2.165.1 (mu21p): 1. Reichshaushaltsplan 1929 und politische Lage.

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1. Reichshaushaltsplan 1929 und politische Lage.

Der Reichskanzler teilte mit, daß die Finanzsachverständigen der hinter der Regierung stehenden Fraktionen, einschließlich des Zentrums, sich auf ein Streichungsprogramm zum Reichshaushalt 1929 geeinigt hätten1. Er halte zwar die Regierungsvorlage nach wie vor für die richtigere Lösung, glaube aber doch, daß man aus politischen Gründen auf die Parteivorschläge eingehen müsse, damit der Etat schnell erledigt werde und man zu einer festen Regierungsbasis[525] komme. Die Streichungsvorschläge der Parteien seien wohl für eine gewisse Zeit erträglich, die Ausgabenotwendigkeiten selbst würden durch die Vorschläge jedoch nicht aus der Welt geschafft. Letzten Endes berge das Streichungsprogramm wohl nur eine starke Vorbelastung des kommenden Jahres in sich. Nähere Ausführungen zur Sache werde der Reichsminister der Finanzen machen können.

Der Reichsminister der Finanzen führte sodann aus, daß zunächst die Haushaltssachverständigen des Zentrums und der Deutschen Volkspartei sich zusammengefunden hätten, um über eine Verständigung über Etat und Steuern zu beraten. Sehr bald hätten sich auch die Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion und schließlich auch der Demokraten und der Bayerischen Volkspartei an diesen Besprechungen beteiligt. Die Verhandlungen seien in enger Fühlungnahme mit ihm und auch mit den Fraktionsführern der beteiligten Parteien geführt worden. Das Ergebnis sei das in der Anlage beigefügte Deckungsprogramm für den Haushalt 19292. Der Reichsminister der Finanzen erläuterte sodann in großen Zügen diese Zusammenstellung und bemerkte anschließend zusammenfassend, daß er seine großen Bedenken gegenüber den Vorschlägen der Parteien nicht verhehlen wolle. Ein großer Teil der Streichungen sei zwar eine Zeitlang erträglich, es sei ihm aber sehr fraglich, ob sich die gestrichenen Ausgaben für ein volles Jahr vermeiden lassen würden. Es handele sich nicht um echte Streichungen, sondern mehr um die zeitliche Verschiebung notwendiger Ausgaben auf spätere Monate. Viele Streichungen verstießen auch gegen die Grundsätze rationaler Wirtschaftlichkeit. Auch den Deckungsvorschlägen der Parteien gegenüber sei er sehr kritisch eingestellt. Besonders bedenklich sei die Höherschätzung des Steueraufkommens3. Das Mehr von 35 Millionen RM bei der Tabaksteuer werde vielleicht einkommen. Damit sei aber die letzte Reserve, die in der Regierungsvorlage noch enthalten gewesen sei, erfaßt worden. Diese Reserve habe er bisher zurückgehalten, weil die Schätzungen für die direkten Steuern höchstwahrscheinlich zu hoch gegriffen seien. Die auf 90 Millionen bezifferten Erwartungen aus der Änderung der Branntweinsteuer würden wohl schon um deswillen irrig sein, weil die neue Steuer nicht mit Wirkung vom 1. April, sondern frühestens mit Wirkung vom 1. Juli ab in Kraft treten werde. Schließlich sei es auch fraglich, ob die Vermögensteuer-Nacherhebung, so wie sie geplant sei, den Ansatz von 40 Millionen erreichen werde.

Der Reichsminister der Finanzen führte dann weiter aus, daß die Parteien im Zusammenhang mit dem Streichungs- und Deckungsprogramm noch eine Reihe anderer Fragen angeschnitten hätten. Die sogenannte lex Brüning solle bis zum Jahre 1934 außer Kraft gesetzt werden mit der Maßgabe, daß das 1300 Millionen RM übersteigende Aufkommen aus der Lohnsteuer für sozialpolitische[526] Zwecke verwendet werden solle. Man rechne hier mit einem Betrage von 150 Millionen RM. Die Hälfte dieses Betrages in Höhe von 75 Millionen RM solle zur Senkung der Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Knappschaftsversicherung verwendet werden. Man hoffe auf diese Weise das Lohnniveau und den Arbeitsfrieden im Bergbau heben und sichern zu können. Die zweite Hälfte von 75 Millionen RM soll als Reserve für die Invalidenversicherung verwendet werden. Ferner hätten die Parteien die Einbringung von drei Resolutionen ins Auge gefaßt. Die erste Resolution werde eine Prüfung der Frage der Besteuerung der Betriebe der öffentlichen Hand fordern. Die zweite Resolution befasse sich mit einer Forderung auf Aufstellung eines Programms für die zukünftige Steuerpolitik, die dritte Resolution betreffe den Finanzausgleich mit dem Ziele der Besserstellung der agrarischen Gebiete.

Der Etat der Parteien unterscheide sich wesentlich von der Regierungsvorlage. Die Regierungsvorlage sei so aufgestellt, daß der Haushaltsplan auch bei einem negativen Ausgange der Pariser Verhandlungen im Gleichgewicht gewesen wäre. Etwaige Erleichterungen, die sich durch die Pariser Verhandlungen hinsichtlich der Reparationslast ergeben würden, hätten zu einer systematischen Steuererleichterung verwendet werden können. Diese Pläne seien nunmehr hinfällig. Es komme hinzu, daß ein großer Teil der Streichungen sich nur sehr kurze Zeit werde aufrechterhalten lassen, daß möglicherweise schon im Herbst ein Nachtragsetat unvermeidbar sei und daß das Deckungsprogramm alsdann erneut aufgerollt werden müsse. Gleichwohl glaube er dem Kabinett die Annahme des Vorschlages der Parteien empfehlen zu müssen, da nur auf diese Weise eine feste Regierungsbasis geschaffen werden könne. Eine stabile Regierung sei unerläßlich für die Erreichung des politisch wichtigsten Zieles, nämlich eines Erfolges der Pariser Verhandlungen. Die Reichsregierung müsse alsbald mit den Fraktionen des Reichstags Fühlung nehmen, um die Durchsetzung des Sparprogramms zu erreichen. In unmittelbarem Anschluß an diese Verhandlungen mit den Fraktionen könne die Regierungsumbildung erfolgen. Er bitte das Reichskabinett mithin, sich auf den Boden der Vorschläge der Fraktion zu stellen und den Fraktionen von diesem Beschluß Kenntnis zu geben.

Der Reichskanzler bemerkte anschließend, daß er die Fraktionsvorstände der fünf beteiligten Parteien bereits auf den kommenden Tag zu einer Besprechung eingeladen habe4.

Der Reichswirtschaftsminister stellte die Frage, ob die Einzelvorschläge des Streichungsprogramms unabänderlich seien, oder ob es den Ressortministern möglich sei, durch Verschiebungen innerhalb ihrer Etats einen anderen Ausgleich herbeizuführen.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß beabsichtigt sei, für den Fall der Annahme des Streichungsprogramms als ganzes sofort zur Einsetzung eines Interfraktionellen Ausschusses zu schreiten. Kleinere Verschiebungen im Rahmen des Streichungsprogramms würden alsdann möglich sein, jedoch nur mit Zustimmung des Interfraktionellen Ausschusses.

[527] Staatssekretär Zweigert setzte sich für eine möglichst große Bewegungsfreiheit bezüglich eines von den Ressortministern selbst vorzuschlagenden Ausgleichs innerhalb ihrer Etats ein.

Staatssekretär Gutbrod führte aus, daß ein wesentlicher Teil der Streichungsvorschläge zum Verkehrsetat praktisch illusorisch sei. Die Absetzung von 21 Millionen RM bei den Kanalbauten werde recht beträchtliche Gegenposten zur Entstehung bringen, mit denen das Streichungsprogramm fälschlich nicht rechne. Die Streichung von 20 Millionen für das Luftfahrtwesen werde sich nur dann aufrechterhalten lassen, wenn der gleiche Betrag auf dem privaten Geldmarkt für diese Zwecke darlehensweise flüssig gemacht werden könne. Andernfalls werde die deutsche Luftfahrt vom Ausland hoffnungslos überflügelt und die deutsche Luftfahrt sei ein für allemal erledigt.

Der Reichswehrminister gab die beiliegende formulierte Erklärung zu Protokoll5.

Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß die zweite Rate für den Panzerkreuzer nicht gefährdet sei. In den bevorstehenden Verhandlungen mit den Fraktionen werde allerdings die taktische Behandlung dieser Etatsposition noch eine wesentliche Rolle spielen. Es sei eine der Hauptfragen, über die die Fraktionen sich noch einig werden müßten.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er sich den Vorschlägen der Parteien notgedrungen fügen wolle. Bezüglich kleinerer Posten hoffe er noch Verschiebungen durchsetzen zu können.

Der Reichspostminister stimmte dem Streichungsprogramm zu, obschon er, wie er erklärte, die Bedenken, die Staatssekretär Gutbrod zum Verkehrsetat vorgetragen habe, vollinhaltlich teile. Zu den Streichungen beim Verkehrsetat erklärte er, daß sie nur dann verantwortet werden könnten, wenn ausdrücklich anerkannt werde, daß es sich um eine einmalige Absetzung des Betrages von 51 Millionen handele und daß der Status von 1928 baldigst, möglichst schon in einem Nachtragsetat, wieder hergestellt würde. Er forderte auch, daß den Ressortministern die Ermächtigung erteilt werde, Bauten, die sich als unbedingt lebensnotwendig herausstellen sollten, fortzuführen und zwar, soweit[528] notwendig, unter Überschreitung der Haushaltsansätze, denen der Reichsminister der Finanzen alsdann zustimmen müsse.

Zu den von den Fraktionen vorgeschlagenen Mehrablieferungen der Post im Betrage von 35 Millionen erklärte er, daß er zu diesem Vorschlage bisher nicht gehört worden sei und daß er die Forderung jetzt zum ersten Male höre. Es sei ihm unbekannt, wie die Haushaltsachverständigen gerade zu dieser Zahl gekommen seien und wie sie von ihnen begründet werde. Es sei auf die Dauer ein unerträglicher Zustand, daß der Reichstag über die Einnahmen der Post verfüge und den Minister allein mit der Verantwortung für den Postbetrieb und die Aufbringung der Überschüsse belaste. Wenn die Dinge so weitergingen, müsse er ernstlich erwägen, ob er nicht von sich aus einen Antrag auf Aufhebung des Postfinanzgesetzes stellen müsse, um die Post wieder dem Reichstage zu unterstellen6. Immerhin sei er bereit zu versuchen, die 35 Millionen herauszuwirtschaften. Wenn aber der Reichsbedarf das äußerste von ihm verlange, so müsse er andererseits darauf dringen, daß der Post alles, worauf sie Anspruch habe, zuteil werde. Deshalb könne er in Zukunft die freiwillige monatliche Vorauszahlung der Postablieferungen an die Reichskasse nur dann aufrechterhalten, wenn die Reichskasse für die Vorauszahlungen Zwischenzinsen in Höhe des Reichsbankdiskonts zahle. Zweitens könne die Post nicht wie bisher über die Fälligkeit hinaus auf ihre Gebührenansprüche für Dienstsendungen warten, die Post werde daher Dienstmarken einführen und schließlich drittens könne die Post nicht wie bisher Darlehen an das Reich zu Vorzugszinsen gewähren, vielmehr müsse in Zukunft auch bei Darlehen Verzinsung zum Reichsbankdiskontsatz erfolgen.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß er die Streichungsvorschläge heute zum ersten Male sehe. Es müsse klargestellt werden, welcher Plan im Haushaltsausschuß zur Debatte stehe, die Regierungsvorlage oder Vorschlag der Parteien. Nach seiner Meinung müsse die Reichsregierung sich den Vorschlag der Parteien zu eigen machen und ihn vertreten. Die Reichsregierung dürfe auch nicht allzu stark unterstreichen, daß sie mit einem Nachtragshaushalt rechne. Es müsse der ernstliche Versuch gemacht werden, mit den Ersparnismaßnahmen durchzukommen. Man müsse es auch vermeiden, bei dem Deckungsprogramm von neuen Steuern zu sprechen. Die Branntweinsteuer sei keine neue Steuer, vielmehr handele es sich um eine Änderung der bestehenden Besteuerung des Branntweines; ebenso sei die Vermögensteuer-Nacherhebung keine Steuer. Der Nachtragsetat müsse aus den kommenden Verhandlungen völlig ausgeschaltet bleiben.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß auch er die große Sorge habe, daß der Etat der Parteien nur auf dem Papier stehe. Trotzdem müsse man sich auf den Boden des Vorschlags der Parteien stellen. Auf keinen Fall dürfe man allzu stark auf einen Nachtragsetat spekulieren. Man müsse eben versuchen, aus politischen Gründen mit den Streichungen im Notjahr[529] durchzukommen. Darum wolle er von den Streichungen, die am Etat seines Ressorts vorgenommen seien, gar nicht reden. Für den größten Fehler des Streichungsprogramms halte er es, daß die Biersteuer gefallen sei. Nach seiner Meinung müsse man mit den Parteien mitgehen trotz der Erkenntnis der Bedenklichkeit der Parteivorschläge. Die beim Verkehrsetat abgesetzten 20 Millionen für Luftfahrt müßten unter allen Umständen mit Reichshilfe und Reichsgarantie auf dem privaten Geldmarkt beschafft werden. Wenn der Reichspostminister sich mit der Absicht trage, die Post wieder wie früher der Kontrolle des Reichstags zu unterstellen, so werde er den Reichstag hierzu höchstwahrscheinlich ohne Schwierigkeiten bereitfinden. Von der angekündigten Wiedereinführung von Postdienstmarken bat er, unter allen Umständen Abstand zu nehmen, wegen der damit verbundenen Verwaltungsmehrarbeit. Sodann bemerkte er noch, daß auch nach seiner Meinung bei den kommenden Verhandlungen mit den Parteien größtes Gewicht auf eine befriedigende Behandlung der Panzerkreuzerfrage gelegt werden müsse.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte auf die Ausführungen des Reichsministers des Auswärtigen, daß die Streichungsvorschläge von den Parteien als ihre Anträge beim Haushaltsausschuß des Reichstags eingebracht werden würden. Er werde alsdann im Namen der Reichsregierung dazu Stellung nehmen müssen. Zu diesem Zweck bedürfe es eines Kabinettsbeschlusses. Er verlas sodann den nachstehenden Entwurf eines Kabinettsbeschlusses, dem er zuzustimmen bat.

„Das Kabinett beschäftigte sich mit den Vorschlägen, welche von den Sachverständigen der Sozialdemokratie, des Zentrums, der Volkspartei, der Demokraten und der Bayerischen Volkspartei gemeinsam vereinbart waren. Das Reichskabinett beschloß nach eingehender Prüfung im Hinblick auf die gesamtpolitischen Notwendigkeiten, insbesondere die rasche Erledigung des Etats, unter Zurückstellung seiner Bedenken, auf den Boden dieser Vorschläge zu treten.“

Der Reichswehrminister erklärte noch, daß die Parteien sich darauf festlegen müßten, daß sie über das Streichungsprogramm hinaus keine weiteren Streichungsanträge stellen dürften.

Der Reichssparkommissar bat, daß das Kabinett zu dem Vorschlage des Reichspostministers auf Wiedereinführung der Postdienstmarken nicht abschließend Stellung nehmen möge, bevor ihm Gelegenheit gegeben sei, vom Standpunkt seines Aufgabenkreises zur Sache eingehend sich zu äußern.

Der Reichskanzler erwiderte darauf, daß von einer endgültigen Erledigung dieser Frage in der heutigen Kabinettssitzung abgesehen werde.

Der Reichsminister der Finanzen wandte sich besonders gegen die Absicht des Reichspostministers, in Zukunft die Reichskasse mit Zinsen zu belasten. Derartige Absichten seien zur Zeit mit den Bedürfnissen der Reichskasse unvereinbar.

Der Reichskanzler stellte abschließend fest, daß das Reichskabinett dem vom Reichsminister der Finanzen formulierten Beschlußantrage zustimmt und unterstrich als weiteres Ergebnis der Beratungen, daß Verschiebungen im Rahmen[530] des vorliegenden Streichungs- und Deckungsprogramms nur mit Zustimmung des Interfraktionellen Ausschusses möglich sein sollen, daß ferner überplanmäßige Ausgaben, wie bisher, an die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Reichstags gebunden sind.

Fußnoten

1

Diese Einigung war am 5. 4. gelungen (Schultheß 1929, S. 60).

2

Die sechzehnseitige Anlage ist hier nicht abgedruckt. In ihr waren vorgesehen: Streichungen bei den sächlichen Ausgaben in Höhe von 11 Mio RM und bei den einzelnen Haushalten in Höhe von 179 Mio RM; Einnahmeerhöhungen von 71 Mio RM und neue Steuern in Höhe von 130 Mio RM (R 43 I /1437 , Bl. 9-27 und 879, R 43 I /879 , Bl. 330-362, hier: Bl. 330).

3

Die Behandlung des Steueraufkommens war vom RFM bereits am 17. 1. erörtert worden. Siehe Dok. Nr. 106.

4

Siehe Dok. Nr. 166.

5

Sie lautete: „Bei allen bisherigen Verhandlungen über den Etat habe ich immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß der vorliegende Wehretat mit größter Sparsamkeit aufgestellt worden ist und keine Abstriche verträgt, wenn nicht die Hauptaufgabe der Wehrmacht, unser Land wenigstens notdürftig gegen Grenzübergriffe zu schützen und unsere Neutralität zu verteidigen, empfindlich leiden soll. Ich muß auch heute diesen Standpunkt ausdrücklich aufrechterhalten. Angesichts aber der finanziellen Notlage des Reiches und weil eine Nichterledigung des Etats die schwersten außen- und innenpolitischen Folgen nach sich ziehen würde, bin ich bereit – selbstverständlich unter voller Mitverantwortung des Gesamtkabinetts –, mich mit den vorgeschlagenen Streichungen abzufinden, wenn die Zusicherung gegeben wird, daß ein derartig unzureichender Haushalt nur einmaliger Natur sein kann und daß angestrebt wird, der Wehrmacht von 1930 an wieder einen Etat zuzubilligen, der ihr etwa den Nutzeffekt des Haushalts 1928 gewährt. Keinesfalls aber könnte ich – und das bitte ich als Kabinettsfrage für mich anzusehen – einer Streichung der II. Rate des Panzerschiffs Ersatz Preußen zustimmen. Die Verkürzung dieser Rate um die vorgesehenen 800 000 M ist die äußerste Konzession, die ich auf diesem Gebiet machen kann. Nach den vorhergegangenen Kämpfen um dieses Schiff brauche ich meinen Standpunkt wohl nicht näher zu begründen. Im übrigen nehme ich an, daß auch Verschiebungen innerhalb des Marineetats nach Verständigung mit den Parteien möglich sein werden“ (Eigenhändig mit Paraphe des RWeM; R 43 I /1437 , Bl. 29).

6

Auf Grund des Reichspostfinanzgesetzes vom 18.3.24 (RGBl. I, S. 287  ff.) hatte der RPM dem RT über die wirtschaftliche Führung der RP Rechenschaft abzulegen, war aber in den finanziellen Fragen von der Zustimmung eines Verwaltungsrats abhängig (§§ 2, 6, 15).

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