1.17 (str2p): Nr. 131 Der Reichskanzler an Hugo Stinnes. 12. Oktober 1923

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Nr. 131
Der Reichskanzler an Hugo Stinnes. 12. Oktober 1923

R 43 I /453 , Bl. 23–25 Reinkonzept1

[Betrifft: Stellungnahme zu den Wünschen der Sechserkommission.]

Sehr geehrter Herr Stinnes!

Auf Ihr Schreiben vom 7. Oktober erwidere ich Ihnen gleichzeitig im Namen der Reichsregierung folgendes2:

Wie Sie wissen, war für die Aufgabe des passiven Widerstandes ausschlaggebend die finanzielle Notlage des Reiches, die eine Weiterführung der reichsseitigen Finanzierung auch nur für eine kurze Zeit unmöglich machte. Diese finanzielle Lage diktiert uns auch jetzt zwangsläufig den Weg unserer Entschlüsse. Die Reichsregierung hat aus ihrem dringenden Wunsch, in möglichstem Umfange der Wirtschaft des besetzten Gebietes die durch den von ganz Deutschland geführten Abwehrkampf ihr entstandenen Schwierigkeiten zu erleichtern, für eine Übergangszeit noch die Ihnen bekannten und endgültig begrenzten Kredit- und Zuschußleistungen auf das Reich genommen, trotzdem sie die finanziellen Verhältnisse des Reiches auf das Schwerste erschüttern. Darüber hinaus etwas zu leisten ist leider völlig unmöglich3. Wir kämpfen jetzt um die nackte Existenz des deutschen Volkes und müssen diesem Gesichtspunkte alles andere unterordnen.

Aus diesem Grunde ist es uns auch nicht möglich, die Lieferungen für Reparationskohle wie bisher zu finanzieren. Durch das bisherige Mittel der Notenausgabe kann die Finanzierung nicht erfolgen. Die Frage, ob Deutschland[561] eine internationale Anleihe erhalten kann, ist bisher völlig ungeklärt. Die Markentwertung schreitet in rasendem Tempo weiter. Wir haben die Verordnung vom 13. Januar über das Reparationslieferungsverbot aufgehoben und dadurch unsere grundsätzliche Bereitwilligkeit erklärt, Reparationslieferungen dann wieder aufzunehmen, wenn die finanzielle Lage des Reiches es gestattet. Gegenwärtig kann von einer solchen Möglichkeit nicht gesprochen werden. Die Reichsregierung kann deshalb bis auf weiteres Ihnen und Ihren Freunden gegenüber weder eine Garantie für die Zahlung der Reparationskohle noch für einen Ersatz der beschlagnahmten Kohle, noch einen Ersatz für die Kohlensteuer Beträge übernehmen.

Dagegen hat sich die Reichsregierung schon vor Aufgabe des passiven Widerstandes mit der Frage beschäftigt, ob nicht die allgemeine Wirtschaftslage einer Aufhebung der Kohlensteuer notwendig macht. Die Kohlenpreise sind die Grundlage für die gesamte Entwicklung der Wirtschaft. Ihre Senkung sowohl für industrielle Bedürfnisse wie für den Bedarf des Hausbrandes ist eine Notwendigkeit. Daher hat sich die Reichsregierung nunmehr zur Aufhebung der Kohlensteuer entschlossen, sie aber abhängig gemacht von der Senkung der Kohlenpreise in der Ihnen bekannten Art und Ausdehnung4.

Die Situation, die sich bei der Neuordnung für die Zechen im besetzten Gebiet ergibt, veranlaßt die Reichsregierung, sich mit einer weitgehenden Freiheit der Unternehmungen einverstanden zu erklären. Um den Zechen die Möglichkeit zu geben, über die von ihnen seitens der Besatzungsmächte angeforderten Brennstoffe Lieferungsverträge abzuschließen, ist die deutsche Regierung damit einverstanden, daß das Kohlensyndikat die hierfür erforderlichen Mengen freistellt. Auch der Kohlenkommissar wird in solche Lieferungen nicht eingreifen. Bei der Behandlung der Frage, in welchem Umfange die Kohlen im besetzten Gebiet verbleiben und ins unbesetzte Gebiet hinausgehen, ist zu vermeiden, daß durch etwaige Abmachungen Bindungen für die Regierung entstehen. Die grundsätzliche Behandlung der Frage muß Gegenstand späterer Verhandlungen zwischen den Regierungen bleiben. Es kann der Reichsregierung nicht zugemutet werden, sich mit noch zu treffenden Verfügungen der Besatzungsbehörden einverstanden zu erklären, ohne dabei selbst mitzuwirken. Da Verhandlungen zwischen den Regierungen über diese Fragen gegenwärtig nicht stattfinden, so ist die Reichsregierung damit einverstanden, daß die wirtschaftlichen Organisationen ihrerseits Verhandlungen wegen der Wiederingangsetzung der Wirtschaft führen und damit ihre Vertrauensmänner beauftragen. Die Regierung muß ihrerseits jedoch unbedingt Gewicht darauf legen, daß hierbei keinerlei Verhandlungen oder Vereinbarungen über Fragen getroffen werden können, die staatliche Rechte, insbesondere Hoheitsrechte betreffen5. Es ist selbstverständlich, daß nach Aufgabe des passiven Widerstandes die Regiebahnen durch die Industrie benutzt werden können; ebenso selbstverständlich ist es aber, daß sich aus der Tatsache des Reichseigentums an den Bahnen ergibt, daß seitens der Vertreter wirtschaftlicher Organisationen keine[562] Erklärungen abgegeben werden, die eine Auslegung dahin zulassen, daß die Wirtschaft sich an einer Wegnahme dieser Vermögensstücke des Reiches beteiligen könnte.

Was endlich die Regelung der Arbeitszeit betrifft, gelten hierfür lediglich die gesetzlichen Bestimmungen des Reiches. Daß eine gesetzliche Neuregelung der Arbeitszeit in allernächster Zeit geplant ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden6.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr sehr ergebener

gez. Dr. Stresemann

Fußnoten

1

Über der Anrede handschriftlich von Kempner: „Redekonzept“. – Zur Erörterung des Schreibens s. Dok. Nr. 128. RMbesGeb., RWiM und RFM erklärten am 12.10.23 ihr Einverständnis mit dem Text, der am gleichen Tag sämtlichen Ministern zur persönlichen Kenntnisnahme und dem Pressechef zugesandt wurde (Randvermerke in R 43 I /453 , Bl. 23). Das Schreiben ist abgedruckt in: H. Spethmann, 12 Jahre Ruhrbergbau III, S. 173 f.; Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1086 b; Vermächtnis I, S. 163 f.

2

S. zum Schreiben Stinnes’ Dok. Nr. 120, Anm. 2; Dok. Nr. 128, P. 3.

3

S. Dok. Nr. 107; Anm. 6 zu Dok. Nr. 120.

4

S. Dok. Nr. 128; P. 3; Dok. Nr. 136, P. 5.

5

Vgl. hierzu Dok. Nr. 148.

6

Bereits am 10.10.23 war auf den Zechen des Ruhrgebiets die folgende Bekanntmachung angeschlagen worden: „Der rheinisch-westfälische Bergbau hat durch seine gestrige Bekanntmachung den Versuch gemacht, eine sofortige Verlängerung der Arbeitszeit wieder einzuführen, weil er dieses nach seinem pflichtgemäßen Interessen für das einzige Mittel hält, um noch größere Not in der Bevölkerung zu verhindern. Die Regierung und die Gewerkschaften haben gegen die Durchführung dieses Beschlusses Stellung genommen und sind in Verhandlungen darüber eingetreten. Wir müssen für die Folgen, die durch die Verzögerung sich ergeben, die Verantwortung ablehnen und lassen vorläufig die bisherige Arbeitszeit bestehen“ („Die Zeit“, Nr. 235 v. 11.10.23).

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