1.89.2 (str2p): 3. Entwurf einer Verordnung über Änderungen der Devisengesetzgebung.

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RTF

[907]3. Entwurf einer Verordnung über Änderungen der Devisengesetzgebung5.

Nachdem der Reichsminister der Finanzen einige Einwendungen gegen den Entwurf erhoben hatte, stimmte das Kabinett dem Entwurf zu, jedoch mit folgenden Maßgaben:

a)

I Ziffer 1 des Entwurfs fällt fort6,

b)

III Ziffer 2 des Entwurfs fällt fort7. Für den Warendurchgangsverkehr soll jedoch die Anschaffung von Devisen freigegeben werden,

c)

in dem Entwurf soll noch dem Reichswirtschaftsminister eine allgemeine Ermächtigung zur Neufassung der Devisengesetzgebung erteilt werden8.

Fußnoten

5

Mit dem Entw. sollte der Erwerb von Devisen leichter kontrollierbar gemacht werden (RWiM an StSRkei, 26.10.23; R 43 I /2446 , Bl. 181–184).

6

Mit diesem Artikel sollte vor allem die Einschränkung der Goldauszeichnung des Einzelhandels aufgehoben werden.

7

Auch diese Ziffer sollte die Forderung nach fremden Zahlungsmitteln beim Verkauf nicht länger unterbinden.

8

S. die erneute Behandlung dieser VO in Dok. Nr. 215, P. 2.

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