2.73.1 (mu21p): Unterstützung der im rheinisch-westfälischen Industriegebiet Ausgesperrten.

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Unterstützung der im rheinisch-westfälischen Industriegebiet Ausgesperrten1.

Nach einleitenden Worten des Reichskanzlers erläuterte der Preußische Minister für Volkswohlfahrt die Beweggründe, die zu dem von ihm an die[251] Regierungspräsidenten in Arnsberg, Münster und Düsseldorf gerichteten Rundschreiben vom 19. November 1928 […]2, welches er zur Verlesung brachte, geführt haben3. Er erläuterte ferner auf Grund ihrer Entstehungsgeschichte die Ausgestaltung der für die Bezirksfürsorgeverbände bestimmten Richtlinien für die Unterstützung der von der Aussperrung in Nordwest betroffenen Arbeitnehmer in ihrer zur Zeit gültigen Form. Im einzelnen führte er aus, daß die Betreuung der von der Aussperrung betroffenen Arbeitnehmer entsprechend dem Beschluß des Reichskabinetts vom 17. November 1928 eine einheitliche habe sein müssen4. Bei der Aufstellung der Richtlinien habe man dem Umstande Rechnung tragen müssen, daß die Fürsorgeverbände der östlichen Teile des Kampfgebiets mit Zustimmung der Gemeindevertretungen von einer Anrechnung der Gewerkschaftsunterstützung auf die Fürsorgeunterstützung bereits Abstand genommen hätten. Dieser Praxis habe man sich für das gesamte Kampfgebiet anschließen müssen, da eine Rückwärtsentwicklung ohne schlimmste Rückwirkungen auf die öffentliche Ruhe und Ordnung unmöglich gewesen sei. Im übrigen sei auch gegen die Nichtanrechnung der Gewerkschaftsunterstützung auf die Fürsorge nicht viel einzuwenden gewesen, da es nach § 35 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. Dezember 19245 den Fürsorgeverbänden ausdrücklich freigestellt worden sei, Hilfsbedürftigen über die Reichsgrundsätze hinaus Hilfe zu gewähren. Ein solches Hinausgehen könne sowohl in höheren Leistungen wie in der Freilassung weiterer Bezüge als der von den Reichsgrundsätzen vorgesehen bestehen.

Der Reichswirtschaftsminister unterbreitete dem Kabinett die anliegenden Zusammenstellungen über das Verhältnis der Unterstützung im Aussperrungsgebiet zu den Löhnen6. Er erklärte, daß dieses Material ihm am Vortage von[252] Arbeitgeberseite zugetragen worden sei. Aus den Übersichten gehe hervor, daß die Unterstützung der Arbeitnehmer7 teilweise über das Arbeitsverdienst hinausgehe8, in anderen Fällen sehr stark an das Lohnniveau heranreiche9. Dies Ergebnis sei eine Folge der von dem Preußischen Wohlfahrtminister in Durchführung des Kabinettsbeschlusses vom 17. November 1928 erlassenen Richtlinien. Das Ergebnis stehe jedoch in schroffem Widerspruch zu den Absichten des Kabinettsbeschlusses der Reichsregierung, so daß eine sofortige Reform der Richtlinien gefordert werden müsse. Die Reichsregierung habe bei ihrem Beschluß eine teilweise Entlastung der Gemeinden von der obliegenden Fürsorgepflicht im Auge gehabt. Der Kabinettsbeschluß habe auch zum Ausdruck gebracht, daß die Durchführung der Unterstützungsaktion auf der Grundlage der bestehenden Fürsorgegesetzgebung zu erfolgen habe. Wie das überreichte Material beweise, sei der Boden der Fürsorgegesetzgebung völlig verlassen worden, da von einer Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung für die Unterstützung nicht mehr gesprochen werden könne. Zudem halte er die in den Richtlinien vorgesehene Entlastung der Gemeinden von 85% der Leistungen für viel zu weitgehend und mit den Absichten des Kabinettsbeschlusses vom 17. November 1928 für nicht vereinbar.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt erwiderte, daß der Kabinettsbeschluß vom 17. November 1928 eine großzügige und einheitliche Fürsorge gewollt habe. Nach dem Vorgehen der östlichen Gemeinden habe der Grundsatz der Einheitlichkeit nur in der in den Richtlinien zum Ausdruck gekommenen Form aufrechterhalten werden können. Im übrigen sei das von dem Reichswirtschaftsminister überreichte Material nicht stichhaltig. Es beziehe sich auf Ausnahmefälle, die für die große Masse der Fälle nicht beweiskräftig seien. Ferner sei die Entlastung der Gemeinden von den Aufwendungen für die erforderlichen[253] Leistungen eher zu gering als zu hoch, da den Gemeinden außer den direkten Baraufwendungen für die Unterstützungsaktion recht erhebliche andere Lasten und Ausfälle entstünden, die ihre Leistungsfähigkeit bereits überstiegen.

Der Reichsminister des Innern hielt es für erforderlich, daß von amtlicher Stelle in ähnlicher Weise Erhebungen über die Auswirkungen der Richtlinien angestellt würden, wie dies in dem von dem Reichswirtschaftsminister übergebenen, von privater Seite zusammengestellten, Material geschehen sei. Wenn diese amtlichen Erhebungen den Beweis dafür erbringen sollten, daß die Unterstützungen an die Ausgesperrten tatsächlich allzu nahe an das Lohnniveau heranreichten, so werde insoweit eine Korrektur der Richtlinien zu erfolgen haben. Er sei auch überzeugt, daß die Gewerkschaften sich der Erkenntnis von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme keineswegs verschließen würden. Eine generelle Anweisung des Inhalts, daß die Unterstützungen der Gewerkschaften auf die Fürsorge anzurechnen seien, halte er nicht für möglich. Der Kabinettsbeschluß der Reichsregierung habe den Betroffenen eine großzügige und einheitliche Betreuung angekündigt. Nur auf Grund dieser Ankündigung sei von den politischen Parteien von der Weiterverfolgung weitgehender Anträge Abstand genommen worden10. Wenn im Kampfgebiet Ruhe und Ordnung bisher aufrechterhalten seien, so sei dies lediglich eine Auswirkung der Versprechungen der Reichsregierung. Die Aufrechterhaltung dieses Zustandes hänge ausschlaggebend davon ab, daß die Autorität der Arbeiterführer, d. h. der Gewerkschaftsfunktionäre, erhalten bleibe. Mit dieser Autorität sei es jedoch vorbei, wenn allgemein eine Anrechnung der Gewerkschaftsunterstützung auf die Reichsfürsorge angeordnet werde. Übrigens würde eine solche Maßnahme auch nur den Erfolg haben, daß die Gewerkschaften ihre Unterstützungen einstellten und ihre Mitglieder auf eine Entschädigung nach dem Abbruch des Kampfes vertrösteten.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß er nach oberflächlicher Prüfung des von dem Reichswirtschaftsminister übergebenen Materials den Eindruck habe, daß dieses Material nicht stichhaltig sein könne. Die darin enthaltenen Gewerkschaftssätze erschienen ihm nach seiner Kenntnis der Dinge zu hoch. Sie würden sicherlich nur in Ausnahmefällen erreicht. Auch er war der Meinung, daß sofort eine amtliche Nachprüfung in dem von dem Reichsminister des Innern angeregten Sinne in die Wege geleitet werden müsse. Er wandte sich sodann einer Betrachtung des Streitstandes im Kampfgebiet zu und meinte, daß eine Einigung der kämpfenden Parteien bisher an der Haltung der Unternehmerseite gescheitert sei.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß man es den Unternehmern nicht verdenken könne, wenn ihr Kampfziel auf einen möglichst langfristigen Friedenszustand hinauslaufe und wenn sie zu einem Abbruch des Kampfes mit einer Einigung, die sich nur auf ein Provisorium erstrecke, wenig Neigung hätten. Pflicht der Reichsregierung sei es, sich darüber klar zu sein, daß die Auswirkung des Kampfes volkswirtschaftliche Schädigungen im Gefolge[254] hätte, die in ihrer Wirkung über den Bezirk des Kampfgebietes weit hinausreichen und daß daher von Reichs wegen auf Mittel und Wege gesonnen werden müsse, die streitenden Parteien zu einigen. Es könne sogar soweit kommen, daß das Ausland zu Kreditrestriktionen komme. In erster Linie müsse der Tatbestand über die Unterstützungsaktion in der vom Reichsminister des Innern angeregten Weise amtlich festgestellt werden, denn auch nach seiner Meinung könne es nicht gebilligt werden, daß die Unterstützungen mit dem Lohnniveau konkurrierten. Darüber hinaus aber müßte das Kabinett erwägen, ob eine Initiative der Reichsregierung in der Weise möglich sei, daß beide Parteien sich auf eine endgültige Vermittlungsaktion durch eine ihnen zu präsentierende Persönlichkeit von möglichst großer Autorität verständigten.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß die formelle Verantwortung für eine den Absichten der Reichsregierung entsprechende Durchführung der Unterstützungsaktion des Reichs durch die Preußische Staatsregierung beim Reichsminister der Finanzen liege. Der Reichsminister der Finanzen müsse daher veranlassen, daß sich sofort eine Kommission zur Untersuchung des Tatbestandes an Ort und Stelle begebe und zur Unterrichtung der Reichsregierung ein möglichst zuverlässiges und umfassendes Bild zu gewinnen suche. Zu einer einheitlichen und großzügigen Unterstützung der Ausgesperrten sei es keineswegs erforderlich, allgemein eine Freilassung der Gewerkschaftsunterstützung zuzugestehen, wie dies in den Richtlinien des Preußischen Wohlfahrtsministers geschehen sei. Die Fürsorge des Wohlfahrtsministers habe den Boden der Fürsorgegesetzgebung völlig verlassen. Die Richtlinien müßten sich auf Notstände beschränken, und es sei sehr wohl möglich, daß man zu diesem Zweck sich nur mit einer teilweisen Berücksichtigung der Gewerkschaftsunterstützung begnüge.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt erwiderte, daß er grundsätzlich auf einem anderen Standpunkt stehe als der Reichswirtschaftsminister. Die organisierte Arbeiterschaft habe sich durch ihre vom Lohn abgesparten Gewerkschaftsbeiträge den Anspruch auf die Gewerkschaftsunterstützung selbst verdient. Das Reich dürfte aus dieser Gewerkschaftsunterstützung keinen Nutzen ziehen. Die Anordnung einer auch nur teilweisen Anrechnung der Gewerkschaftsunterstützung würde nur eine entsprechende Kürzung der Gewerkschaftsleistungen zur Folge haben, nicht aber eine Ersparnis bei der Unterstützungsaktion des Reichs. Allerdings müsse auch er zugeben, daß eine Besserstellung der Arbeitnehmer über das Lohnniveau hinaus nicht angehe. Die von dem Reichswirtschaftsminister mitgeteilten Fälle seien nach seiner Kenntnis der örtlichen Verhältnisse Ausnahmefälle, die keineswegs als Norm gelten könnten. In den allernächsten Tagen finde eine Konferenz der Wohlfahrtsreferenten des Kampfgebiets statt11. Bei dieser Gelegenheit könne sofort dafür gesorgt werden, daß Mißstände abgestellt würden.

Der Reichsarbeitsminister pflichtete dem Reichswirtschaftsminister darin bei, daß es sich empfehle, sofort eine Kommission zur Untersuchung des Sachverhalts[255] in das Kampfgebiet zu entsenden. Was sodann die bei dem Reichsminister des Auswärtigen angeregte Initiative der Reichsregierung anlangt, so habe er bereits Veranlassung genommen, dem Regierungspräsidenten Bergemann nahezulegen, den Parteien die Einigung durch einen Oberschiedsrichter vorzuschlagen. Regierungspräsident Bergemann könne mit einem solchen Vorschlag naturgemäß aber erst dann hervortreten, wenn er mit seiner eigenen Vermittlungsaktion, die zur Zeit noch im Gange sei, nicht mehr weiterkomme. Er bat sodann den Oberregierungsrat Joachim, der soeben fernmündlich mit Regierungspräsident Bergemann über den gegenwärtigen Stand der Vermittlungsaktion gesprochen habe, den Inhalt des Telephongesprächs wiedergeben zu lassen. Oberregierungsrat Joachim berichtete sodann über die Mitteilungen des Regierungspräsidenten Bergemann. Er schloß seinen Bericht mit der Feststellung, daß Regierungspräsident Bergemann eine Einigung zwischen den Parteien kaum noch für möglich halte und sich wahrscheinlich noch im Laufe des Tages genötigt sehen werde, seine Bemühungen als endgültig gescheitert festzustellen12. Bevor er jedoch eine entsprechende Mitteilung an die Presse herausgeben wolle, werde er nochmals mit der Reichsregierung in Verbindung treten, um sich über die Absichten der Reichsregierung zu vergewissern und sich ihnen anzupassen.

Der Reichspostminister war der Meinung, daß der wesentlichste Zweck der Aussprache erreicht sei, wenn auf Grund einer vorherigen amtlichen Prüfung der wahre Sachverhalt bezüglich der Durchführung der Betreuung festgestellt werde, und eine Einschränkung der Richtlinien in der Weise erfolge, daß der allseitig mißbilligte Konflikt der Unterstützungsaktion mit dem Lohnniveau unmöglich werde.

Der Reichswirtschaftsminister bat besonders festzustellen, daß die Mitteilungen des Oberregierungsrats Joachim vertraulich zu behandeln seien.

Der Reichsarbeitsminister sagte dies als selbstverständlich zu und erklärte weiter, daß er selbst noch im Laufe des Tages mit Regierungspräsidenten Bergemann sprechen werde, um auf jeden Fall zu verhüten, daß er in der Presse von einem Scheitern seiner Einigungsverhandlungen spreche.

Der Reichsjustizminister führte aus, es erfülle ihn mit ernster Sorge zu sehen, daß die Parteien ihre Einstellung von dem erst in verhältnismäßig weiter Ferne anstehenden Termin vor dem Reichsarbeitsgericht abhängig machten, obschon der Spruch des Reichsarbeitsgerichts nach seiner Meinung die materiellen Streitpunkte nur wenig betreffe und daher zur materiellen Einigung wenig beitragen werde. Er trat warm dafür ein, daß die Reichsregierung möglichst schon vorher die Initiative zu einem Einigungsversuch unternehme.

Der Reichsminister der Finanzen sprach sodann von der durch den Lohnkampf geschaffenen politischen Gesamtsituation. Er führte aus, daß der Wirtschaftskampf überaus kostspielig sei. Er schätze die Verluste der deutschen[256] Volkswirtschaft auf etwa 100 Mio in der Woche13. Dieser Betrag werde sich rasch steigern, wenn bei längerer Dauer des Kampfes weitere Wirtschaftskreise in Mitleidenschaft gezogen würden. Ein alsbaldiges Eingreifen der Reichsregierung sei daher auch schon im Interesse der Reichsfinanzen dringend geboten. Er trat der Anregung bei, die Parteien auf die Person eines Oberschiedsrichters zu einigen, und zwar müsse der Schritt sofort nach dem voraussichtlich negativen Ausgang der Vermittlungsaktion des Regierungspräsidenten Bergemann erfolgen.

Der Reichskanzler stellte als Ergebnis der Beratung fest:

1.

Die zur Sprache gebrachten Mißstände in der Durchführung des Kabinettsbeschlusses vom 17. November sollen sofort durch eine Kommission an Ort und Stelle eingehend untersucht und im Falle ihrer Bestätigung abgestellt werden. Insbesondere soll festgestellt werden, ob nicht infolge der Unterstützungsaktion des Reichs bei den organisierten Ausgesperrten die Lohngrenze erreicht oder sogar überschritten wird.

2.

Der Reichsminister der Finanzen wird beauftragt, wegen des Gesamtkomplexes der Unterstützungsfragen mit der Preußischen Staatsregierung dauernd in Fühlung zu bleiben und darüber [zu] wachen, daß die Reichszuschüsse zu den Fürsorgeunterstützungen im Sinne des Kabinettsbeschlusses vom 17.11.1928 verwendet werden. Er soll auch für die vorstehend unter Ziffer 1 genannten Feststellungen Sorge tragen.

3.

Regierungspräsident Bergemann soll noch im Laufe des Tages dahin verständigt werden, daß das Reichskabinett es für verfehlt halten würde, der Öffentlichkeit gegenüber von einem Scheitern seiner Vermittlungsaktion zu sprechen. Regierungspräsident Bergemann soll vielmehr den Parteien vorschlagen, sich auf eine Schlichtung des Streites durch einen Oberschiedsrichter zu verständigen oder auch den Parteien zu verstehen geben, daß das Reichskabinett diesen Weg der Verständigung für notwendig hält. Er soll ferner darauf hinweisen, daß der Oberschiedsrichter dem Umstand Rechnung tragen könne, daß das Arbeitszeitproblem in nächster Zeit akut wird und durch Einbeziehung dieses Fragenkomplexes möglicherweise einen Weg zur endgültigen Einigung werde finden können.

Im Anschluß an die Kabinettssitzung, betreffend Unterstützung der im rheinisch-westfälischen Industriegebiet Ausgesperrten, fand noch eine Ministerbesprechung[257] der anwesenden Reichsminister unter Vorsitz des Herrn Reichskanzlers statt14.

Es handelte sich hierbei um die Frage, ob und welche Persönlichkeit als Oberschiedsrichter für den Fall bestimmt werden solle, daß die Vermittlungsaktion des Regierungspräsidenten Bergemann in Düsseldorf, wie zu erwarten, baldigst zum Scheitern kommt.

Herr Minister Curtius führte aus, daß er über diese Personalfrage mit Herrn Generaldirektor Vögler bereits gesprochen und den Vorschlag gemacht habe, Herrn Minister Severing mit dieser Aufgabe zu betrauen. Herr Vögler habe sich mit diesem Vorschlage für seine Person durchaus einverstanden erklärt und nur hinzugefügt, Herr Minister Severing müßte sich Zeit nehmen, sich über die einschlägigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kampfgebiet vor endgültiger Entscheidung gründlich zu orientieren. Unter dieser Voraussetzung habe er keinen Zweifel, daß er auch seine Unternehmerkollegen zu diesem Vorschlag bringen werde. Er, Curtius, mache daher hiermit den Vorschlag, Herrn Minister Severing zu wählen und zwar ohne jede materiellen Bindungen seitens des Reichskabinetts. Er fühle sich noch verpflichtet, hinzuzufügen, daß dieser Vorschlag keinerlei Mißtrauen gegenüber dem Herrn Kollegen Wissell darstelle, aber es liege in der Natur der Sache, daß der Reichsminister Wissell von der Arbeitgeberseite im gegenwärtigen Augenblick zu sehr als Partei angesehen werde.

Der Herr Reichskanzler stimmte Herrn Minister Curtius vollinhaltlich zu, ebenso der Herr ReichsarbeitsministerWissell, der noch betonte, daß er sich über einen etwaigen Erfolg des Herrn Ministers Severing überaus freuen würde und in der Wahl seines Kollegen Severing keinerlei Mißtrauen gegen sich erblicken würde. Es müsse nur noch klargestellt werden, wie die neue Aktion an die Aktion des Herrn Regierungspräsidenten Bergemann anzuknüpfen sei.

Über diese formelle Frage entwickelte sich dann noch eine eingehendere Debatte. Der Herr Reichskanzler konnte schließlich zusammenfassend feststellen, daß Herr Regierungspräsident Bergemann trotz etwaigen Scheiterns seiner Verhandlungen offiziell von einem Scheitern nicht sprechen, sondern nur eine Vertagung um einige Tage erwirken solle. Inzwischen werden die Herren Minister Curtius und Wissell die beiden Parteien ersuchen, sofort nach Berlin zu kommen, um wegen des weiteren Vorgehens zu beraten und sie in vertraulicher Vorbesprechung morgen schon zu dem Vorschlag der Auswahl einer einzelnen Persönlichkeit zur grundlegenden Beilegung des Gesamtkonfliktes zu bringen. Sodann wurde in Aussicht genommen, daß der Herr Reichskanzler im Laufe des Freitag unter Beteiligung der Herren Minister Curtius und Wissell die beiden Parteien getrennt empfängt mit dem Ziel einer schließlichen gemeinsamen Übereinkunft hinsichtlich der Wahl des Herrn Ministers Severing15.

Fußnoten

1

Die Vermittlungsversuche des Düsseldorfer RegPräs. Bergemann hatten am 17. 11. zu keiner Einigung geführt. Die streitenden Parteien hatten aber gemeint, daß sie dennoch eine Grundlage für die Verständigung gefunden hätten (MNN, 19.11.28). Bei weiteren Unterhandlungen hatten jedoch neu hinzugezogene Gewerkschaftsvertreter erklärt, es könne nur ein Provisorium bis zum Rechtsentscheid über den Schiedsspruch geschaffen werden. Im Anschluß daran müßten neue Verhandlungen beginnen (MNN, 21.11.28). Nachdem dieser Spruch am 24. 11. gefällt worden war (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 67), hatte RegPräs. Bergemann die Parteien einzeln eingeladen, um eine Grundlage für weitere Besprechungen zu finden (MNN, 26.11.28). In dieser Situation beschlossen RT-Fraktion und Fraktionsvorstand der DVP am 27. 11., daß Curtius eine Kabinettssitzung über den Arbeitskonflikt veranlassen solle (BA: R 45 II /66 , Bl. 147 f. und 67, R 45 II /67 , Bl. 110 f.).

2

Aktenzeichen des Schreibens.

3

Der PrWohlfM hatte am 19. 11. mit den Bürgermeistern und Verwaltungsleitern der Kommunen im rheinisch-westfälischen Industriegebiet Besprechungen geführt, die die Unterstützung für die Ausgesperrten behandelten (MNN 20.11.28). Wahrscheinlich auf Grund dieser Unterredungen hatte der PrWohlfM den Regierungspräsidenten mitgeteilt, daß die Bezirksfürsorgeverbände ihrer Fürsorgepflicht bisher nachgekommen seien, allerdings mit örtlichen Verschiedenheiten. Es solle nunmehr eine einheitliche Regelung erfolgen, und die Kommunen sollten die Mittel erhalten, die ihnen erlaubten, die Lasten der Unterstützung zu tragen. Diese einheitliche Regelung solle vom 19. 11. an gelten; für die vorangegangene Zeit erhielten die Fürsorgeverbände pro Kopf der Ausgesperrten 12 RM zurückerstattet (R 43 I /1434 , Bl. 243 f.; außerdem in R 43 I /2055 , R 43 I /2055 , Bl. 309 eine Abschrift über den Inhalt dieses Schreibens aus „der Gewerkschaftszeitung“ ohne Datum und genaue Titelangabe). Gleichzeitig hatte der Minister die Richtlinien für die Unterstützung mitgeteilt. Danach war jeder von der Aussperrung Betroffene und seine Familie als hilfsbedürftig anzusehen. Die von den Verbänden bisher aufgebrachten Leistungen sollten nicht zurückgefordert werden. Die Unterstützung konnte auch in Sachleistungen erfolgen. Sie reichte von 8 RM in der Woche für einen Alleinstehenden ohne Haushalt bis zu 16 RM in der Woche für ein Ehepaar; außerdem erhielten zusätzlich abhängige Personen im Haushalt 3,50 RM. Den Bezirksfürsorgeverbänden sollten 85% ihrer Leistungen zurückerstattet werden. Gemeinden und Gemeindeverbände waren an den 15% der Leistungen, die die Landkreise zu tragen hatten, nicht zu beteiligen (R 43 I /2055 , Bl. 309 f.).

4

Vgl. P. 3 der Beschlüsse in Dok. Nr. 67.

5

Siehe RGBl. I, S. 770.

6

Hier nicht abgedruckt; vgl. die folgenden Anmerkungen. – In dieser Angelegenheit hatte die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der RdI ein Schreiben an den RK gerichtet, in dem sie dagegen protestierten, daß im Gegensatz zur FürsorgeVO ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit Hilfe geleistet werde. Die RReg. solle Preußen veranlassen, daß es sich an die Bestimmungen halte (24.11.28; R 43 I /2055 , Bl. 279 f.). Der Arbeitgeberverband Nordwest hatte am 27. 11. an den RK telegrafiert, die Form der preußischen Fürsorge führe zur Niederlegung der Notstandsarbeiten und gefährde die Fortsetzung der Verhandlungen (R 43 I /2055 , Bl. 281-284).

7

Beispiele über die Anwendung der Unterstützungen hatte der Abg. Hueck in der Vorstandssitzung der DVP vorgetragen (27.11.28; BA: R 45 II /66 , Bl. 147 f.). – Zu den Unterstützungsbeiträgen des PrWohlfMin. kamen als offizielle Sätze der christlichen Gewerkschaften – nach den Unterlagen des RWiM – gestaffelt für die vier Mitgliedsklassen und die Dauer der Mitgliedschaft Beträge von 5 bis 18 RM pro Woche und dazu in der Woche je 0,30 RM für die Ehefrauen und jedes Kind unter 14 Jahren. Aus Düsseldorf wurde die Gesamtunterstützung (Gewerkschaft und Fürsorge) für zwei Arbeiter mit jeweils drei Kindern mit 53 RM in der Klasse 1 und mit 54,50 RM in der Klasse 2 angegeben. In Mülheim erhielt ein Arbeiter mit acht Kindern pro Woche insgesamt 76 RM (R 43 I /1434 , Bl. 245 f.).

8

Aus Hamm wurde in den Unterlagen des RWiM von einem Arbeiter berichtet, der im September einen Nettoverdienst von 185,75 RM gehabt hatte. Sein Unterstützungssatz habe nach den neuen Bestimmungen für 4½ Wochen 300 RM betragen. Von einem Arbeiter in Dinslaken mit ebenfalls 5 Kindern hieß es, sein Oktoberverdienst habe netto 253,77 RM betragen, dagegen belaufe sich der Unterstützungssatz für ihn auf insgesamt 301,15 RM (R 43 I /1434 , Bl. 247 f.).

9

Aus Dinslaken wurden in den Unterlagen des RWiM drei Fälle mitgeteilt: 1. Arbeiter mit vier Kindern: der Oktoberverdienst habe netto 277,40 RM betragen, der Gesamtsatz der Unterstützung werde sich auf 273 belaufen; 2. lediger Arbeiter, der seine Mutter ernährt: Oktoberverdienst netto 188,51 RM, Unterstützungssatz insgesamt für einen Monat 160,30 RM: 3. Arbeiter mit einem Kind: Oktoberverdienst netto 187,66 RM, Unterstützungssatz für einen Monat 188,50 RM (R 43 I /1434 , Bl. 241 f.).

10

Vgl. die Sitzung des RT am 17.11.28, RT-Bd. 423, S. 394  ff.

11

Die Zusammenkunft sollte am 29. 11. stattfinden; als weitere Teilnehmer waren Vertreter des PrWohlfMin., des RArbMin. und des RWiMin. vorgesehen (Vermerk des MinR Vogels vom 28. 11.; R 43 I /2055 , Bl. 288).

12

RegPräs. Bergemann hatte mit den Parteien die Verhandlungen in kleinen Kommissionsgruppen aufgenommen (MNN, 28.11.28). Beide Parteien hielten an ihren Auffassungen fest, so daß die Vermittlungsaktion ergebnislos blieb (MNN, 29.11.28).

13

„Der deutsche Volkswirt“ gab am 22.3.29 (III, S. 803) die Auswirkungen der Aussperrungen an: Danach ging die westdeutsche Produktion von Roheisen im November 1928 gegenüber dem Oktober um 86% zurück, in Rohstahl um 87%; für Gesamtdeutschland bedeutete das einen Rückgang von jeweils 73 und 70%. Der tägliche Kohlenabbau sei im November um 2,9% zurückgegangen, aber im Dezember um 3,5% gestiegen. Die Kokserzeugung sei um 21,3% = 600 000 t zurückgegangen. Im Einzelhandel bezifferten die „Edeka“ den Kaufrückgang mit 10%, die Konsumvereine mit 9%. Der Textilhandel habe einen Rückgang von 30–40%, der Schuhhandel von 50% für November gegenüber dem Oktober angegeben. – Die mittelbar von der Aussperrung betroffenen Arbeiter litten Not und wichtige Anschaffungen an Bedarfsgütern seien ihnen nicht möglich, hatte der christliche Bergarbeiterverein dem RK am 20.11.28 bereits mitgeteilt (R 43 I /2055 , Bl. 276 f.).

14

Am Rand notierte Pünder am 28. 11.: „Herrn MinDir. v. Hagenow, MinR Vogels, HR Ostertag erg. zur gefl. Ktsnahme. Die beiden Herren Minister werden (bzw. sollen) der Rkei mehrere Vorschläge bzgl. Freitag [30. 11., siehe Dok. Nr. 76, 77] machen“.

15

Die Pressestelle gebe über diese Kabinettssitzung keine Verlautbarung heraus, vermerkte MinR Vogels am 28. 11. Auf Anfrage teile sie mit, das Kabinett habe sich mit der Lage beschäftigt, die durch die Richtlinien des PrWohlfMin. entstanden sei. Eine weiterführende Meldung der Telegrafenunion gehe nicht auf die Pressestelle zurück (R 43 I /2055 , Bl. 288). – Über das Ergebnis dieser Besprechungen berichtete Curtius der DVP-Fraktion am Mittag des 28. 11. Die Fraktion war mit dem Ergebnis nicht völlig einverstanden, sondern erwartete, daß die Richtlinien des PrWohlfMin. korrigiert würden (BA: R 45 II /67 , Bl. 111).

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