1.89.6 (str2p): 7. Entwurf einer Verordnung über das Schlichtungswesen.

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Text

RTF

7. Entwurf einer Verordnung über das Schlichtungswesen9.

Der Reichsarbeitsminister weist daraufhin, daß der Entwurf eingehend mit den in Frage kommenden Ressorts besprochen worden sei10, und in den wesentlichen Punkten deren Zustimmung gefunden hätte. Ministerialdirektor Grieser (R.A.M.) erläuterte die Vorlage im einzelnen11.

Das Kabinett stimmte der Vorlage zu12.

Fußnoten

9

Von P. 7 an waren alle TOP des Protokolls zusammengefaßt worden. Soweit erforderlich, waren Substantive und Prädikate hs. in den Plural gesetzt worden. Für TOP 7 ist die „Singular“-Fassung erhalten in R 43 I /2054 , Bl. 389.

10

Bei Übermittlung des Entwurfs am 20.10.23 hatte StS Geib zu einer Besprechung im RArbMin. am 25.10.23, 10 Uhr eingeladen (R 43 I /2054 , Bl. 383).

11

Die Bestimmungen über das Schlichtungswesen, niedergelegt in der VO über Tarifverträge vom 23.12.18 (RGBl., S. 1456 ) und der DemobilmachungsVO vom 12.2.20 (RGBl., S. 218 ) hatten nur vorläufigen Charakter. Der Entwurf einer Schlichtungsordnung war bereits im März 1922 dem RT zugeleitet worden, der darüber im Juni 1922 beraten und sie dann dem Sozialausschuß zugeleitet hatte. Nach Ansicht des RArbMin. war eine baldige Verabschiedung nicht zu erwarten, jedoch plädierte er für einige jetzt auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vorzunehmende Änderungen der geltenden Bestimmungen: „Als besonders dringend sind anzusehen, eine starke Verminderung der Schlichtungsausschüsse und eine zweckmäßige Abgrenzung ihrer Bezirke, die Schaffung einer kleinen Zahl von Einrichtungen, die zwischen den Schlichtungsausschüssen und dem Reichsarbeitsministerium stehen und das Reichsarbeitsministerium entlasten, die Verminderung der Zahl der Beisitzer der Schlichtungsausschüsse, die möglichste Entlastung der Schlichtungsausschüsse von Einzelstreitigkeiten, die ihrer Natur nach vor die Gerichte gehören, und die Vereinfachung und Verbilligung des Verfahrens“ (R 43 I /2054 , Bl. 383).

12

Die VO wurde am 30.10.23 ausgefertigt und in RGBl. I, S. 1043  f. veröffentlicht.

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