2.49.8 (wir1p): 8. Außerhalb der Tagesordnung: Vorfälle in Leipzig.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

8. Außerhalb der Tagesordnung: Vorfälle in Leipzig.

Der Gesandte v. Lucius verlas einen Bericht des Vertreters des Auswärtigen Amts über die Entfernung der französischen Vertreter und Zeugen6. Es fand eine Aussprache über die Angelegenheit statt. Dabei wurde der Auffassung Ausdruck gegeben, daß unter allen Umständen deutscherseits vermieden werden müsse, die über jeden Zweifel erhabene Unparteilichkeit des Reichsgerichts anzutasten. Der von einer Seite gemachte Vorschlag, die französische Regierung um eine Äußerung über ihr Verhalten zu ersuchen, wurde für unzweckmäßig erachtet. Dagegen wurde empfohlen, in der Presse kurz und knapp das Tatsachenmaterial der einzelnen Prozesse herauszuarbeiten. Von anderer Seite wurden Zweifel erhoben, ob dieses Vorgehen genüge und ob nicht vielmehr durch die Rede eines Ministers die Angelegenheit erörtert und gegebenenfalls das im einzelnen vorgetragene französische Material dazu verwendet werden sollte. Man beschloß, vorläufig nach dieser Richtung nichts zu unternehmen, sondern abzuwarten, ob etwa auch englischerseits die Delegation abberufen bzw. die für die Prozesse in der nächsten Woche zu entsendenden Zeugen nicht eintreffen würden.

Fußnoten

6

Dazu in R 43 I nichts ermittelt. In einer WTB-Meldung vom 8. Juli 1921 „Reichsgerichtskontrolle abberufen“ ist das Geschehen wie folgt dargestellt: „‚Matin‘ meldet: In Verfolg der Freisprechung des Generals Stenger ist die französische Regierung zu der Überzeugung gekommen, daß die Anwesenheit einer französischen Abordnung bei den Verhandlungen vor dem Leipziger Reichsgericht nunmehr nicht nur unnütz, sondern auch lächerlich geworden sei. Infolgedessen hat Briand gestern abend den französischen Vertretern die telegraphische Anweisung gesandt, unverzüglich nach Paris zurückzukehren. Er hat bei der englischen und belgischen Regierung ein gleiches Vorgehen angeregt.“ (Vorwärts Nr. 318; Darstellung der Vorgänge aus deutsch-nationaler Sicht bei Egelhaaf 1921, S. 121 ff).

Extras (Fußzeile):