2.26.5 (sch1p): 5. [Etat des Reichspräsidenten]

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5. [Etat des Reichspräsidenten]

Der Ministerpräsident bemerkte, daß bei den morgigen Etatsberatungen voraussichtlich das Gehalt des Reichspräsidenten angegriffen werden würde. Es wurde erörtert, in welcher Weise solchen Angriffen zu begegnen sei14.

Fußnoten

14

Nach dem Entwurf eines Gesetzes betr. die Feststellung eines vierten Nachtrages zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1918 (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 164 ) waren für den RPräs. monatlich 100 000 M Aufwandsgelder vorgesehen. Die Kritik, die während der Beratung des GesEntw. am 27.3.1919 in der NatVers (NatVers Bd. 327, S. 827  ff. ) an den für den RPräs. ausgeworfenen Bezügen geübt war, richtete sich durch alle Parteien hindurch gegen die Höhe der vorgesehenen Bezüge allgemein sowie gegen deren mangelnde Spezifizierung. Der GesEntw. wurde dem Haushaltsausschuß überwiesen, der am 28.3.1919 den Nachtragsetat beriet. Während der Beratung erklärte Scheidemann, die angesetzte Summe von 100 000 M sei willkürlich gewählt, da die Aufstellung eines zutreffenden Etats in Hinblick auf die Neuheit der Materie unmöglich sei.

Nach längerer Aussprache einigte sich auf Vorschlag des Abg. v. Payer (DDP) der Ausschuß dahin, für den RPräs. ein Jahresgehalt von 100 000 M einzusetzen, ein Gehalt, wie es bisher der RK bezogen hatte. Die sachlichen Ausgaben wurden vorläufig mit 500 000 M angesetzt (Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses in: NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 201 ; NatVers Bd. 327, S. 884  f.; vgl. Vorwärts, Nr. 162, 29.3.1919). Der Abänderungsantrag des Haushaltsausschusses wurde von der NatVers am 29.3.1919 angenommen (NatVers Bd. 327, S. 886 ).

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