2.21.4 (wir1p): 4. Verhandlungen mit der Reparationskommission über den deutschen Zahlungsplan.

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4. Verhandlungen mit der Reparationskommission über den deutschen Zahlungsplan.

Staatssekretär Zapf macht Mitteilung von der Instruktion, die dem Staatssekretär Bergmann für die Verhandlungen gegeben werden soll4.

[45] Reichsminister Dr. Rathenau warnt davor, zu hohe Sachleistungen in den Plan einzusetzen.

Reichsminister Schmidt hat Bedenken dagegen, daß nach der beabsichtigten Instruktion der Reparationskommission nur indirekte Steuern genannt werden sollen. Er hält es für notwendig, die Körperschafts- oder Kapitalertragssteuer mitzubenennen.

Staatssekretär Zapf erklärt sich damit einverstanden, die Kapitalertragssteuer einzustellen und dafür die Zuckersteuer oder das Branntweinmonopol herauszunehmen. Er betont ferner, daß Staatssekretär Bergmann an der Hand der ihm zu gebenden Unterlagen vorläufig noch unverbindlich verhandeln solle.

Der Herr Reichskanzler ist der Ansicht, daß Staatssekretär Bergmann zunächst vertraulich über diesen Zahlungsplan sprechen müsse und erst später schriftlich verhandeln solle.

Staatssekretär Zapf hegt Zweifel, ob solche vertraulichen Verhandlungen im jetzigen Stadium ausreichen würden.

Der Herr Reichskanzler erklärt, daß er über diesen Punkt mit Bergmann sprechen werde.

Fußnoten

4

In R 43 I nicht ermittelt. In den Akten des Wiederaufbauministeriums findet sich jedoch eine Aufzeichnung über die Sitzung im RFMin. vom 1.6.21 über die Aufstellung eines Zahlungsplanes für die deutschen Reparationsleistungen, in der StS Bergmann ausführt, „daß es notwendig sei, die vagen Bestimmungen des Art. VII des Ultimatums [siehe RT-Drucks. Nr. 1979, Bd. 367 ] näher zu konkretisieren. Das liege im deutschen Interesse, um eine Einmischung der Garantiekommission in innerdeutsche Angelegenheiten zu verhindern. Die Mitglieder der Garantiekommission seien der Überzeugung, daß eine Verpfändung der Zölle und eine Zollkontrolle unnötig sei und daß es besser sei, andere Einnahmen statt dessen zu verpfänden. Man habe sich ferner davon überzeugt, daß es nicht möglich sei, 25% von jeder deutschen Ausfuhr zu erheben, da die Annahme der Gegenseite, daß der deutsche Außenhandel nur in Auslandswährung fakturiere, irrig ist. Zu trennen von der Verpfändung des Ertrags der Abgabe von 25% der Ausfuhr gemäß VII b, sei die Frage, ob der Index gemäß IV 2 (25% der Ausfuhr) zu ersetzen sei. Ferner sei zu trennen die Frage der Devisenbeschaffung, die eine interne deutsche Angelegenheit sei. Er schlägt vor, den der Entente vorzulegenden Zahlungsplan in folgender Weise aufzumachen: – 1. Zahlung der festen Annuität von 2 Mrd. Goldmark. Es sei festzustellen, wie hoch der Wert der Naturalleistungen, die hierauf angerechnet werden, ist. Der verbleibende Rest, der in bar zu leisten ist, muß aus deutschen Steuereinnahmen gedeckt werden. Es ist zweckmäßig, hierfür möglichst feste Einnahmen vorzuschlagen, bei denen nicht aus wirtschaftlichen Gründen eine Änderung eintreten muß. – 2. Zahlung von 25% von der Ausfuhr. Da die Abgabe nicht von der Ausfuhr selbst geleistet werden kann, ist es zweckmäßig, eine Summe festzulegen, die dem vermutlichen Betrag dieser 25% entspricht. Werde hierfür 1¼ Mrd. zugrunde gelegt, so müssen weitere Einnahmen in dem ungefähren Ertrag von 1¼ Mrd. Goldmark verpfändet werden. – Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß hierdurch ein Loch in den inneren Haushalt gerissen wird, aber es sei zweckmäßig, auf diese Weise zunächst ein unzweideutiges und ein sicheres Resultat der Garantiekommission unterbreiten zu können, damit nicht Gelegenheit gegeben wird, daß die Garantiekommission sich in innere Angelegenheiten Deutschlands mischt. – Ferner ist es notwendig, daß die Ausfuhrstatistik so erfaßt wird, daß hinsichtlich der Höhe des Ausfuhrwertes kein Betrug stattfindet. Es muß aus diesem Grunde entweder eine Abschrift der Faktura oder eine eidesstattliche Versicherung beigefügt werden. – Die Frage, was als Ausfuhr anzusehen ist, ist noch nicht offiziell angeschnitten worden. Es bestehen darüber große Differenzen zwischen den einzelnen Mitgliedern der Reparationskommission, insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob die Naturalleistungen auch mit 25% zu belasten sind. – Man war sich nach der Erörterung des vorgeschlagenen Zahlungsplans darüber einig, daß es zunächst am dringendsten ist, eine Einigung über den Zahlungsplan und die Ausfuhrstatistik herbeizuführen.“ (R 38 /118 , neu in R 3301 /2118 , Bl. 61-63).

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