1.36.2 (str2p): 2. Wiederaufnahme des Eisenbahn-, Post- und Schiffahrtsverkehrs im besetzten Gebiet.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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2. Wiederaufnahme des Eisenbahn-, Post- und Schiffahrtsverkehrs im besetzten Gebiet.

Oberbaurat Leibbrand (vom Reichsverkehrsministerium):

Von den Beamten der Reichsbahn hätten die Besatzungsmächte eine eidliche[634] Verpflichtung verlangt, der zufolge die Beamten den Besatzungsmächten Treue halten sollten.

Bekanntlich sei von deutscher Seite an die Eisenbahner die Weisung ergangen, den Dienst wiederaufzunehmen. Ein großer Teil der Eisenbahner habe sich bereit gefunden, den Eid zu leisten3.

Die Bedingungen, unter denen die Arbeit wiederaufgenommen werden könne, seien an den einzelnen Orten verschieden. Es sei überall eine Altersgrenze von 45 oder 50 Jahren festgesetzt worden. Nach allem, was bekanntgeworden sei, wolle die Regie nach dem 30. November Zahlungen der Reichsbahnen an die Eisenbahner im besetzten Gebiet nicht mehr zulassen.

Vertreter des Reichspostministeriums: Die Besatzungsmächte hätten von den Beamten eine Erklärung verlangt, nach welcher diese allen Anordnungen der Rheinlandkommission nachkommen sollten. Bekanntlich habe sich das Kabinett damit einverstanden erklärt, daß die Postbeamten diese Erklärung abgäben. Schließlich sei die Abgabe der Erklärungen aber nur von den leitenden Beamten verlangt worden.

Der Verkehr sei jetzt allmählich in Gang gekommen, nur der Paketverkehr stockt noch, weil der Eisenbahnverkehr noch ruhe. Auch fehle es der Postverwaltung noch teilweise an technischem Personal.

Geheimrat Königs (vom Reichsverkehrsministerium): Über die Lage des Schiffahrtsverkehrs im besetzten Gebiet könne er wenig Günstiges berichten. Man müsse zunächst die Stromverwaltung und die Schiffahrt selbst unterscheiden. Die deutschen Beamten der Rheinstrombauverwaltung seien angewiesen worden, in loyaler Weise mit den Franzosen zusammenzuarbeiten. Man wolle vermeiden, daß die deutschen Beamten der Rheinstrombauverwaltung ganz ausgeschaltet würden.

Die Schiffahrt im besetzten Gebiet sei noch nicht im Gange. Die Gefahr der Beschlagnahme der Schiffe sei außerordentlich groß. Die Reichsregierung habe einen Ersatz der beschlagnahmten Schiffe abgelehnt.

Fußnoten

3

Der Präs. der Reichsbahndirektion Jahn sandte am 19.10.23 dem RVM ein Telegramm, daß eine Beamtenabsordnung aus dem Ruhrgebiet am folgenden Tag dem RK und dem RVM Vortrag halten wolle, „in welchen schweren Nöten [!] seelischer und materieller Art die Beamten durch die Eidesleistung kommen, daß viele ihre Ehre und Existenz in höchster Gefahr sehen“. Die Abordnung wurde nach einem Vermerk RegR Wiensteins vom RVM empfangen (R 43 I /215 , Bl. 363).

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