2.181.1 (mu21p): Reichswehrfragen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

Reichswehrfragen.

Der Reichsminister des Innern gab zunächst einen Überblick über die bisherigen Verhandlungen zwischen Reichswehrminister und Preußischem Staatsministerium wegen Erneuerung der Richtlinien2. Der Preußische Ministerpräsident und der Preußische Staatsminister des Innern hätten zunächst hebhafte Bedenken gegen jede Vereinbarung über solche Fragen geäußert. Schließlich sei es ihm, dem Reichsminister des Innern, durch wesentliche Abänderungen in der Formulierung der Richtlinien gelungen, diesen Widerstand zu überwinden. Die Preußische Staatsregierung habe sich nun bereit erklärt, mit ihren Organen im Sinne der jetzt vorliegenden Richtlinien mitzuarbeiten. Allerdings[584] lege die Preußische Staatsregierung Wert darauf, daß die Reichsregierung die politische Verantwortung für diese Maßnahme übernehme. Ihrerseits sei die Preußische Staatsregierung bereit, die Beschlüsse der Reichsregierung zur Ausführung zu bringen, soweit hierbei preußische Mitwirkung erforderlich sei3.

Der Reichsminister des Innern verlas sodann die beiliegenden Richtlinien4.

Das Reichskabinett erklärte sich grundsätzlich mit den vom Reichsminister des Innern vorgetragenen Richtlinien einverstanden. . . .

Die vom Reichswehrministerium vorgeschlagene Waffenausbildung wurde vom Einvernehmen des Reichswehrministers mit dem Reichsminister des Innern abhängig gemacht, denen überhaupt gemeinsam die Regelung aller Einzelheiten übertragen wurde.

Auf Anfrage des Reichsministers für die besetzten Gebiete erwiderte der Reichsminister des Innern, daß die Weitergabe dieser Richtlinien nur mündlich erfolgen solle.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete regte ferner an, ob nicht doch der preußische Ministerpräsident vom Reichskabinett in die gemeinsame politische Verantwortung einbezogen werden solle.

Staatssekretär Dr. Weismann erklärte, daß man hierdurch das Einvernehmen noch einmal wieder in Frage stellen würde, da der preußische Ministerpräsident die politische Verantwortung als Sache der Reichsregierung ansehe. Es genüge doch wohl, daß er bereit sei, den Richtlinien nachzukommen5.

Fußnoten

2

Es muß sich um die Richtlinien für den Grenz- und Landesschutz gehandelt haben, s. dazu das „Kabinett Cuno“ sowie Severing, Mein Lebensweg II, S. 129 ff. und 190 ff.

3

Im Zusammenhang mit einer kommunistischen Interpellation wegen Verbindung der Reichswehr zu rechtsradikalen Kreisen (RT-Drucks. Nr. 1322, Bd. 438 ) erklärte Generalmajor v. Schleicher, die Reichswehr könne ihre Zivilangestellten erst dann besser überprüfen, „wenn der PrMinPräs. sich zur Weitergabe der bekannten Richtlinien an die Oberpräsidenten entschließen könne. Das RWeMin. müsse Klage darüber führen, daß von preußischer Seite trotz der Zusage vom 26.4.29 die Durchführung der Richtlinien sabotiert werde.“ Der RIM hoffte, daß diese Schwierigkeiten bald überwunden würden (Chefbesprechung vom 15.11.29; R 43 I /687 , Bl. 171-174).

4

In R 43 I nicht ermittelt.

5

Am 23. 5. ergingen die neuen Richtlinien an die Außenstellen mit der Weisung, bis zur Rheinlandräumung keine neuen Arbeiten zu beginnen. Die militärischen Dienststellen stießen bei Preußen auf eine ablehnende Haltung, und der PrIM vertrat die Auffassung, es herrsche ein vertragsloser Zustand, da die alten Richtlinien von 1923 aufgehoben worden seien (Schreiben des RWeM an den StSRkei 22.1.30; R 43 I /725 , Bl. 157 f.). In mehreren Schreiben an den StSRkei machte der RWeM darauf aufmerksam, daß sich Preußens Beteiligung an der Durchführung der Richtlinien für Grenzschutz als notwendig erwiesen habe (18., 22. 1.; 3.2.30; R 43 I /725 , Bl. 154-160). Der RWeM gab seiner Sorge Ausdruck, daß durch die Zurückhaltung Preußens die Jugend in Ostpreußen und der Grenzmark den rechtsradikalen Kreisen in die Arme getrieben würde. Weiterhin stellte er fest, daß durch die Haltung Preußens Mißverständnisse eingetreten und Mißgriffe erfolgt seien, die man bei vertrauensvoller Haltung vermieden hätte. Die RReg. könne nicht hinnehmen, daß Preußen passiven Widerstand gegen den Grenzschutz leiste. Er bitte um die Bestätigung, daß der Kabinettsbeschluß vom 26.4.29 de jure in Kraft sei. Der RK solle Sorge für die Zusammenarbeit mit Preußen tragen. Das sei das beste Mittel gegen eine innen- und außenpolitische Kompromittierung der Arbeit (22.1.30; R 43 I /725 , Bl. 157 f.). Wegen der Demission des Kabinetts konnte der RK nicht mehr mit den preußischen Stellen sprechen (Vermerk Müllers vom 29.3.30; R 43 I /725 , Bl. 163). Siehe zu dem ganzen Komplex auch Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 413 f.

Extras (Fußzeile):