2.30.10 (mu11p): 10. Lage im Ruhrrevier.

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10. Lage im Ruhrrevier.

ReichskanzlerMüller teilt mit, daß zwischen England und Frankreich in der Auffassung der Ruhrrevierfrage eine ernste Differenz zu bestehen scheine10.

Fußnoten

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Die brit. Regierung war von dem Einmarsch frz. Truppen im Maingau überrascht worden und hatte sofort ihre ablehnende Haltung zu diesem Vorgehen bekundet. Gegen die Besetzung hatten sich auch die Regierungen Italiens und der Vereinigten Staaten ausgesprochen. Nachdem von der frz. Regierung erklärt worden war, sie habe vor der Besetzung das Einverständnis der Alliierten eingeholt, hatte der brit. Botschafter, Earl of Derby, in Paris am 9. 4. eine Note überreicht, in der ausgeführt worden war, daß die frz. Regierung durch ihren MinPräs. und ihre Vertreter in London und beim Obersten Rat wiederholt mitgeteilt hätte, sie würde keine selbständige Aktion vornehmen. Im Gegensatz hierzu stehe nun die Besetzung des Maingaus, die zu nachteiligen Folgen für die Befriedung Europas führen könne (DBFP 1st ser. vol. IX, Doc. No. 322). Die frz. Regierung wies diese Vorwürfe zurück und erklärte, daß ihr Vorgehen berechtigt gewesen sei, nachdem von Deutschland die Bestimmungen des VV über die neutrale Zone verletzt worden seien. Gleichzeitig machte sie auf weitere Vertragsverletzungen (nichterfüllte Schadensersatzverpflichtungen, Nichtauslieferung von Kriegsverbrechern, unzureichende Kohlenablieferung, ungenügende Entwaffnung) aufmerksam. Unter diesen Umständen seien Belgien und Frankreich zur Sicherung ihrer Grenzen und Durchsetzung ihrer Ansprüche gezwungen gewesen zu handeln, zumal Großbritannien auf das dt. Verhalten nicht reagiert habe (DBFP 1st ser. vol. IX, Doc. No. 336). Die brit. Regierung mißbilligte zwar die frz. Note, da sie nicht den wahren Sachverhalt wiedergebe, doch einigten sich die beiden Regierungen dahin, daß die künftige Zusammenarbeit enger gestaltet werden müsse (DBFP 1st. ser. vol. IX, Doc. No. 349; Schultheß 1920 II, S. 18, 63).

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