2.12.1 (mu21p): 1) Weitergewährung von Unterstützungen an die Arbeitnehmer, die im Saargebiet, Elsaß-Lothringen und Luxemburg arbeiten.

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1) Weitergewährung von Unterstützungen an die Arbeitnehmer, die im Saargebiet, Elsaß-Lothringen und Luxemburg arbeiten.

Reichsminister von Guérard erläuterte die Vorlage1. Er bat um Zustimmung zu dem Antrage „zur Linderung der Notlage der Arbeitnehmer, die im Saargebiet, in Elsaß-Lothringen oder in Luxemburg arbeiten und im deutschen[49] Zollinland linksrheinisch wohnen, wird der Weitergewährung von Unterstützungen an diese vom 1. August 1928 ab bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1928 nach den Richtlinien des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete vom 30. Juni zugestimmt“.

[…]

Das Reichskabinett beschloß darauf gemäß dem Antrage des Reichsministers für die besetzten Gebiete mit der Maßgabe, daß die Weitergewährung der in Frage kommenden Unterstützungen auf das Kalenderjahr 1928 beschränkt wird2.

Fußnoten

1

Im Antrag des RMbesGeb. waren über die vom Kabinett Marx am 26.3.28 bewilligten Mittel von 1,5 Mio RM hinaus außerplanmäßig 235 000–240 000 RM angefordert worden; außerdem war darauf hingewiesen worden, daß der RFM am 3. 4. die Weitergewährung von Mitteln zugesichert habe (R 43 I /245 , Bl. 41 f.).

2

Am 17.12.28 beschloß das RKab. unter P. 1 der Kabinettssitzung die Verlängerung der Unterstützung bis Ende des Rechnungsjahres. – MinR Vogels vermerkte am 29. 12., daß zwischen dem RMbesGeb. und dem RFM Verhandlungen über die Übernahme des Titels in den Haushalt 1929 liefen (R 43 I /245 , Bl. 287).

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