1. Entwurf einer Verordnung über die Preise für Schlachtvieh, Ferkel und Läuferschweine.

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1. Entwurf einer Verordnung über die Preise für Schlachtvieh, Ferkel und Läuferschweine.

Reichsernährungsminister Dr. Hermes teilt mit, daß auf Grund des neulichen[261] Kabinettsbeschlusses eine nochmalige Prüfung der Vorlage stattgefunden habe2.

Geheimrat von Ostertag weist auf die schwere Krisis hin, die in der Fleischversorgung infolge der niedrigen Preise des Schlachtviehs drohe. Würden die Preise nicht erhöht, so sei eine Katastrophe zu befürchten.

Reichsernährungsminister Dr. Hermes betont: Er sei entschlossen, dahin zu wirken, daß die Landwirtschaft ihre pflichtmäßigen Lieferungen in vollem Umfange ausführe. Auf der anderen Seite müsse aber gezeigt werden, daß die Preispolitik der Reichsregierung den berechtigten Forderungen der Landwirtschaft entgegenkomme. Er bitte deshalb, der Vorlage zuzustimmen, damit der Schleichhandel in Fleisch abnähme.

ReichswirtschaftsministerSchmidt empfiehlt die Aufschiebung der Preiserhöhung bis nach den Wahlen.

ReichskanzlerMüller weist auf die Notwendigkeit hin, die öffentliche Meinung darüber aufzuklären, weshalb die Erhöhung unumgänglich sei.

Reichsernährungsminister Dr. Hermes schlägt angesichts der geltend gemachten politischen Bedenken vor, der Vorlage heute grundsätzlich zuzustimmen und ihn zu ermächtigen, Anfang Juni eine entsprechende Verordnung herauszubringen.

Reichsminister Dr. David bezweifelt, ob man in dieser Frage der neuen Regierung vorgreifen dürfe.

ReichskanzlerMüller teilt dieses Bedenken nicht und hält den Vermittlungsvorschlag des Reichsernährungsministers für einen gangbaren Weg.

Der Reichskanzler stellt dann fest, daß das Kabinett im Prinzip mit der Vorlage und den darin vorgesehenen Preisen einverstanden ist. Dementsprechend soll ein endgültiger Beschluß, der den Reichsernährungsminister ermächtigt, die Verordnung innerhalb einer Frist von einigen Tagen in Kraft zu setzen, Anfang Juni vom Kabinett gefaßt werden3.

Fußnoten

2

S. hierzu Dok. Nr. 78, P. 2. Nach der Neuvorlage des REM waren die Preise folgendermaßen festgesetzt worden: Für Schlachtrinder der Klassen A I bis C 420 bis 240 M, für Kälber 450 M, für Schweine (unter Ausschluß der Vertragsmästung) 350 M, für Schlachtschafe der Klassen I bis IV 400 bis 240 M.

3

In der Kabinettssitzung vom 3.6.20, P. 3 ermächtigte das RKab. den REM, die Preise im Reichsanzeiger zu veröffentlichen.

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