2.60.2 (mu21p): 2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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[213]2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Die Verhandlungen betrafen die Frage der Delegationsführung.

Nach Erklärungen des Reichsministers des Auswärtigen, weiterer Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft hat der Reichsminister a. D. Hermes wegen der Weiterführung seines Amts als Delegationsleiter Bedenken geäußert, nachdem in den Verhandlungen, die zwischen den Vertretern der Landwirtschaft und Industrie über die polnische Frage stattfanden, keine Einigung zustande gekommen ist3. Die Landwirtschaft will über die Zugeständnisse nicht hinausgehen, die Reichsminister a. D. Schiele seinerzeit angeboten hat4. Dagegen hat Minister Hermes[214] dem polnischen Delegationsführer bereits in Aussicht gestellt, daß eine unkontingentierte Einfuhr von Schweinefleisch in Fleischwarenfabriken und von lebenden Schweinen in Seegrenzschlachthäuser in Frage käme. Es ist Minister Hermes wider Erwarten nicht möglich gewesen, die Vertreter der Landwirtschaft für diese Auffassung zu gewinnen.

Er hat deswegen vorgeschlagen, daß diese Zugeständnisse an Polen nicht in einer Kabinettssitzung, sondern in einer Besprechung der vier Reichsminister des Handelspolitischen Ausschusses beschlossen werden sollten, und daß er auf dieser Basis erneut in zunächst noch unverbindliche Besprechungen mit dem polnischen Delegationsleiter eintreten solle5.

Vom Auswärtigen Amte ist ihm erklärt worden, daß es nicht möglich erscheine, diesen Weg zu gehen. Keinesfalls könne eine Abschwächung der bisherigen Erklärungen des Reichsministers Hermes den Polen gegenüber in Frage kommen, ohne daß der Abbruch der Verhandlungen erfolgen und daß Deutschland, nicht mit Unrecht, hieran die Schuld zugeschoben würde. Minister Hermes habe daraufhin, wie die Vertreter des Auswärtigen Amtes ausführten, erklärt, daß er dem Kabinett sein Amt zur Verfügung stellen müsse, wenn seinem Vorschlage nicht entsprochen würde.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies darauf hin, daß die Stellung des Reichsministers Hermes als Präsident der Bauernvereine bedroht[215] sei, wenn der Reichslandbund auf seine weitgehende Konzessionsbereitschaft hinweisen könne.

Nach Ansicht des Reichsministers des Auswärtigen müsse auf jeden Fall vermieden werden, daß ein Rücktritt des deutschen Delegationsleiters in der Öffentlichkeit auf die Angriffe der polnischen Presse gegen ihn oder auf Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Reichskabinett zurückgeführt wird6. Minister Hermes müsse in diesem Falle aus Gründen der Loyalität eine schriftliche Erklärung dahin abgeben, daß er von der Leitung der deutschen Handelsvertragsdelegation zurücktrete, weil es ihm nicht möglich sei, die Organisation, die er leite, dazu zu veranlassen, daß sie weitergehenden Zugeständnissen zustimmt, als sie bisher zulassen wollte.

Auch nach Ansicht des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers der Finanzen würde Minister Hermes die Delegation nicht weiterführen können, wenn er nicht an seinen bisherigen Erklärungen festhalten sollte7.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die vier Reichsminister, die im Handelspolitischen Ausschuß vertreten sind, mit Reichsminister a. D. Hermes darüber verhandeln werden, ob er das Amt des Leiters der deutschen Handelsvertragsdelegation für Polen weiterführen oder niederlegen will8. Über die Gründe für den Rücktritt soll gegebenenfalls eine schriftliche Erklärung mit ihm vereinbart werden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft regte an, daß die Besprechung nach der Stellungnahme des Preußischen Staatsministeriums zu den in Frage kommenden Zugeständnissen an Polen stattfinden solle. Hierzu erklärte Staatssekretär Weismann, daß die Preußische Staatsregierung beabsichtige, der Reichsregierung bei der Abmessung der Zugeständnisse keine Schwierigkeiten zu machen9.

Fußnoten

3

Vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 43. – Von den Industrievertretern, die auf einen Vertragsabschluß drangen, waren die landwirtschaftlichen Bedenken wegen der Einfuhr von Vieh und Fleisch nicht anerkannt worden. Da die Landwirtschaft auf ihrer Meinung in der Frage der Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch bestehe, müsse nun die Industrie ihre eigenen Interessen wahrnehmen (R 43 I /1107 , Bl. 253-269, hier: Bl. 255f). Dazu vermerkte MinR Feßler am 15. 11. über ein Gespräch mit Generallandschaftsdirektor v. Hippel: „Er war über die Verhandlungen sehr enttäuscht, die die Vertreter der Landwirtschaft mit dem Reichsverband der Industrie geführt haben. Dieser hätte ohne ausreichenden Grund sich nicht mehr an die Abmachungen gebunden halten [sic!], die wegen der Schweineeinfuhr früher zwischen Landwirtschaft und Industrie getroffen worden seien. Auch Präsident Brandes, den Hippel hinzubat, hielt es nun nicht mehr für möglich, daß die Landwirtschaft mit der Industrie in der polnischen Frage zu einer Verständigung komme. Er sprach von zerschnittenem Tischtuch und politischen Auswirkungen der Entzweiung auch bei dem Konflikt im Ruhrgebiet und seiner Behandlung in der Öffentlichkeit. Es handele sich für die Landwirtschaft um ein wesentliches Lebensinteresse, das durch unkontingentierte Einfuhr von Schweinefleisch in Wurstfabriken gefährdet werde. Es werde schwer sein, in absehbarer Zeit auch in anderen Fragen mit der Industrie wieder Verhandlungsmöglichkeiten zu finden“ (R 43 I /1107 , Bl. 251 f.).

4

Schiele hatte am 3.11.27 als Maßstab für die Einfuhr polnischen Schweinefleischs die Einfuhr aus Rußland im Jahr 1913 genannt. Eine Erhöhung sollte im Veredelungsverkehr bei einer Rückausfuhr von 60–70% möglich sein. Außerdem war im November 1927 vom Kabinett die Einfuhr von 200 000 dz Schweinefleisch in Wurstfabriken als Angebot beschlossen worden (Abschrift der Erklärung; R 43 I /1107 , Bl. 18). – Der Reichslandbund hatte am 9.11.28 dem RK gegenüber seiner Sorge über die Verhandlungen Ausdruck gegeben, die die ländliche Bevölkerung beunruhigen würden. Über das Stresemann-Jackowski-Abkommen hinaus habe Deutschland durch Zubilligung unkontingentierter Fleischeinfuhr und durch das Schweinekontingent Zugeständnisse gemacht, ohne nennenswerte Gegenangebote zu erhalten. Der Grundsatz, politische Fragen nicht mit wirtschaftlichen zu vereinigen, scheine verlassen worden zu sein. Der Reichslandbund widersetze sich den Zugeständnissen, die er für untragbar halte. Die deutsche Schweineproduktion werde schwer getroffen. Die polnische Landwirtschaft arbeite rentabler, da dort Löhne und soziale Lasten niedriger als in Deutschland seien. Gleiches gelte für die Steuerbelastung. Daraus entstehe der Vorsprung der polnischen Schweinekonkurrenz. Die Mehreinfuhr werde sich auf die Preisbildung auswirken und sei durch organisatorische Maßnahmen nicht zu vermeiden. Ein Auffang sei nur durch eine Stelle möglich, in der die Landwirtschaft entscheidend mitwirke. Die RReg. solle an ihre Regierungserklärung denken. Die Zugeständnisse seien mit Erhaltung und Stärkung des deutschen Bauernstandes unvereinbar (R 43 I /1107 , Bl. 238 f.). – v. Hippel hatte dem REM am 9.11.28 erklärt, daß in den Verhandlungen ein schwieriges Stadium eingetreten sei, da die Industrie die Landwirtschaft im Stich gelassen habe. Er sei für einen Vertrag und für Opfer der Landwirtschaft, doch dürften deutsche Lebensinteressen nicht gefährdet werden. Die Fleischeinfuhr in Wurstfabriken bedeute unbeschränkte Einfuhr. Zu den wirtschaftspolitischen Gründen trete im Osten der Zweifel, ob die RReg. es mit der wirtschaftlichen Erhaltung des Ostens ernst meine. Polen wünsche politische Spannungen. Er werde an der Preisgabe des zahlenmäßigen Kontingents nicht teilnehmen (R 43 I /1107 , Bl. 247-250). Als Zusatz zur Abschrift dieses Schreibens für den RK äußerte der REM am 12. 11. die Befürchtung, daß bei Ausscheiden v. Hippels als Generalsachverständiger für die Landwirtschaft der agrarische Kampf gegen den Vertrag in der Öffentlichkeit beginnen werde (ebd.).

5

Hermes begründete seinen Vorschlag in folgender Weise: „Seine … Bedenken bezögen sich sowohl auf die gegenwärtige Haltung der deutschen Landwirtschaft als auch die Haltung der polnischen Regierung. Wenn im gegenwärtigen Augenblick ein solcher Kabinettsbeschluß ergehe, würde zweifellos die ganze deutsche Landwirtschaft hochgehen. Ein solcher Kabinettsbeschluß wäre aber gar nicht geheimzuhalten. Die RReg. käme dann also in die unangenehme Lage, den deutsch-polnischen Handelsvertrag, falls er überhaupt zustande komme, gegen den geschlossenen Widerstand der ganzen deutschen Landwirtschaft abschließen zu müssen. Läge dagegen erst der gesamte Entwurf des deutsch-polnischen Handelsvertrags vor, also auch einschließlich des polnischen Entgegenkommens auf zollpolitischem Gebiet, so wäre nach seiner Überzeugung die Sachlage gegenüber der gesamten deutschen Landwirtschaft eine andere. Ersehe sie dann, daß insgesamt betrachtet, der deutsch-polnische Handelsvertrag für die deutsche Gesamtwirtschaft leidlich günstig sei, so werde es den besonnenen Führern der deutschen Landwirtschaft voraussichtlich geraten, auch die Landwirtschaft auf diesen gemeinsamen Boden zu bringen. Selbstverständlich werde er dann mit allen Kräften für dieses Ziel arbeiten. Es genüge daher im Augenblick durchaus, daß die vier beteiligten Ressortminister – selbstverständlich neben der Zustimmung des Herrn RK – sich mit ihm über die beiden Punkte einigten, was der Landwirtschaft gegenüber immerhin, falls sie überhaupt hiervon Kenntnis erhalten sollte, mehr oder weniger als eine harmlose Vorerwägung bezeichnet werden könne. – Ähnlich lägen die Verhältnisse gegenüber der polnischen Regierung. Wenn er heute den Polen erklären müsse, daß hinsichtlich der beiden Punkte ein Kabinettsbeschluß der deutschen RReg. vorläge, so halte er ein tragbares Ergebnis auf zollpolitischem Gebiete für ausgeschlossen. Anders wäre es aber, wenn er auf Grund seiner Aussprache mit den vier Ressortministern den Polen andeuten könne, daß sie bei günstigem Verlauf der anderen Erörterungen hinsichtlich der Schweine mit einem Entgegenkommen des deutschen RKab. rechnen können. – Aus diesem doppelten Grunde erbitte er also lediglich das Einverständnis der vier Ressortchefs – selbstverständlich neben der Zustimmung des Herrn RK – hinsichtlich der beiden Punkte. Sollte dagegen die RReg. es doch für notwendig halten, jetzt schon einen formellen Kabinettsbeschluß zu fassen, dann sähe er allerdings keine Möglichkeit, das Amt des deutschen Verhandlungsführers mit Erfolg fortzuführen“ (Vermerk Pünders vom 12. 11. über ein Telefongespräch mit Hermes; R 43 I /1107 , Bl. 241 f.).

6

Hierzu hatte Rauscher an v. Schubert bereits am 18. 10. geschrieben: „Sie werden aus den Pressetelegrammen dieser Gesandtschaft die Angriffe ersehen haben, welche die polnischen Zeitungen gegen Herrn Hermes gerichtet haben. Diese Angriffe sind vom polnischen Standpunkt aus eine Dummheit und vom Standpunkt der internationalen Höflichkeit aus eine Ungezogenheit. Bei allem gerechtfertigtem Ressentiment gegen eine solche Presse-Campagne darf man sich aber über eines nicht selber täuschen, daß nämlich auch bei den loyalsten Polen ein tiefes Mißtrauen gegen Herrn Hermes besteht; und nach seinem letzten Vorgehen ist es schwieriger denn je, solchen loyalen Polen den Gedanken einzureden, daß Herr Hermes wirklich den Vertrag zum Abschluß bringen will.“ Daran schließt sich Kritik an der Verhandlungsführung an. „Das sind Dinge, die kaum zu ändern sind, denn wenn ich recht sehe, kann Herr Hermes zwar seinen Auftrag zurückgeben (in Berlin regt sich so etwas wie diese Hoffnung), aber die RReg. kann ihm den Auftrag nicht entziehen, erstens aus innenpolitischen Gründen und zweitens, weil wir damit ja das Spiel der polnischen Presse-Campagne spielen würden und ihr zum Sieg verhelfen“ (R 43 I /1107 , Bl. 165-172, hier: Bl. 169-171).

7

Gegenüber Pünder äußerte Hermes am 12. 11., daß er nicht wanken werde in seiner Einstellung (R 43 I /1107 , Bl. 241 f.).

8

In der Ministerbesprechung vom 15. 11., 11 Uhr, erklärte der RAM unter P. 2, daß in der Aussprache des Handelspolitischen Ausschusses mit Hermes entschieden worden sei, nach diesen Vorschlägen zu verfahren und über die Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch keinen Kabinettsbeschluß zu fassen, da die von Hermes angeführten Gründe anerkannt worden seien. Das Kabinett war mit der Behandlung der Angelegenheit durch die Ressortminister einverstanden.

9

Der PrMinPräs. setzte sich für den unkontingentierten Import lebender Schweine über alle Seegrenzschlachthäuser ein und meinte, daß er auch dem Import von 1000 Schweinen wöchentlich nach Oberschlesien zustimmen könne. Ernster als diese Frage sah das PrStMin. den Kohlenimport an (Aktenvermerk des MinDir. Ritter vom 8. 11. über ein Gespräch mit StS Weismann; R 43 I /1107 , Bl. 234 f.). Mit Ausnahme des Schweinekontingents für Oberschlesien stimmte das pr. Kabinett den Vorschlägen der RReg. zu (Auszug in R 43 I /1107 , Bl. 281). Nach einem Randvermerk Pünders sollte an der Einfuhr nach Oberschlesien der Vertrag jedoch nicht scheitern. Der PrLandwM erklärte seinen ausdrücklichen Widerspruch gegen die unkontingentierte Einfuhr von Schweinen über die Seegrenzschlachthäuser (a.a.O.).

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