2.11.1 (wir1p): Oberschlesien.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Oberschlesien.

Der Herr Reichskanzler macht Mitteilung über seine Unterhaltung mit dem englischen Botschafter. Er habe dem Botschafter erklärt, die Reichsregierung werde die Politik der Versöhnung Oberschlesiens wegen nicht aufgeben. Sie würde sich aber in der deutschen öffentlichen Meinung unmöglich machen, wenn mit ihrer Genehmigung Geld in die Hand der Insurgenten fiele. Der Herr Reichskanzler glaubt, daß der englische Botschafter Verständnis für diese Auffassung gehabt habe. Er schlage daher vor, den definitiven Beschluß des Kabinetts über die Frage der Sendung von Geld und Lebensmitteln nach Oberschlesien auszusetzen, bis die englische Regierung auf den Bericht ihres Botschafters geantwortet habe.

Reichsminister Dr. Brauns hält eine sofortige Beantwortung der französischen Note1 für richtiger.

[24] Reichsminister Bauer schließt sich dieser Ansicht an.

Der Herr Reichskanzler stellt als Ansicht des Kabinetts fest, daß die sofortige Beantwortung der französischen Note vorbereitet werden soll, die definitive Stellungnahme des Kabinetts zu den Sendungen nach Oberschlesien aber noch kurze Zeit hinauszuschieben ist2.

Fußnoten

1

Note vom 19.5.21 (s. Dok. Nr. 7, Anm. 1).

2

In der am 23.5.1921 überreichten Note der RReg. an den frz. Botschafter (s. Dok. Nr. 12) heißt es zur Versorgung der Bevölkerung mit Geld und Lebensmitteln: „Die Deutsche Regierung ist ständig bemüht, Mittel und Wege zu finden, um die unbeschreibliche Qual der oberschlesischen Bevölkerung zu lindern. Sie ist in Übereinstimmung mit Eurer Exzellenz grundsätzlich bereit und gewillt, in jeder praktischen Weise, auch durch Lebensmittel und Geldsendungen, die Lage zu erleichtern. Es besteht jedoch nach der übereinstimmenden Ansicht aller beteiligten und sogar der unmittelbar betroffenen Kreise in Oberschlesien die objektive Unmöglichkeit für die Gewähr, daß Gelder oder Lebensmittel tatsächlich in die Hände der wirklich Empfangsberechtigten gelangen und nicht dem Zugriff der Insurgenten unterliegen. Der Präsident der IAK verfügt wenige Kilometer hinter Oppeln über keinerlei Machtbefugnisse mehr und ist nicht in der Lage, seine etwa gegebenen Garantien in die Tat umzusetzen. Auch die von ihm ausgestellten Bescheinigungen haben bei den polnischen Insurgenten, die teilweise beginnen, sich in unabhängige wilde Banden aufzulösen, keinerlei Geltung mehr.“ (DAZ Nr. 235 vom 23.5.1921).

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