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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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I. Teil:

(Reichsministerium, Preuß. Staatsministerium und Ländervertreter.)

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und begrüßte die erschienenen Vertreter des Preußischen Staatsministeriums und der Länder, deren Gebiete durch die Besetzung betroffen sind.

Die zu erörternde Frage sei, ob eine Kürzung der finanziellen Beiträge des Reichs für das besetzte Ruhrgebiet sich ermöglichen lasse, da ohne eine alsbaldige Einschränkung der Ausgaben des Reichs ein Zusammenbruch der Währung folgen müsse.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Höhe der Ruhrbeihilfen und wies insbesondere daraufhin, daß die Anforderungen für die laufende Woche 1038 Billionen Mark betrügen. Die Hauptlast bilden die Anforderungen des Reichsarbeitsministerium für Erwerbslosenfürsorge und Lohnsicherungen[274] mit zusammen 680 Billionen Mark2. Die Zahlen stiegen von Tag zu Tag3.

Es seien drei Kürzungsvorschläge gemacht worden: das Kohlensyndikat habe vorgeschlagen, fortschreitend vermehrte Feierschichten einzulegen, in der ersten Woche eine, in der zweiten Woche zwei usw. Die Ressorts, insbesondere das Reichsarbeitsministerium, seien dagegen der Ansicht, daß Arbeitseinschränkungen nicht in Frage kommen könnten, da schon die heutigen Löhne kaum für den notwendigen Lebensbedarf ausreichten; daß vielmehr in erster Linie die an die Werke gezahlten Materialzuschläge abgebaut werden müßten4. Von den beiden Vorschlägen nach dieser Richtung hin sehe der eine einen Abbau der Materialzuschläge auf 10% und der Löhne auf [!] 30% binnen 3 Wochen unter gleichzeitiger Einlegung einer Feierschicht vor; der zweite Vorschlag wolle die Materialzuschläge ganz abbauen und erst in der dritten Woche den Lohn auf 11/12 herabsetzen5. Nach den beiden letztgenannten Vorschlägen könne eine Gesamtersparnis von 50% erzielt werden6.

Man müsse sich allerdings klar sein, daß in jedem Falle eine solche Kürzung der Ausgaben nur für 1 bis 2 Wochen wirksam sein könne, denn die Folgen derselben wären unter allen Umständen ein sofortiges starkes Verlangen der Arbeiterschaft nach Lohnerhöhung, während die Betriebe sich bald außerstande erklären würden, die Arbeiter weiter zu beschäftigen. Unter diesen[275] Umständen müsse man erwägen, ob es überhaupt Zweck habe, an eine solche Kürzung heranzugehen, und ob nicht vielmehr der passive Widerstand sofort aufzugeben sei, d. h. ob wir nicht eine Waffe aus der Hand legen sollten, die sich letzten Endes gegen uns richte, in dem Bewußtsein, daß dem Gegner unsere Lage genau bekannt sei.

Der Reichsarbeitsminister ergänzte die Mitteilungen des Reichsministers der Finanzen über die Entwicklung der Ruhrausgaben und wies insbesondere auf die rapide Steigerung der letzten Wochen hin, die durch die fortschreitend zunehmenden Stillegungen verursacht sei7. Nach sorgfältiger Prüfung aller Kürzungsvorschläge sei man im Reichsarbeitsministerium zu dem Ergebnis gekommen, daß erhebliche Herabsetzungen der Beträge sich kaum erzielen lassen. Dies sei insbesondere auf das völlige Fehlen einer geordneten Verwaltung im Ruhrgebiet zurückzuführen. Was allein als immerhin wirksame Maßnahme in Frage komme, sei ein Abbau der Regiezuschläge8, da hier festgestellt werden könne, daß die Arbeiten, für welche diese Zuschläge gewährt würden, fast überall bereits zu Ende geführt worden seien. So könne man die Materialzuschläge auf 25 bis 30% herabdrücken. Lohnkürzungen dagegen kämen nicht in Frage. Der wichtigste Gesichtspunkt bei Beurteilung der Kürzungsvorschläge sei jedoch der: Maßnahmen, welche praktisch zu einer Aufgabe des passiven Widerstandes führten, ohne daß ein dahingehender Beschluß der Reichsregierung getroffen wäre, würden gegen die Reichsregierung den schweren Vorwurf auslösen, die Verantwortung für die Aufgabe des Widerstandes auf die Bevölkerung, insbesondere die Arbeiterschaft des besetzten Gebietes abgewälzt zu haben9. Das dürfe unter keinen Umständen geschehen10.

Der Reichswirschaftsminister stellte als Ergebnis der jetzigen und der Besprechung vom Vortage fest, daß alle Kürzungsmaßnahmen wegen des Fehlens einer geordneten Verwaltung im besetzten Gebiet rein mechanischer Natur sein und bleiben müßten. Die Frage sei, wieviel Zeit noch zur Verfügung stehe, und ob es sich binnen dieser Zeit überhaupt lohne, Abbaumaßnahmen zu treffen. Er glaube, daß höchstens noch 10 bis 14 Tage zur Verfügung ständen, während derer die politische Entscheidung fallen müsse11. Es sei hinsichtlich[276] der Haltung Frankreichs zu berücksichtigen, daß die maßgebenden Kreise in Paris große Bedenken davor hegten, die Sorge für Ernährung und Bewirtschafttung des Ruhrgebiets übernehmen zu müssen. Unter diesen Umständen und aus den Schlußerwägungen des Reichsarbeitsministers halte er Kürzungsmaßnahmen bei der jetzigen Lage für zwecklos.

Der Reichspostminister schloß sich den vorhergehenden Ausführungen an. Bei den letzten Besprechungen mit Vertretern des besetzten Gebietes12 habe es sich ergeben, daß auch diesen die Beschränkung der Dauer des Widerstandes voll bewußt sei; ebenfalls jedoch, daß ein Widerstand nur solange möglich sei, als er vom Reich finanziert werde. Kürzungen kämen nicht in Frage.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß in seinem Ressort eine gewisse Entlastung dadurch möglich sei, daß der Personalbedarf für den verstärkten Herbstverkehr zum Teil aus dem besetzten Gebiet genommen werden könne. Im übrigen wolle er auf die große Bedeutung der Rhein- und Ruhr-Bahn bei etwaigen Verhandlungen hinweisen; sie sei nicht nur für Deutschland, sondern für die Wirtschaft Europas ein außerordentlich wichtiger Faktor, ohne welchen eine Bewirtschaftung des Gebietes nicht denkbar sei13; das Personal der Bahn könne jedoch infolge seiner Beamtenschaft nicht gezwungen werden, in einen etwaigen französischen Dienst zu treten14. Dies bedeute immerhin einen erheblichen Aktivposten bei etwaigen Verhandlungen.

Der Preußische Ministerpräsident erklärte sich außerstande, bindend für das Staatsministerium zu sprechen, da eine Beschlußfassung innerhalb desselben noch nicht erfolgt sei. Die wichtigste Frage sei, wieviel Zeit noch zur Verfügung[277] stände. In der nächsten Woche würde die beschleunigte Arbeit der Notenpresse eine solche Entwertung bedingen, daß noch ganz andere Summen als die von den Ressorts veranschlagten für die Unterstützung der Ruhr notwendig sein würden. Diese Geldentwertung könne aber weder die Bevölkerung des besetzten Gebiets noch das übrige Reich ertragen. Schon jetzt begännen im Lande allerorts die Plünderungen der Äcker und der landwirtschaftlichen Betriebe15. Die Lage sei ähnlich wie bei Kriegsschluß, und es handele sich darum, rechtzeitig abzubauen, ehe der Rückzug unmöglich würde. Eine Erörterung einzelner Sparmaßnahmen sei daher abwegig. Er sei daher der Ansicht, die Regierung müsse sich ernstlich die Frage vorlegen, ob nicht der passive Widerstand sofort aufzugeben sei.

Eine solche Maßnahme würde sicherlich starken Widerspruch im Lande wachrufen; solchem gegenüber müßten jedoch eben die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere in Verbindung mit einer Führung der öffentlichen Meinung, getroffen werden. Politisch halte er es für vorteilhafter, den Widerstand aus freiem Entschluß aufzugeben, wobei man diesen Entschluß als Aktivum in Rechnung stellen könne, als den Widerstand von selbst zusammenbrechen zu lassen16.

[278] Der Reichskanzler bezweifelte die Richtigkeit der letzten Erwägung17. Frankreich sei völlig darüber im Bilde, was die Aufgabe des Widerstandes innerpolitisch für das Reich bedeuten würde18, und stelle diesen Faktor bei den Verhandlungen mit seinen Verbündeten durchaus in Rechnung. Wäre dies nicht der Fall und läge dem französischen Ministerpräsidenten an einem völligen Zusammenbruch Deutschlands, so würde er sich auf die jetzigen Besprechungen gar nicht eingelassen haben19. Ihn interessiere es sehr, ob die Reichsregierung stark genug sei, die von ihr etwa übernommenen Verpflichtungen auch dem eigenen Lande gegenüber durchzuführen. Nach alledem würde er, der Reichskanzler, eine sofortige Aufgabe des Widerstandes beim jetzigen Stande der Verhandlungen für einen schweren außenpolitischen Fehler halten.

Im übrigen könne jedoch ein so schwerwiegender Entschluß, wie vom Herrn Preußischen Ministerpräsidenten angeregt, nicht ohne Fühlungnahme mit dem Reichsrat und insbesondere auch mit den Vertretern des besetzten Gebiets erfolgen.

Nach dem Ergebnis der gestrigen und jetzigen Besprechung müsse er annehmen, daß eine Kürzung der Beiträge nicht möglich sei. Er müsse daher bitten, den gegenwärtigen Zustand noch einige Tage fortbestehen zu lassen, bis die von ihm eingeleitete außenpolitische Aktion sich ausgewirkt habe. Am Dienstag fände in Paris die Begegnung zwischen dem französischen und englischen Ministerpräsidenten statt20, und die englische Regierung sei hierbei[279] in der Lage, der französischen Regierung die Bedingungen mitzuteilen, unter welchen der Widerstand deutscherseits aufgegeben werden könne21. Diese Bedingungen würden von der englischen Regierung gutgeheißen und entsprächen auch den Zusicherungen, welche die deutschen Gewerkschaften verlangt hätten22.

Der Preußische Wohlfahrtsminister schloß sich den Ausführungen des Reichsarbeitsministers an und widersprach insbesondere den Angriffen, die in letzter Zeit sich gegen die Bevölkerung des besetzten Gebiets gerichtet hätten. Unordnung herrsche gewiß, aber von einer allgemeinen Demoralisation könne man nicht sprechen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete pflichtete diesen Ausführungen bei und wies auf die schweren Leiden und Drangsäle der Bevölkerung des besetzten Gebiets hin. Diese Bevölkerung dürfe unter keinen Umständen im Stiche gelassen werden. Technische Maßnahmen zur Kürzung der Ausgaben seien wenig wirksam; eine erhebliche Kürzung würde jedoch zur Aufgabe des Widerstandes führen, was sofort chaotische Zustände im besetzten Gebiet zur Folge haben müsse. Gewiß wisse die dortige Bevölkerung, daß der Widerstand nicht unbegrenzt fortgesetzt werden könne23; sie erwarte aber, daß die Reichsregierung alles tue, um einen ehrenvollen Frieden zu erlangen und sie nicht einfach im Stiche lasse24.

Der Reichsminister des Innern pflichtete den Vorrednern darin bei, daß eine nennenswerte/Einschränkung der Ausgaben automatisch die Aufgabe des Widerstandes bedeuten würde25. Wenn die sofortige Aufgabe nicht möglich sei, so müsse er fragen, wieviel Zeit noch der Herr Reichskanzler zur Fortsetzung der außenpolitischen Verhandlungen benötige. Den Berichten aus dem besetzten Gebiet in der letzten Zeit sei eine starke Verschlechterung der Stimmung zu entnehmen. Er schlage vor, in der kommenden Woche mit den Vertretern von dort zu verhandeln und auch mit den Ausgewiesenen in Verbindung zu treten26. Eine sofortige Aufgabe des Widerstandes komme nicht in Frage,[280] ebenso auch nicht die Kürzung der Ausgaben; bei allen späterhin zu fassenden Beschlüssen sei jedoch in erster Linie enges Einvernehmen mit der betroffenen Bevölkerung zu gewährleisten27.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er sich an eine bestimmte Frist für die Verhandlungen nicht binden könne, die politische Entscheidung jedoch im Laufe der nächsten Woche erwarte. Komme es auf Grund der Verhandlungen zu einem Abbau des Widerstandes, so müsse unter allen Umständen eine Kundgebung der Regierung erfolgen, aus der hervorgehe, daß sie in voller Einigung mit der Bevölkerung des besetzten Gebietes handele.

Der Preußische Ministerpräsident wies nochmals auf die dringende innerpolitische Notlage hin, die durch den Währungsverfall verursacht sei28. Die Berichte aus den Provinzen, insbesondere auch aus Schlesien29, machten es ihm zur Pflicht, den Ernst der Situation zu unterstreichen. Es sei in der Tat eine Frage von Tagen, binnen derer die Regierung zu einer Entscheidung kommen müsse, ob der Widerstand länger aufrecht erhalten werden könne. Hierbei sei natürlich die Fühlungnahme mit den Vertretern aus dem besetzten Gebiet erforderlich. Er befürchte, die innere Lage könne zusammenbrechen, ehe ein geordneter Rückzug angetreten werden könne.

Der Herr Reichskanzler teilte mit, daß nach den letzten aus Paris erhaltenen Berichten maßgebende französische Kreise gegen eine vorzeitige Aufgabe des passiven Widerstandes starke Bedenken hegten, weil als Folge davon chaotische Zustände im besetzten Gebiet zu befürchten seien30. Damit könne Frankreich nicht allein fertig werden, ebensowenig wie Frankreich die Wirtschaft im Ruhrgebiet allein fortführen könne. Daher sei der heutige labile Zustand, bei dem die Aufgabe des Widerstandes noch ungewiß sei, durchaus ein Aktivposten in der außenpolitischen Lage.

Fußnoten

2

Nach der Niederschrift Saemischs hatten die Anforderungen in der Vorwoche noch 230 Billionen Mark ausgemacht. Von den 1038 Billionen für die laufende Woche vom 9.–15.9.23 waren 38 Billionen Mark Kredite gegeben worden, die wertbeständig zurückgezahlt werden sollten. Das RArbMin. hatte für Erwerbslose und zur Lohnsicherung 680 Billionen erhalten. Dem Rhein. Westf. Kohlensyndikat waren statt der geforderten 290 Billionen nur 243 Billionen Mark zur Lohnsicherung gegeben worden; 85 Prozent dieser Summe machte der Materialzuschlag aus.

3

S. hierzu Dok. Nr. 56. Die Kabinettsvorlage des RFM vom 15.9.23 begann: „Die Finanzlage, wie sie sich im Lauf der letzten Tage entwickelt hat, zwingt die Reichsregierung schleunige Entschlüsse zu fassen für Maßnahmen, welche geeignet sind, im letzten Augenblick noch die ungeheure Inflation einzudämmen und dem drohenden Wirtschaftszusammenbruch entgegenzuarbeiten, der durch Nichtannahme der Mark im Zahlungsverkehr und ihrer Ausschaltung als Zahlungsmittel eintreten könnte.“ U. a. beabsichtigte der RFM zur Verminderung der Ausgaben den Abbau der Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet und die Einstellung bzw. Beschränkung der Entschädigungen für Beschlagnahmungen im Rhein-Ruhr-Gebiet. „Hinsichtlich der Erwerbslosenfürsorge ist die beschleunigte Verabschiedung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes unerläßliches Erfordernis. Die katastrophale Finanzlage zwingt zur Zurückhaltung auch gegenüber durchaus berechtigten Anforderungen für die nächste Übergangszeit. Dies gilt auch für die Bemessung der Erwerbslosenunterstützung. Unterstützung für Frauen unter 21 Jahren desgl. für jugendliche männliche Arbeiter sind einzustellen. Bezüglich der produktiven Erwerbslosenfürsorge muß prinzipiell verlangt werden, daß alle Maßnahmen eingestellt werden, die nicht wertschaffend sind. Für die Zukunft dürfen nur noch wertschaffende produktive Maßnahmen ergriffen und finanziert werden“ (R 43 I /2357 , Bl. 262 u. 263).

4

Zu den Materialzuschlägen s. Anm. 11 zu Dok. Nr. 44. Vgl. ferner die Ausführungen des RFM in der Chefbesprechung vom 14.9.23 (Dok. Nr. 56).

5

Bei diesen Vorschlägen ist zu berücksichtigen, daß durch Schiedsspruch die Löhne in allen Bergbaurevieren am 7.9.23 um 67% erhöht worden waren. Der Wochendurchschnittslohn in allen Bergbaurevieren betrug für die Woche vom 3.–10.9.23, 15 030 000 M (BA: NL Silverberg  149, Bl. 248. „Die Zeit“, Nr. 207 vom 8.9.23). Durch Schiedsspruch vom 13.9.23 waren die Löhne an der Ruhr auf rd. 56 Millionen M pro Woche erhöht worden (BA: NL Silverberg 149, Bl. 295).

6

Nach der Niederschrift Saemischs fügte der RFM hinzu: „Kohlenbeirat gegen Kürzung der Materialzuschläge.“

7

Aus der Aufzeichnung Saemischs geht hervor, daß Luther die Ausgaben des RArbMin. für die folgende Woche mit 3000 Billionen Mark berechnete.

8

Nach der Besetzung des Ruhrgebiets hatten Franzosen und Belgier neben den öffentlichen und privaten Eisenbahnen und Frachtschiffen auch Zechen und Werke der Eisen- und Stahlindustrie in eigene Regie übernommen, um auf diesem Wege Reparationsleistungen zu erzwingen. Bei den hier vom RArbM angesprochenen „Regiezuschlägen“ dürfte es sich um im April 1923 vereinbarte Ausgleichszahlungen des Reichs an die Privatbesitzer der Transportmittel und Werke handeln; s. dazu RT-Drucksache Nr. 568 (Die Reparationslasten und Schäden der Privatwirtschaft des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich), S. 5 u. 9, Bd. 398.

9

Zu den Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern s. u. a. die Besprechung mit Vertretern der Spitzengewerkschaften am 4.9.23, P. 4 (Dok. Nr. 39).

10

Im Anschluß an die Ausführungen Brauns enthält die Niederschrift Saemischs die Frage des RK: „Mäßige Kürzung der Arbeit kann vielleicht zu erhöhter Arbeitsintensität bei einzelnen noch arbeitsfähigen Betrieben führen?“ Vom RArbM sei das jedoch bezweifelt worden.

11

Vom RWiM wurde in der „Niederschrift Saemisch“ festgehalten: „Lohnt die Zeit, die wir vor uns haben, noch zu Eingriffen, die wenn sie nicht mechanisch sind, wegen d. fehlenden Kontrollapparats unwirksam sein würden. Auch darf die politische Verantwortung nicht abgeschoben werden. Finanziell handelt es sich auch nur um geringe Summen“. In den nächsten 10–14 Tagen sei der passive Widerstand aufzugeben.

12

S. Dok. Nr. 27, 39, 43; dazu auch die Aufzeichnung Mehlichs und das Antwortschreiben Jarres’ vom 10.9.23 (Dok. Nr. 49, 52).

13

Zu dieser Frage hatte der RVM dem RK am 4.9.23 eine Denkschrift übersandt, die dazu bestimmt war, den deutschen diplomatischen Vertretungen zur Unterrichtung des Auslandes zu dienen. In dieser Denkschrift wurde ausgeführt, daß die RB eine Reparationsleistung von ½ Mrd. GM garantiere, die aber nicht mehr aufgebracht werden könne, wenn vom Stammnetz die Rhein-Ruhr-Bahnen abgetrennt worden seien. Eine solche Abtrennung vermindere nicht nur die Reparationsleistungen Deutschlands, sondern behindere auch den europäischen Verkehr und erledige ohne deutsches Verschulden den Reparationsvorschlag vom 7.6.23. Abschließend heißt es in der Denkschrift, daß die Abtrennung zu einer „Verschiebung des wirtschaftlichen Schwergewichts in Europa“ führe, „deren Auswirkungen unübersehbar sind. Sie können auch für diejenigen, die sich heute von der Verselbständigung der Bahnen politische, wirtschaftliche und finanzielle Vorteile aller Art versprechen unerwartete Folgen und Überraschungen bringen. Denn wer vermöchte heute bestimmt zu sagen, wessen Einfluß letzten Endes in dem neuen Wirtschaftskomplex Rhein-Ruhr-Lothringen sich als der stärkere erweisen wird? – Vom Reparationsstandpunkt aus bedeutet die Abtrennung der Rhein-Ruhr-Bahnen den tatsächlichen Verzicht auf eine wirksame Reparationspolitik aus dem Vertrag von Versailles. Das Rhein-Ruhr-Netz ist für die Reparationsleistungen zu schwach; die Reparationsfähigkeit des Reichsbahnnetzes in seiner Gesamtheit wird völlig beseitigt, die Reparationsmöglichkeit der deutschen Wirtschaft selbst stark herabgedrückt. Damit aber stellt sich die Zerreißung des Reichsbahnnetzes zugleich als der stärkste Eingriff in die Rechte der übrigen am Vertrag von Versailles beteiligten Mächte dar, da für sie die Möglichkeit, Reparationen zu erzielen, stark vermindert wird. Ihre Anteile werden, selbst bei ihrer formellen oder finanziellen Beteiligung an den Rhein-Ruhr-Bahnen in ihrem Werte stark verringert“ (R 43 I /189 , Bl. 98–105). Vgl. auch die Unterredung Otto Wolffs mit Degoutte (Dok. Nr. 30).

14

S. hierzu Dok. Nr. 50; vgl. ferner Anm. 15 zu Dok. Nr. 81.

15

In diesem Zusammenhang ist das Rundschreiben zu sehen, daß der PrIM an die ihm nachgeordneten Behörden ergehen ließ: „Während der letzten Unruhen sind vielfach Trupps von Ruhestörern auf das Land gezogen, um dort Plünderungen an Erntevorräten, Zwangsverkäufe und Beschlagnahmen von Vieh, Getreide, Kartoffeln usw. vorzunehmen. Die zunehmende Arbeitslosigkeit und die mit der verspäteten Ernte verbundenen Unzuträglichkeiten lassen die Besorgnis nicht unbegründet erscheinen, daß sich die beklagenswerten Vorgänge wiederholen werden, wenn weitere Verzögerungen in der Belieferung der Städte mit Lebensmitteln eintreten oder wenn die staatlichen Organe in der Bekämpfung des Plünderungswesens nicht ihre volle Pflicht tun. – Der Minister ordnet daher an, in ständiger Fühlungnahme mit den Organisationen der Erzeuger auf die Landwirte zum Zwecke der schnellsten Ablieferung ihrer Erzeugnisse einzuwirken. Es ist den Landwirten eindringlich vor Augen zu führen, daß die künstliche Zurückhaltung von Lebensmitteln Gefahren heraufbeschwört, die nicht nur die Interessen der Volksernährung im allgemeinen schädigen, sondern auch den Stand der Landwirte selbst in ärgste Bedrängnis bringen können. Daneben wird für ausreichenden staatlichen Schutz der Landwirtschaft Sorge getragen werden müssen. Bei den letzten Unruhen hat sich vielfach gezeigt, daß das Signal zu Plünderungen und zu anderen Terrorakten zumeist von jungen Burschen und nicht von Leuten gegeben wurde, die unter der wirtschaftlichen Not am meisten leiden. Unter diesen Umständen ist die rücksichtsloseste Abwehr geboten, wenn die Volksernährung nicht empfindlich gestört werden soll. Es wird daher Vorsorge getroffen werden müssen, daß starke Patrouillen der Schutzpolizei zur Hilfeleistung bei den Polizeibehörden auf dem Lande jederzeit schnell eingesetzt werden können“ („Die Zeit“, Nr. 218 v. 21.9.23). Auf Grund der Lebensmittelunruhen schlug auch der RIM in einem Rundschreiben an die Landesregierungen am 25.9.23 „Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheitsverhältnisse“ vor. Um unter allen Umständen die staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten, forderte der RIM die Länder auf, „mit ihren Nachbarregierungen Vereinbarungen über eine gegenseitige Hilfeleistung“ zu treffen und einen Flurschutz dort einzurichten, „wo die staatlichen Machtmittel nicht unter allen Umständen ausreichen, um die Bevölkerung des platten Landes und die Ernte vor gewaltsamen Einwirkungen zu schützen“. Der Flurschutz müsse aber auf das Gebiet der Gemeindebezirke begrenzt bleiben, damit er nicht den Eindruck von Selbstschutzorganisationen erwecke. Auf Grund der Verhängung des Ausnahmezustandes wurde die Verfügung nicht mehr wirksam (R 43 I /2693 , Bl. 329–330).

16

Die Ausführungen Brauns schließen in der Niederschrift Saemischs: „Ziehe freiwillige Aufgabe des p. W. einem solchen auf Diktat vor“. S. dazu auch die Aufzeichnung Mehlichs über den Abbruch des passiven Widerstands in Dok. Nr. 49.

17

Nach Saemischs Aufzeichnung begann Stresemann seine Ausführungen mit einem Hinweis auf die innerpolitische Gefährdung die durch die Haltung Bayerns bei einem Abbruch des passiven Widerstands zu erwarten sei.

18

In einer Unterredung mit StS von Maltzan hatte Botschafter de Margerie zur Frage des von der RReg. beabsichtigten Übergangs „vom passiven Widerstand in allmähliche Arbeitsaufnahme“ erklärt, er wolle „dahin wirken, daß evtl. Anzeichen der Beruhigung im Ruhrgebiet nicht als Niederbruch des passiven Widerstandes in der Presse ausgewertet würden“ (Pol. Arch.: NL Stresemann  261).

19

Zu den Unterredungen mit dem frz. Botschafter s. Vermächtnis I, S. 120; D’Abernon, Botschafter der Zeitwende II, S. 291, 294. Vgl. ferner Anm. 12 zu Dok. Nr. 55.

20

Zur Begegnung zwischen Baldwin und Poincaré am 19.9.23 in Paris s. Schultheß 1923, S. 282, und Vermächtnis I, S. 218. Der deutsche Geschäftsträger von Hoesch ging am 20.9.23 ausführlich auf die anscheinend wiederhergestellte Übereinstimmung der brit. und frz. Politik ein und meinte, Deutschland solle gegenüber England keine Vorwürfe erheben, sondern in der Annäherung der beiden Regierungen die Möglichkeit zur Wiederaufnahme von Verhandlungen nutzen. „Entrevue Poincaré-Baldwin und ihre Ausgestaltung zu einem äußeren Erfolg darstellt meiner Ansicht nach ein zwangsläufiges Ergebnis. Nachdem England trotz Anwendung starker Mittel Vollendung Vergewaltigung Deutschlands nicht hat hindern können, und es deutsche Kapitulation nunmehr für bevorstehend hält, muß es bestrebt sein, sich wieder an Einbruchsmächte heranzufinden, wenn es nicht riskieren will, bei Regelung ausgeschaltet zu bleiben oder sich später unter demütigenderen Umständen herandrängen zu müssen. Frankreich andererseits hatte, wie ich mehrfach betont habe, niemals Absicht England dauernd auszuschalten, sondern war stets entschlossen nach siegreicher Durchführung Ruhroperation den Einkehr haltenden Alliierten wieder zu Gnaden anzunehmen“. Habe die Annäherung die Bedeutung, die ihr beigemessen werde, dann stelle sie eine schwere diplomatische Niederlage Englands und einen weiteren Prestigegewinn Poincarés dar (Pol. Arch.: Büro RM 7, Bd. 2). Demgegenüber berichtete Botschafter Sthamer dem AA am 27.9.23 aus London, es sei fast unmöglich, authentisches über die Besprechung Baldwins mit Poincaré mitzuteilen. Die brit. Presse beharre darauf, daß der Premierminister nicht nachgegeben habe und auch nicht nachgeben werde. Initiiert worden sei die Begegnung durch Tyrrell ohne Kenntnis Curzons. In „keinem vitalen Punkt“ sei in Paris eine Einigung erzielt worden. Baldwin sei befriedigt, daß Frankreich in Deutschland weder separatistische noch annektionistische Ziele verfolge; Poincaré habe erfahren, daß auch England auf möglichst umfangreiche Reparationsleistungen Deutschlands Wert lege und keine pro-deutsche Haltung vertrete. Das irreführende Communiqué über die Begegnung sei von Tyrrell und einem Vertreter des Quay d’Orsay verfaßt worden. Die Absicht des Unterstaatssekretärs, Baldwin auf seinen Kurs zu bringen, sei gescheitert, er selbst in Ungnade gefallen. In einer Kabinettssitzung habe Baldwin am 26.9.23 ausgeführt, Ziel der Besprechung sei eine Besserung des deutsch-französischen Verhältnisses gewesen. In bezug auf die Ruhr- und die Reparationsfrage sei der bisherige Standpunkt nicht geändert worden (Pol. Arch.: Handakten Schubert E (Auswertung), Bd. 2). Während der Imperial Conference in London führte Sthamer auf Grund der allgemeinen Stimmung aus: „Je mehr Zeit seit der Begegnung Baldwins mit Poincaré verstreicht, desto weniger glaubt die Öffentlichkeit – von Ausnahmen abgesehen – daran, daß wirklich eine Verständigung in Paris erzielt worden ist“ (Pol. Arch.: Pol. Abt. III, England Po 1, Bd. 2).

21

In Saemischs Niederschrift heißt es in diesem Zusammenhang: „Unsere Bedingungen für die Aufgabe des p. W. entsprechen einem früheren Vorschlag Englands.“

22

Vgl. hierzu das Schreiben Leiparts an Walker (Dok. Nr. 32).

23

In der Aufzeichnung Saemischs ist notiert: „Fuchs wie Brauns [!], Unterstützung des p. W. muß bis zum letzten Augenblick fortdauern; lange geht es zwar nicht mehr.“

24

Zur Einstellung der Bevölkerung vgl. den Bericht über die Haltung der Parteien im Ruhrgebiet (Dok. Nr. 60).

25

S. demgegenüber Sollmanns Ausführungen mit der Forderung nach einheitlichem, nationalem Willen im RR-Ausschuß für innere Verwaltung am 14.9.23 (Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1075).

26

S. Dok. Nr. 64.

27

In Saemichs Notizen ist zu den Ausführungen Sollmanns festgehalten worden: „Sollmann gegen sofortige Aufgabe des p. W. aus den vom Kanzler dargelegten Gründen. Wie lange dauert es noch bis zum Abschluß? Abbruch muß vorbereitet werden, Illusion muß zerstört werden. Weist auf die bayerische Gefahr hin.“

28

Bei Saemisch heißt es: „Braun: Ein Zusammenbruch des p. W. ist ein Passivum; zweifelt, das p. W. noch ein Aktivum für Verhandlungen sein wird. Situation auch [in] Schlesien ist schlecht.“

29

In Oberschlesien war es zu schweren Unruhen gekommen, nachdem Lebensmittelläden geschlossen hatten. Nach einem Bericht der „Zeit“, Nr. 213 vom 15.9.23, machte die eingesetzte Polizei von der Waffe Gebrauch, dabei wurden drei Menschen getötet und vier verletzt. Im Anschluß an diese Zwischenfälle brachen in mehreren Gruben um Beuthen Proteststreiks aus („Die Zeit“, Nr. 214 v. 16.9.23). Nach M. v. Stockhausen, 6 Jahre Reichskanzlei, S. 77, hatten Industrielle dieses Bezirks rechtsradikale Organisationen zum Schutz ihrer Werke finanziert.

30

S. demgegenüber die Äußerung des frz. Botschafters am 17.9.23 (Dok. Nr. 62).

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