1.11.5 (str2p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Gesetz über die Brotversorgung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 10). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

5. Außerhalb der Tagesordnung: Gesetz über die Brotversorgung.

Der Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft beantragt, auf Grund des Ermächtigungsgesetzes das Brotversorgungsgesetz zu erlassen in der Fassung, wie es seinerzeit vom Reichskabinett beschlossen worden sei9, ohne die preußischen Abänderungen. Die preußischen Abänderungen, denen der Reichsrat zugestimmt habe, bezögen sich auf:

[527] 1. eine Erhöhung der Getreidemenge von 2½ auf 3½ Millionen Tonnen;

2. Einrichtung eines Umlageverfahrens auf die Überschußverbände10.

Der Staatssekretär im preuß. Staatsministerium betont, daß das Preußische Staatsministerium die beiden Abänderungsanträge einstimmig eingebracht habe11.

Der Staatssekretär im Reichsernährungsministerium bittet außerdem, den seinerzeit aus der Brotabgabe12 eingekommenen Betrag, der dem Reichsfinanzministerium mit der Bitte um wertbeständige Anlage zugeflossen sei, nunmehr aufgewertet und außerdem auf die im Januar zu erwartenden Beträge aus der Landabgabe13, wertbeständige Vorschüsse zur Durchführung einer Verbilligungsaktion zur Verfügung zu stellen. Es handele sich hauptsächlich darum, die Milchverbilligung und die Fortführung der Kinderspeisungen sicherzustellen14. Die Brotverbilligung für die Sozialrentner könne im Sinne des Gesetzes nicht mehr durchgeführt werden, da sich die Verhältnisse inzwischen verändert hätten. Die Sozialrentner hingen jetzt am Index, was früher nicht der Fall gewesen sei15. Für eine Doppelversorgung der Sozialrentner ständen aber die nötigen Mittel nicht zur Verfügung.

[528] Der Reichsminister des Innern fragt, wie es möglich sei, daß die Einkünfte aus der Brotabgabe vom Reichsminister der Finanzen nicht wertbeständig angelegt worden seien16. Er habe Bedenken gegen die vom Staatssekretär im Reichsernährungsministerium vorgeschlagene Verbilligungsaktion.

Der Reichsminister der Finanzen erklärt, daß er die Gegenfrage stellen müsse, wie denn der Reichsminister der Finanzen überhaupt in der Lage sein solle, einkommende Mittel wertbeständig anzulegen. Er könne doch keine Devisen kaufen. Solange die Reichsrechnung auf Papier stände, sei eine wertbeständige Anlage schlechterdings unmöglich.

Der Reichskanzler regt an, daß eine gewisse Darstellung über die Unmöglichkeit einer wertbeständigen Anlage von Mitteln, die dem Reichsminister der Finanzen zufließen, den Parteien übermittelt werden17.

Das Kabinett hat einen Beschluß zunächst noch nicht gefaßt. –18

Fußnoten

9

S. Dok. Nr. 51, P. 6; Dok. Nr. 55, P. 11.

10

Die Abänderung der Regierungsvorlage war im RR am 5.10.23 beschlossen worden und hatte im wesentlichen § 1 betroffen, der folgenden Zusatz erhalten hatte: „Um dies [Erwerb von 3½ Mill. to Getreide durch die RReg.] zu ermöglichen, kann Kommunalverbänden, die Überschußgebiete sind, die Verpflichtung auferlegt werden, bestimmte Mengen von Getreide bis zu einem von der Reichsgetreidestelle zu bestimmenden Zeitpunkt abzuliefern; wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, so ist die Reichsregierung ermächtigt, die festgesetzte Menge in dem betreffenden Kommunalverband im Umlageverfahren zu erwerben. Für dieses Umlageverfahren sind die für das Wirtschaftsjahr 1923/24 geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden“ (R 43 I /1263 , Bl. 193). Der weitere Antrag Preußens auch einen gewissen Kartoffelzusatz im Brot zuzulassen, war im RR mit 33 zu 32 Stimmen abgelehnt worden (DAZ, Nr. 461 v. 6.10.23).

11

Gegen den Beschluß des RR legten am 10.10.23 der Reichsausschuß der deutschen Landwirtschaft beim RK um am 12. 10. die Preußische Hauptlandwirtschaftskammer beim PrLandMin. nachdrücklich Protest ein. Während der Reichsausschuß sich gegen eine Wiedereinführung des Umlageverfahrens aussprach und damit sich der „Wiedereinführung einer gebundenen Wirtschaft“ widersetzte (R 43 I /1263 , Bl. 189), erklärte die Preuß. Hauptlandwirtschaftskammer darüber hinaus, die Gesetze würden am Widerstand der gesamten Landwirtschaft scheitern. Es gehe nicht an, daß sie wieder allein die Gesamtlasten zu tragen habe, da sie schon für die Fundierung der neuen Währung „weit über das erträgliche Maß hinaus in Anspruch“ genommen werde. Durch die Aufteilung der Regionen in umlagepflichtige und -freie Gebiete werden das Vertrauen zu Staat und Staatsleitung bei den Landwirten weiter untergraben. „Die Beschlüsse sind ganz gefährlich nicht nur für die Brotversorgung, sondern auch für die Belieferung der Städte mit Lebensmitteln überhaupt; sie werden die Landwirtschaft nicht nur verzögern, sondern zum Widerstand reizen. Durch die Steuergesetze ist diese Stimmung schon vorbereitet. Mit einer so eingestellten Landwirtschaft ist der kommende schwere Winter für die Städte nicht zu überwinden“ (R 43 I /1263 , Bl. 200–201).

12

S. Anm. 40 zu Dok. Nr. 55.

13

S. Art. III des Betriebssteuergesetzes v. 11.8.23 (RGBl. I, S. 769 ).

14

Dies war in § 6 der VO zur Ergänzung des Brotversorgungsgesetzes (RGBl. I, S. 948; s. a. RGBl. I, S. 1040) vorgesehen.

15

S. hierzu die VO über Teuerungszulagen vom 29.9.23 (RGBl. I, S. 967 ); vgl. dazu auch Art. IV des Gesetzes über Änderungen des Versicherungsgesetzes vom 13.7.23 (RGBl. I, S. 636 ). Aus dem Monatsbericht des REMin. für September 1923 geht hervor, daß in diesem Monat eine hohe Steigerung der Lebenshaltungskosten eingetreten war, die sich, wie der Oktoberbericht ergibt, im Folgemonat noch weiter steigerte. Von August bis September hatte die Reichsindexziffer für die Ernährung eine Steigerung von 3357% ergeben, von September bis Oktober steigerten sie sich um das 248,0fache. Die Preise für 1 kg Markenbrot betrugen in Berlin am 27.8.23: 173 684 M, am 24.9.23: 3 684 211 M, in der 4. Oktober-Woche: aufgehoben. Für die Stadt Essen betrugen diese Preise: 122 857 M, 6 457 000 M, 160 Millionen M. Die wöchentlichen Indexzahlen des Statistischen Reichsamtes steigerten sich von 1 845 261 am 3.9.23 auf 40 400 000 am 1.10.23 und 109 100 000 am 8. 10. sowie am 15. 10.: 691 900 000 (R 43 I /1263 , Bl. 236–237; 293).

16

S. dazu die Stellungnahme des ehem. RFM Hermes in: H. Stehkämper, NL RK Wilhelm Marx III, S. 109 f.

17

Entsprechende Unterlagen waren nicht zu ermitteln.

18

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 130, P. 3.

Extras (Fußzeile):