2.106.1 (mu21p): 1. Entwurf des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1929.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 13). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

1. Entwurf des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1929.

Das Kabinett setzte die Beratung über den Entwurf des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1929 mit der Erörterung der Einnahmeseite des ordentlichen Haushalts fort.

Der Reichsminister der Finanzen gab zunächst einen allgemeinen Überblick über den von ihm vorgelegten Vorschlag zur Deckung der Ausgaben1.

Darauf trat das Kabinett in eine allgemeine Aussprache über das Deckungsproblem ein.

Dabei wurde insbesondere auch die Frage erörtert, ob es bei der gegenwärtigen außen- und innerpolitischen Lage Deutschlands besser sei, einen Defizit-Haushaltsplan oder einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorzulegen.

Der Reichspostminister vertrat die Auffassung, daß man zwar keinen Defizithaushalt vorlegen solle, daß man aber in stärkerem Maße wie dies in der Vorlage geschehen sei, zu dem Grundsatz zurückkehren müsse, werbende Anlagen aus Anleihen zu bestreiten.

Der Reichsminister der Finanzen bat dringend, es bei dem früheren Kabinettsbeschluß vom 7. November 1928 zu belassen, der sich für die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans ausgesprochen hat2. Er befürchtete von der Vorlegung eines Defizithaushalts reparationspolitische Schwierigkeiten, insbesondere auch eine Verschärfung der ausländischen Finanzkontrolle3.

[366] Die Mehrheit der Reichsminister war der Meinung, daß man jetzt, nachdem man der Öffentlichkeit des In- und Auslands bereits die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts angekündigt habe, mit einem Defizithaushalt nichts mehr erreichen könne4. Für eine etwaige Änderung der im November getroffenen Entscheidung sei es jetzt unter allen Umständen zu spät.

Der Reichswirtschaftsminister empfahl dem Reichsminister der Finanzen jedoch dringend, bei der von ihm in Aussicht genommenen Erläuterung des Reichshaushaltsplans vor der Presse, die überaus gespannte Lage des Etats sehr stark zu unterstreichen, ferner zum Ausdruck zu bringen, daß das Reich mit sehr großen Kassenschwierigkeiten zu rechnen habe und daß schon aus diesem Grunde über das aus früheren Jahren vorhandene Defizit hinaus ein Defizithaushalt unmöglich sei, und schließlich besonders hervorzuheben, daß der unerträglich hohe Steuerdruck des jetzigen Systems der direkten Steuern reformiert werden müsse und daß der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes nur ein erster Schritt auf dem Wege einer durchgreifenden Reform sei5.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sprach sich in ähnlichem Sinne aus und empfahl weiter, zum Beweise der schwierigen Kassenlage auf die im § 6 und 7 im Haushaltsgesetz vorgeschlagenen Notmaßnahmen besonders hinzuweisen6. Im Gegensatz zum Reichswirtschaftsminister glaubte er mit Rücksicht auf die gegenwärtigen schwierigen Verhältnisse von jeder Steuersenkung, auch von einer Senkung der Einkommensteuer, abraten zu müssen.

Im übrigen unterstützte er den Reichsminister des Auswärtigen welcher ausgeführt hatte, daß das Kabinett sich dem Reichstag gegenüber einmütig für die von ihm zu verabschiedende Vorlage einsetzen und gegenüber etwaigen wesentlichen Erhöhungsanträgen der Parteien unbedingt festbleiben müsse.

Der Reichskanzler erklärte, daß er bereits in Aussicht genommen habe, in der nächsten Zeit mit den Parteiführern und den Steuersachverständigen der Reichstagsfraktionen Fühlung zu nehmen, um sie nach Möglichkeit auf eine einheitliche Haltung gegenüber der Regierungsvorlage zu verpflichten7.

Die Generaldebatte wurde hierauf geschlossen.

I. Die Einzelberatung der Deckungsvorschläge begann mit der Erörterung des Vorschlages, die Ablieferung der Post mit 10 Millionen RM höher als bisher anzusetzen.

Der Vorschlag wurde ohne Debatte genehmigt.

[367] II. Sodann erörterte das Kabinett den Vorschlag, von den Überweisungssteuern durch Änderung des Finanzausgleichs einen Voraus von 100 Millionen RM für das Reich vorwegzunehmen8.

Der Reichspostminister erklärte, daß er diesem Vorschlag vom Standpunkt seiner Partei aus widersprechen müsse.

Der Reichswirtschaftsminister vertrat den Standpunkt, daß der Betrag von 100 Millionen RM auf 150 Millionen RM heraufzusetzen sei, mit der Begründung, daß die erhöhten Reparationsleistungen des Rechnungsjahres 1929 von den Ländern im gleichen Maße getragen werden müßten wie vom Reich. Dafür könne insbesondere die erhöhte Heranziehung der Vermögensteuer wesentlich gemildert werden9.

[…]

Das Kabinett beschloß mit Stimmenmehrheit, den Voraus mit 120 Millionen in den Reichshaushaltsplan einzusetzen.

III. In der Beratung folgte die Erörterung der Gesetzentwürfe für neue Steuern:

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes10.

Der Reichspostminister erklärte, daß er vom Standpunkt seiner Partei aus den Gesetzentwurf für unannehmbar erklären müsse.

Er fügte hinzu, daß die Angelegenheit für den Fall der Annahme des Gesetzes nicht erledigt sein werde, vielmehr werde sowohl seine Partei wie er für seine Person die politischen Folgerungen aus der Entwicklung der Dinge ziehen.

[Die Kontingentierung der Biererzeugung wird um zwei Jahre verlängert11.]

Im übrigen ergab die Abstimmung über die Gesetzesvorlage deren Annahme mit Stimmenmehrheit.

[Das RKab. fordert den RFM auf, einen neuen Entwurf zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes auszuarbeiten. Das Kabinett nimmt an die Entwürfe zur Änderung des Gesetzes über Branntweinmonopol, zur Änderung des § 26 des Vermögensteuergesetzes, zur Erhöhung der Vermögensteuer für das Kalenderjahr 1929, eines dritten Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, zur Änderung des Wechselsteuergesetzes, eines zweiten Gesetzes zur Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden.]

[368] i) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichshaushaltsordnung.

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte die Vorlage12.

Der Reichsarbeitsminister beantragte, eine Reihe von Bestimmungen, die in die vorgelegte Novelle aufgenommen sind, entsprechend der Übung früherer Jahre in das Reichshaushaltsgesetz aufzunehmen und ihnen dadurch nur eine einjährige Geltung zu verschaffen, anstatt sie in der Reichshaushaltsordnung zu verewigen.

Der Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Der Reichswehrminister regte an, die in Ziffer 11 des Gesetzentwurfs vorgeschlagene Fassung des zweiten Satzes von § 31 der Reichshaushaltsordnung in der Weise zu erweitern, daß er den Ressorts, insbesondere dem Reichswehrministerium, für die Vergebung von Arbeiten bei Schiffsneubauten größere Bewegungsfreiheit lasse13.

Der Reichssparkommissar und Staatssekretär Dr. Popitz führten aus, daß auch die vorgeschlagene Fassung das von dem Reichswehrminister für wünschenswert erklärte Maß von Bewegungsfreiheit biete.

Der Reichswehrminister bat, daß der Rechnungshof und der Reichsminister der Finanzen ihm die vorgetragene Interpretation der neuen Bestimmung schriftlich bestätigen möchten.

Dies wurde zugesagt.

Von einem formellen Abänderungsantrag nahm der Reichswehrminister daraufhin Abstand.

[Das Kabinett beschließt eine Neufassung des § 45 a.]

Der Reichsminister der Justiz wurde mit einer Prüfung der Frage beauftragt, ob eine allgemeine gesetzliche Regelung über die Haftung der Beamten in Fällen der in Frage kommenden Art geboten erscheint.

IV. Die vom Reichsminister der Finanzen in der Vorlage vorgeschlagene Höherschätzung einzelner Steuern, nämlich die Höherschätzung

der Tabaksteuer mit 45 Millionen,

der Zuckersteuer mit 10 Millionen,

der kleinen Verbrauchsabgaben mit 5 Millionen, und

der Besitz- und Verkehrsteuern mit 31,5 Millionen

wurde vom Kabinett ohne Debatte genehmigt.

[Das Kabinett genehmigt vornotierte Mehrforderungen der Ausgabenseite in Höhe von 20,6 Mio RM. Der RFM will die noch ungedeckten 600 000 RM an besonderer Stelle des Haushaltsplans ausgleichen. Die Parteien sollen durch[369] Initiativanträge die Anschaffung von Dienstkraftwagen für die Reichsministerien zu erreichen suchen. Der außerordentliche Haushalt wird ohne Debatte genehmigt.]

Fußnoten

1

Vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 102.

2

Vgl. Dok. Nr. 57, P. 2.

3

Auf Grund des Dawes-Plans kontrollierten internationale Kommissare die Reichsbank, die Eisenbahn und die verpfändeten Einnahmen; für die Industrie- und Eisenbahnobligationen waren Treuhänder eingesetzt worden.

4

In einer Rede hatte der RFM erklärt, daß zur Balanzierung des Haushalts Einsparungen und gewisse Steuererhöhungen notwendig seien (Bericht des Reparationsagenten vom 22.12.28, S. 88 f.).

5

Siehe dazu RT-Drucks. Nr. 881, Bd. 434 .

6

§ 6 des Haushaltsgesetzes ermächtigte den RFM, in der Invalidenversicherung zur Leistung des Reichsbeitrags Schuldverschreibungen in Höhe von 200 Mio RM auszugeben. Nach § 7 sollte das Reich seine Anleiheverpflichtungen für erledigt betrachten, wenn den Tilgungsfonds Schuldverschreibungen in Höhe des zu tilgenden Anleihebetrags zugeführt würden (Vorlage des RFM vom 7.1.29; R 43 I /879 , Bl. 57).

7

Unterredungen dieser Art wurden nicht ermittelt.

8

Dazu hatte der RFM erklärt: „Die Länder werden […], trotz dieses Voraus, das das Reich erhält, nicht weniger aus den drei großen Überweisungssteuern [Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer] erhalten, als die Etatansätze für 1928 ergeben“ (Anschreiben zur Vorlage vom 7.1.29; R 43 I /879 , Bl. 52-55, hier: Bl. 54).

9

In § 9 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes war ein außerordentlicher Zuschlag von 20% auf die Vermögensteuer vorgesehen (Vorlage des RFM vom 7. 1.; R 43 I /879 , Bl. 57).

10

In diesem GesEntw. hatte der RFM eine Erhöhung der Biersteuer um 50% vorgesehen, wie das bereits 1925 von der RReg. beabsichtigt, dann aber wegen des Widerspruchs des RWiR aufgegeben worden war. In der Kabinettsvorlage war ein Gesamtaufkommen von 555 Mio RM im Rechnungsjahr angenommen worden (7.1.29; R 43 I /879 , Bl. 78-83, hier: Bl. 79f).

11

Durch Gesetz vom 26.7.18 war die Biererzeugung bis 1929 kontingentiert worden (RGBl. S. 863  ff., § 40).

12

Siehe hierzu den GesEntw. in RT-Drucks. Nr. 851, Bd. 434 . – Zu der Novelle hatte MinR Vogels vermerkt: „Die Novelle verfolgt hauptsächlich den Zweck, eine rationelle und sparsame Haushaltsführung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird eine Reihe von Gesetzesbestimmungen, die bisher alljährlich als eiserner Bestandteil des Haushaltsgesetzes wiederkehren, in die Reichshaushaltsordnung dauernd übernommen, so daß das Haushaltsgesetz entlastet wird. Die Maßnahmen werden daher allgemein begrüßt werden“ (Referentenvotum zur Vorlage des RFM vom 7.1.29; R 43 I /879 , Bl. 116-121, hier: Bl. 120).

13

Der Satz lautete: „Übertragbare Haushaltsmittel dürfen nicht als mit anderen übertragbaren oder abschließenden Ausgabenmitteln deckungsfähig berechnet werden; in besonderen Fällen dürfen Ausnahmen durch den Haushaltsplan zugelassen werden“ (Vorlage des RFM vom 7.1.29; R 43 I /879 , gefunden in R 43 I /1435 , Bl. 53-62, hier: Bl. 53).

Extras (Fußzeile):